Und doch scheint sich nichts zu ändern. Die Zahl der Schulversager stagniert: 13 % in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, 9 % in der AHS-Oberstufe sind es auch wieder 2008/2009. Apropos „Schulversager:" Das Wort ist zweideutig. In erster Linie denken wir an die nicht erfolgreichen Schülerinnen und Schüler (Versager in der Schule). Hat aber beim Misserfolg der Schüler nicht auch die Schule versagt? Schulversager als Versager der Schule ?
Im Umgang mit den Schulversagern ändert sich wenig. Um diejenigen, die ihre Schullaufbahn abbrechen können, weil sie der Schulpflicht entwachsen sind, braucht sich die Schule offensichtlich keine Gedanken zu machen. Unangenehmer für die Schule ist wohl, wenn die Versager des Schuljahres nicht aufgeben wollen oder können. Auf ihren beharrlichen Wunsch, zu bleiben und durch die Investition eines Lebensjahres zumindest vorläufig die Bildungschancen zu sichern, reagierte die Schule bisher wenig einfallsreich. Die Wiederholung der Schulstufe, das Sitzenbleiben ist weiterhin die einzige Lösung. Über die Problematik dieser Maßnahme wurde bereits viel geschrieben. All dies zu wiederholen, ist hier nicht die Absicht.
Vielmehr soll darauf hingewiesen werden, dass auch in dem bezüglich des Repetierens als erfolgreich ausgewiesenen Schulformen, der Hauptschule (1,6 % Sitzenbleiber) und der Neuen Mittelschule, Fragwürdigkeiten bestehen. In beiden Fällen versteht man sich als Gesamtschule, die den unterschiedlichen Lernbefähigungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden hat.
Für die Hauptschule mit der Leistungsniveaudifferenzierung wurde eine handhabbares Instrument der Leistungsbeurteilung entwickelt, das auch dann anwendbar ist, wenn versuchsweise keine Leistungsgruppen für die einzelnen drei Niveaustufen eingerichtet werden. Die fünfstufige Notenskala wird auf jeder der drei Niveauebenen angewendet. Unzureichende Schulleistungen führen zur Veränderung in der Zuordnung zum Leistungsniveau. Zum Repetieren führt nur das Schulversagen auf der untersten Niveaustufe. Berechtigungen ergeben sich auf Grund bestimmter Kombinationen von Niveaustufen und Noten: Das „Gut" der Zweiten Niveaustufe berechtigt zum Übertritt in die höheren Schulen.
In der Neuen Mittelschule wurde die Differenzierung durch Leistungsgruppen weitgehend abgeschafft (Ausnahme Vorarlberg) und durch das Prinzip der Individualisierung ersetzt. An sich ein begrüßenswerter schulorganisatorischer Fortschritt; leider ist aber damit noch nicht geklärt, ob auch die Niveaudifferenzierung bezüglich der Leistungsbeurteilung außer Kraft gesetzt wird. Verbindliche Festlegungen fehlen bislang, sie müssen aber spätestens zum Zeitpunkt des Übertritts der Absolventen der Neuen Mittelschule in die Oberstufenschulen vorliegen. Dabei ist jedenfalls eine Festlegung zu treffen, mit welchen Schulleistungen das Recht auf Ausstellung eines Zeugnisses für das Realgymnasium gegeben ist.
Hier soll aber noch einer anderen Problematik nachgegangen werden. Spätestens durch die Auseinandersetzung mit der Theorie des „Mastery Learning" (vgl. u. a. Block, Mastery Learning, Theory and Practice, New York 1971) müsste man auf das Geflecht der Faktoren aufmerksam geworden sein, das den Lernerfolg bedingt: Lernerfolg ist eine Funktion von Instruktionsverständnis (Intelligenz des Lernenden), Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung, Ausdauer und Unterrichtsqualität, ausgedrückt in einem Ausmaß an „erforderlicher" Lernzeit. Diese wird zum Ausmaß der „zugestandenen" Lernzeit in Beziehung gesetzt wird, und mit ihrer Übereinstimmung kann den Lernerfolg erklärt werden. Zwei der Erfolgsbedingungen sind Persönlichkeitsvariablen, eine hängt vom Lehrer ab. Die „zugestandene" Lernzeit wird durch die Unterrichtsführung zur Realisierung des Lehrplans festgelegt. Unterstellt man die beste Unterrichtsqualität in der individuellen Förderung der Schüler, so bleibt die Manipulation des Schwierigkeitsgrads der Aufgabenstellung zur Sicherung eines subjektiven Lernerfolgs in der „zugestandenen" Lernzeit. Misserfolge ergeben sich aus dem Unterschied zwischen der „erforderlichen" und der „zugestandenen" Lernzeit. Der Lehrer steht vor einem Dilemma: Nimmt er den Schüler zur nächsten Aufgabenstellung mit, obwohl der Lernerfolg noch nicht gegeben ist, ist in der Folge mit progressiven Lernschwierigkeiten zu rechnen. Schließt er hingegen an den erreichten Lernerfolg an, bleibt der Schüler zwar weiterhin erfolgreich, fällt aber in der Zahl der erreichten Lernziele kontinuierlich zurück und hat schließlich die Schulstufe als Lehrplanstufe nicht erfolgreich absolviert.
Damit ist man wieder bei der Frage der Investition von mehr Lernzeit angelangt, welche oben in Form der Schulstufenwiederholung als problematisch gekennzeichnet wurde. Im Gesamtrahmen der Schulorganisation wurde daher für die Hauptschule mit Leistungsniveaudifferenzierung folgende Lösung konzipiert: Das Repetieren wird durch Anpassung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung in den verschiedenen Niveauebenen ersetzt. Zur Ermöglichung der Investition an zusätzlicher Lernzeit wurde der Polytechnische Lehrgang in den Funktionszusammenhang der Mittelstufe des Schulwesens eingebaut. Die oft als schulpolitische Absurdität angeklagte Kompromisslösung bei der Einführung des 9. Schuljahrs der Schulpflicht erwies sich nachträglich als schulpädagogische Weisheit. Da die 8. Schulstufe als normale Übertrittsebene in die Oberstufe der AHS bzw. in die berufsbildenden Vollzeitschulen beibehalten wurde, konnte der Polytechnische Lehrgang eine Pufferfunktion übernehmen, sowohl die Berufswahlentscheidung zu fördern als auch die Verbesserung der Schulleistungen im Hinblick auf das für Übertritte erforderlichen Leistungsniveaus durch zusätzliche Lernzeitinvestition zu sichern.
Diese Sicht der Funktionen des Polytechnischen Lehrgangs - nun Polytechnische Schule - ist in der Suche nach einer spezifischen Identität weitgehend verloren gegangen. Das neue Selbstverständnis liegt im Berufsgrundbildungsjahr, quasi als Vorstufe der dualen Ausbildung. „Karriere mit Lehre" ist der gereimte Slogan, welcher auch die Bedeutung der Polytechnischen Schule heben könnte. (Eigentlich scheint es aber doch absurd, für eine Bildungslaufbahn damit zu werben, dass man sie rasch wieder verlassen kann.) Zur besseren Vorbereitung auf das Oberstufenrealgymnasium kann man den Übergangslehrgang benützen. Und bezüglich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen gilt offensichtlich die Regel: „Probieren geht über Studieren!" Daher Eintritt in den 1. Jahrgang dieser Schulen, bei einem Schulversagen hat man wenigstens die Schulpflicht erfüllt.
Die Einführung der Neuen Mittelschule legt es nahe, das grundsätzlich pädagogisch sinnvolle Konzept der Investition eines Lebensjahres in die Bildungskarriere nochmals anzusprechen. Zeitlich weit entfernt von der ideologisch fundierten Konfrontation von ÖVP und SPÖ bezüglich der schulorganisatorischen Zuordnung des 9. Pflichtschuljahres sollte es heute gelingen, dieses Schuljahr entsprechend der funktionalen Aufgabestellung im Bereich der Mittelstufe (Sekundarstufe I) als fünfte Schulstufe in die Neue Mittelschule einzubauen und die Polytechnische Schule abzuschaffen.
Mit einer entsprechenden Lehrplangestaltung für diese 5. Klasse der Neuen Mittelschule könnte man die Grundlage für die Doppelaufgabe schaffen: Berufswahlentscheidungen vorzubereiten und Lernzeitvermehrung für die Anforderungen der Sekundarstufe I sicherzustellen. Letzteres wäre als Ergänzung der Individualisierung der unterrichtlichen Lernhilfen nur konsequent. Die lehrplangemäße Absolvierung der 8. Schulstufe (4. Klasse Neue Mittelschule) sichert weiterhin die Lernvoraussetzungen für die anschließenden mittleren und höheren Schulen der Sekundarstufe II. Bei entsprechendem Lernerfolg kann weiterhin nach der 8. Schulstufe (4. Klasse) in die Oberstufenschulen übergetreten werden.
Die Frau Bundesministerin hat mehrmals von der gemeinsamen Schule der Sechs- bis Fünfzehnjährigen gesprochen. Sie sollte daher in ihren weiteren Reformplänen über die vierklassige Neue Mittelschule des Schulversuchs gem. § 7a SchOG hinausdenken.