Die Frau Bundesministerin Dr.Schmied stößt mit ihrer verdienstvollen Initiative für eine gemeinsame Schule für die Zehn- bis Vierzehnjährigen, deren Bedeutung durch kritische Empfehlungen der OECD und der EU verstärkt wurde, an massive Grenzen.
In bewährter Weise versucht die ÖVP, die Initiative der Unterrichtsministerin zu blockieren. Hat man sich vor 2005 immer auf die Verweigerung der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Nationalrat zurückgezogen, so wendet man nun die Zwangsjacke des Koalitionsabkommens an, um die Vorstöße der Bundesministerin zu verhindern.
Um dem Widerstand mehr Öffentlichkeitswirksamkeit zu verschaffen, hat der Schulsprecher der ÖVP, der Abgeordnete Neugebauer, versucht, die standespolitischen Interessen der Lehrer an den höheren Schulen für die bildungspolitische Blockade der ÖVP zu instrumentalisieren. Wie anders könnte man es erklären, dass sich auch die Lehrer der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, die von Entwicklungen im Mittelstufenbereich des Schulwesens gar nicht betroffen sind, an den Protestmaßnahmen beteiligten.
Wenn sich dann die Rauchschwaden der bildungspolitischen Agitationsfolgen der ÖVP langsam verziehen, und auch wenn bezüglich der „Schulversuchsinseln" im § 7 des Schulorganisationsgesetzes ein Kompromiss erzielt werden könnte, werden zwei Problemfelder deutlicher sichtbar, die weiterreichende Reformmaßnahmen im Mittelstufenbereich des österreichischen Schulwesens wenigstens mittelfristig behindern werden.
Die erste Problematik liegt in der österreichischen Schulorganisation. Der Aufbau des Schulsystems gem. § 3 des Schulorganisationsgesetzes sieht keine „Mittelstufe" vor. Vielmehr schließt an den Bereich der Primarschulen (Volks- oder Sonderschule mit den Schulstufen 1 - 4) ein undifferenzierter Bereich der Sekundarschulen an, dem alle Schulen ab der 5. Schulstufe zugeordnet werden: Volksschuloberstufe, Hauptschule, Polytechnische Schule, allgemeinbildende höhere Schule und die Schulen des berufsbildenden Schulwesens. Der Bereich wird nicht - wie es international üblich ist- in eine Sekundarstufe I und eine Sekundarstufe II geteilt. Die UNESCO unterscheidet beispielsweise in ihrer „International Standard Classification of Education (ISCED)" die Mittelstufe des Schulsystems (ISCED-level 2) von der Oberstufe des Schulsystems (ISCED-level 3). Diese Gliederung in der Schulorganisation hat die ÖVP im Hinblick auf ihre AHS-Langform-Ideologie bisher verhindert.
Aus diesem Grund fehlt auch eine genauere Festlegung, welche Aufgaben der Mittelstufenbereich des Schulsystems zu erfüllen hat. Es handelt sich im wesentlichen um folgende Zielstellungen:
- In der Mittelstufe des Schulsystems sind die Schülerinnen und Schüler vom erfahrungs- und erlebnisorientierten Unterricht der Grundschule (ohne Verfächerung im Rahmen des Gesamtunterrichts durch eine Klassenlehrer/eine Klassenlehrerin) schrittweise zum wissenschaftsorientierten verfächerten Unterricht durch ein Fachlehrerteam zu führen. Damit der Übergang nicht zu rasch und lebensfremd erfolgt, sehen die für die Hauptschule und AHS-Unterstufe verordneten wörtlich identen Lehrpläne die Zusammenfassung der Unterrichtsfächer in Bildungsbereiche vor.
- Durch ein gleiches Schulangebot an allen Standorten von Mittelstufenschulen sind die gleichen Bildungschancen für alle Kinder zu sichern, unabhängig vom Wohnort der Kinder und den Bildungsinteressen in den Familien.
- In der Mittelstufe ist die allgemeine Grundbildung zum Abschluss zu führen. Gestützt auf einen thematisch organisierten Fachunterricht ist das Konzept einer allgemeinen Bildung im Sinne der Fähigkeit zum Wahrnehmen gesellschaftlich und persönlich relevanter Probleme, zum Treffen notwendiger Entscheidungen und zur Fähigkeit zum problemlösenden Handeln zu pflegen. Dies betrifft vor allem auch die Fragen der weiterführenden Bildungslaufbahnen im Bereich der Sekundarstufe II auf Grund berufsbezogener Orientierungshilfen.
- Da Entscheidungen bezüglich der Bildungs- und Berufslaufbahn die Einsicht über Befähigungen und Interessen voraussetzen, hat die Mittelstufenschule die Aufgaben, die Lernbefähigungen und Interessen gezielt zu entwickeln und durch ein System leistungsdifferenzierender Maßnahmen auf die Schulformen der Sekundarstufe II vorzubereiten.
- Die Mittelstufe hat sozialintegrative Aufgaben im Zusammenleben und Zusammenlernen der Kinder aus den verschiedenen sozialen Schichten wahrzunehmen, um auf das Leben in einer demokratisch verfassten Gesellschaft mit gleichen Rechten und Pflichten aller Staatsbürger vorzubereiten.
Das zweite Problemfeld ist die Lehrerbildung. Die Ausbildung eines eigenen Mittelstufenlehrers ist leider nicht in Sicht. Das Nebeneinander (und im Schulversuchsfall auch das Miteinander) der beiden Lehrerkategorien „Hauptschullehrer" und „AHS-Lehrer" kann in einer gemeinsamen Schule für die Zehn- bis Vierzehnjährigen nicht auf Dauer gestellt werden.
Die AHS-Lehrer werden weiterhin an den Universitäten in einem neunsemestrigen Diplomstudium ausgebildet und schließen ihre Ausbildung mit der Graduierung zum Magister (Master) ab. In den neuen Pädagogischen Hochschulen, deren Hochschulcharakter im Vergleich mit den Universitäten defizitär erscheint (die Pädagogischen Hochschulen verstehen sich wie die bisherigen Pädagogischen Akademien als „postsekundäre Bildungseinrichtungen"), werden weiterhin Hauptschullehrer in einem sechssemestrigen Studiengang ausgebildet, deren Abschluss die Graduierung zum Bachelor of Education darstellt. Eine Gleichwertigkeit mit der AHS-Lehrer-Ausbildung ist daher noch nicht gegeben.
Die Konsequenz kann nur in einer raschen Reform des Hochschulgesetzes 2005 bestehen. Dabei ist vorzusehen, dass an den Studiengang zum Hauptschullehrer mit der Bachelor-Graduierung eine aufbauendes Master-Studium (Graduierung zum „Master of Education") angeschlossen wird, das in weiteren vier Semestern zum „Mittelstufenlehrer" ausbildet. Die oben angeführten pädagogischen und didaktischen Aufgaben der Mittelstufe des Schulsystems sollten im Zentrum dieses Studiums stehen. Diese Aufgaben sollten auch in Reform des AHS-Lehrer-Studiums ihren wichtigen Platz findet. Diese Reform ist notwendig geworden, da im Koalitionsabkommen für die laufende Gesetzgebungsperiode festgelegt wird, dass das bisherige Diplomstudium Lehramt so wie nahezu alle anderen universitären Studien entsprechend der „Bologna"-Doktrin des Studienaufbaus in ein Bachelor- und ein anschließendes Master-Studium zu gliedern ist.
Die Bundesministerin wäre gut beraten, die Lösung dieser beiden Probleme als flankierende Maßnahmen zur Erprobung und Entwicklung einer gemeinsamen Schule für die Zehn- bis Vierzehnjährigen bald in Angriff zu nehmen.