Im Schreiben des Vizekanzlers wurde der Standpunkt der ÖVP zu den Schulversuchen gem. § 7a SchOG klargestellt. Zwei Fragen drängen sich auf: Hat Molterer als Vizekanzler oder als ÖVP-Obmann gesprochen ? Die Vermischung der Funktionen hinterlässt einen unangenehmen Nachgeschmack. Als Vizekanzler und Finanzminister ist er eigentlich für Schulfragen nicht zuständig. Die koalitionären Misstöne hätte auch der Bundesparteisekretär der ÖVP zustande gebracht.
Eigentlich wäre die Klarstellung des ÖVP-Standpunkts in den Verhandlungen um einen Schulentwicklungskompromiss ja die Sache des Schulsprechers der Partei gewesen. Es erhebt sich die zweite Frage: Bestehen in der ÖVP bereits so unterschiedliche Positionen und Fraktionierungen in der Frage der Allgemeinen Mittelschule (Gesamtschule) für die Zehn- bis Vierzehnjährigen, dass Molterer niemandem mehr über den Weg traut und wieder einmal „Schluss der Debatte" kommandiert ? In dieser Situation wollte er wohl lieber nicht den von Standespolitischen und nicht bildungspolitischen Motiven geleiteten Schulsprecher Neugebauer zu Wort kommen lassen. Ihm hätte man vielleicht nicht abgenommen, im Namen der ÖVP zu sprechen. Er hätte möglicherweise innerparteilichen Widerstand provoziert.
Man kann dem Auftritt des Vizekanzlers und ÖVP-Chef aus der Sicht der SPÖ auch etwas Gutes abgewinnen. Er hat eindeutig klargestellt, wer wieder einmal der Verhinderer der Modernisierung des österreichischen Schulwesens hinsichtlich der besseren Begabungsförderung und der gerechteren Bildungsangebote für die Kinder auch aus sozial und regional benachteiligten Gesellschaftsgruppen ist. Es ist die ÖVP, welche Fortschritte verhindern und Privilegien sichern möchte.
Es ist auch gut, dass damit klargestellt wurde, dass der „Kompromiss" der Schulversuche gem.§ 7a SchOG der Unterrichtsministerin aufgezwungen wurde. Sie hat ihn nicht angestrebt. Ihre Absichten waren von anderer Qualität: Schulentwicklung in Modellregionen in Richtung einer gemeinsamen Schule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen. Dem hätte die zur Begutachtung ausgesandte SchOG-Novelle mit der Einführung der §§ 129, 129a und 129b Rechnung getragen. In der Schulentwicklung ist man durch den Standpunkt der ÖVP auf das Jahr 1970 zurückgefallen. Eine einzige Perspektive geht über die Bedingungen der Schulversuche zur Gesamtschule gem. 4.SchOG-Novelle 1971 hinaus: In der „Neuen Mittelschule" kann auch der Abschluss mit einem Zeugnis des Realgymnasiums erreicht werden (vgl. § 7a Abs. 5). Damit werden die Benachteiligungen der Hauptschüler beim Übertritt in die höheren Oberstufenschulen (insbesondere in die BHS) aufgehoben. Das sollte für die Eltern der Hauptschüler eigentlich Anlass genug sein, für die neuen Schulversuche zu optieren. Damit können aber auch die einschlägigen Schulversuche in den Hauptschulen eine neue rechtliche Grundlage erhalten, die ihnen in der SchOG-Novelle 2006 durch die Unterrichtsministerin Gehrer in der schwarz-blauen Koalition entzogen worden war (Streichung des § 131b SchOG).
Unter diesem Gesichtspunkt ist die dann auch der Standpunkt der Soziademokratischen Pflichtschullehrer gegenüber der Schulversuchsregelung gemäß § 7a nicht recht verständlich. Dass aber bei einer generellen Einführung einer Allgemeinen Mittelschule für die Zehn- bis Vierzehnjährigen eine Erweiterung der Hauptschullehrer-Ausbildung an den problematischen Pädagogischen „Hochschulen" der Gehrer-Ära zu einer Mittelstufenlehrer-Ausbildung in einem 8-semestrigen Studium mit Master-Abschluss erfolgen muss, und zwar mit allen dienstrechtlichen Konsequenzen, sollte wohl allen klar sein, die für die Gesamtschule auf der Sekundarstufe I des österreichischen Schulwesens eintreten. Die Unterrichtsministerin wäre gut beraten, eine derartige Novellierung des „Hochschulgesetzes 2005" rasch in Angriff zu nehmen