Die Bundesministerin Dr. Schmied hat - mutig und nicht angekränkelt durch die Erinnerungen an Jahrzehnte der österreichischen Schulpolitik - sofort nach ihrem Amtsantritt zwei wesentliche Ziele der sozialdemokratischen Schulpolitik angepackt: die Gesamtschule und die Ganztagsschule. Beides sind wesentliche Voraussetzungen eines chancengerechten und privilegienreduzierten Schulsystems. Die Gesamtschule vermeidet die frühe Schülerselektion und verstärkt dadurch die Möglichkeit der individuellen Förderung, die Ganztagsschule gleicht die Vorteile höherer Bildungsqualität und/oder wirtschaftlicher Vorteile der Elternhäuser aus.
Die Unterrichtsministerin hat zunächst mit einer inselförmigen flächendeckenden Entwicklung der Neuen Mittelschule auf der rechtlichen Grundlage neuer Bestimmungen im Schulorganisationsgesetz (Einfügung der §§ 120 ff) einen Schritt zur schulischen Integration der Sekundarstufe I starten wollen. Sie wurde allerdings von der Molterer-ÖVP rasch eingebremst und musste sich mit Schulversuchen gem. § 7a SchOG zufrieden geben, und zwar mit den Kennzeichen der Punktualität auf Grund der freiwilligen Beteiligung einzelner Schulen und der zwingende Erhaltung einer AHS-Alternative im Einzugsbereich. Doch davon weiter später.
Die Ganztagsschule erfordert eine Veränderung in der Lehrerarbeit: ganztägige Präsenz der Lehrer und damit die Erledigung wichtiger weiterer Teile der Lehrerarbeit neben dem Unterrichten in der Schule. Die Veränderung dafür ist eine entsprechende Veränderung im Lehrerdienstrecht: Festlegung der Jahresarbeitszeit verteilt auf Unterricht, Unterrichtsvorbereitung und weitere berufliche Pflichten, wobei in den zeitlichen Gesamtrahmen die Ferialzeiten eingerechnet werden, sofern diese nicht durch die gesetzlich geregelten Urlaubszeiten verbraucht wird. Für die Pflichtschullehrer wurde eine solche Regelung bereits durch die Novellierung des Landeslehrer-Dienstrechts 2000 geschaffen: Jahresarbeitszeit 1.776 Stunden, davon 720 - 792 Stunden Unterricht, 600 - 660 Stunden Unterrichtsvorbereitung, 456 - 524 Stunden für Konferenzen, Supplierungen, Schulveranstaltungen, Elternarbeit, Fortbildung, Qualitätsentwicklung etc. Das Dienstrecht der Lehrer der höheren und mittleren Schulen wurde noch nicht in dieser Weise reformiert. Für sie gilt das Lehrverpflichtungsgesetz 1965, welches die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung festlegt, unterschiedlich nach dem Ausmaß der Nacharbeiten (Korrekturen). Als die Unterrichtsministerin vom ÖVP-Finanzminister durch budgetäre Einsparung unter Druck gesetzt wurde, beabsichtigte sie diese Situation für ihre Reformabsichten zu nützen: Die Lehrer sollten durch eine Verschiebung in der Gesamtarbeitszeit zwei Stunden mehr ihrer wöchentlichen Arbeitszeit als Unterricht in der Schule leisten. Vom Finanzminister ließ sie sich die Unterstützung bei dafür notwendigen Veränderungen im Dienstrecht insbesondere für die Lehrer der höheren und mittleren Schulen zusichern. Sie hat in den Verhandlungen mit der Gewerkschaft auf ihrem Konzept bestanden. Im entscheidenden Augenblick wurde sie vom Finanzminister im Stich gelassen. Plötzlich konnte er die zusätzlichen Budgetmittel - wenn auch nur durch Verschiebungen - auftreiben und zur Befriedigung der ÖVP-gesteuerten Lehrergewerkschaft zur Verfügung stellen. Eine Dienstrechtsdiskussion wurde damit vermieden, die ÖVP hat ihr Klientel, insbesondere die Lehrer der höheren und mittleren Schulen, geschützt. Da sie dies wohl auch weiterhin tun wird, wird die Unterrichtsministerin keine Dienstrechtsreform zustande bringen. Es wird keine Vereinheitlichung der Lehrerkategorien geben, wie dies von der Verwaltungsreform gefordert wird. Es wird auch kein Jahresarbeitszeitmodell für die „Bundeslehrer" geben. Der Weg zur Ganztagsschule wurde damit von der ÖVP erfolgreich verbaut. Dieses war der zweite Streich!
Nun zurück zum Thema Gesamtschule (Allgemeine Mittelschule) für die Sekundarstufe I. Die Blockade der Neuen Mittelschule durch die Einführung bloß begrenzter Schulversuche erwies sich nicht als wirksam. Auch in den ÖVP-regierten Bundesländern wird die Neue Mittelschule nachgefragt, in Vorarlberg sogar als nahezu vollständige und flächendeckende Überführung der Hauptschulen des Bundeslandes. Die gesetzliche Erweiterung des Schulversuchsrahmens wurde bereits vorgenommen, weitere Ausbauschritte werden folgen müssen. Es sind allerdings nur Hauptschulen, die für den Schulversuch optieren, die AHS verhält sich weiter abstinent. Nun wird eine neue Strategie der ÖVP erkennbar, die Forderung ihres Schulsprechers Amon nach der Wiedereinführung einer Aufnahmsprüfung in die AHS macht dies deutlich: Die Einführung der Neuen Mittelschule als Hauptschulreform laufen lassen, daneben die AHS-Unterstufe verteidigen! Deren Sonderstellung neben der Neuen Mittelschule soll durch höhere Anforderungen für besser Befähigte gekennzeichnet sein, nicht jeder kann daher in die AHS-Unterstufe aufgenommen werden. Das Misstrauen gegen die Volksschullehrer ist so groß, dass man ihnen eine verlässliche Auswahl durch die Leistungsbeurteilung nicht überlassen möchte. Daher ist die Aufnahmeprüfung notwendig. Eine Vorarbeit dazu wird bereits durch die Entwicklung der Leistungsstandards für die 4. Schulstufe geleistet. Der Test ist daher in das Prüfungsverfahren einzubeziehen.
Es ist an dieser Stelle nicht sinnvoll und notwendig, die Argumente für die Gesamtschule wieder einmal zu wiederholen. Auf einen Zusammenhang muss jedoch eindringlich hingewiesen werden: Unterschiedliche Schultypen in der Sekundarstufe I verstärken die Selektionsdruck in der Grundschule, deren pädagogische und didaktische Reform bleibt dadurch auf der Strecke.
Man kann sich zumuten, die Entwicklung vorauszusagen. Es wird wohl nicht zu einer neuen Aufnahmeprüfung in die AHS-Unterstufe kommen. Das weiß vermutlich auch der ÖVP-Schulsprecher. Sein Vorstoß verfolgt jedoch ohnehin einen anderen Zweck. Die Unterrichtsministerin wird in Anspruch nehmen können, die Einführung der Aufnahmeprüfung erfolgreich abgewehrt zu haben; und damit indirekt den Weiterbestand der AHS-Unterstufe bestätigen. Und damit zur Kenntnis nehmen, dass ihre Neue Mittelschule nicht zur Gesamtschule wird. Auch das erste Reformvorhaben der Unterrichtsministerin wird damit erfolgreich abgewehrt. Eines wird damit allerdings deutlich: Nicht die Aufnahmeprüfung in die AHS-Unterstufe ist das wahre Problem, sondern die Existenz der Unterstufe der Langform-AHS blockiert die Gesamtschulentwicklung.
Der Plan des Schulsprechers der ÖVP greift jedoch noch weiter. Er fordert eine Art Sonderschule für Unterrichtssprachbehinderte. Da die Neue Mittelschule an Stelle der Hauptschule wohl nicht zu verhindern ist, muss man ihren selektiven Charakter betonen: Sie darf nicht die Schule für alle sein. Die Leistungsdifferenzierung ist in ihr ja nicht vorgesehen. Es braucht daher daneben eine weitere Schultype für den Rest, der auch den Anforderungen der Neuen Mittelschule nicht gerecht werden kann. Die Erinnerungen an den autoritären Ständestaat 1934 - 1938 wird wach: Damals wurde der Zweite Klassenzug der Hauptschule wegen ihres Gesamtschulcharakters sofort abgeschafft und durch die Obervolksschule ersetzt. Der Abgeordnete Dr. Amon hat offensichtlich seine schulhistorische Lektion gut gelernt.