Obwohl es noch keine wirklich tiefgehende Debatte des Papiers der Expertenkommission zur Reform der Lehrerbildung gegeben hat, scheint sich Ministerin Schmied mit dem vorgelegten Papier in hohem Maße zu identifizieren. Das erklärt wohl, warum sich die Expertise auf der Website der SPÖ findet und dort mit dem bemerkenswerten Satz vorgestellt wird: „Ziel ist einer durchlässige und zwischen den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen abgestimmte Lehrerbildung auf tertiärem Niveau."
Diese Satz enthüllt in wohl unfreiwillig offener Weise, dass es nach großspurigen Ankündigungen letztendlich nur um ein außerordentlich bescheidenes Reformvorhaben geht, für das wahrlich keine Expertenkommission gebraucht worden wäre. Im Klartext heißt das:
- Es soll weiterhin 2 institutionell getrennte Formen der Lehrerbildung geben.
- Minimalziel ist eine „Durchlässigkeit", die zumindest eine Blinddarmfunktion der Pädagogischen Hochschulen verhindert, aber an der Trennung zwischen einer Lehrerbildung für die Pflichtschulen und jene für höhere Schulen nichts ändert.
- Der Kommissionsbericht hilft mit, dieses Faktum zu verschleiern, indem er an allen Schularten Lehrer mit Bachelor- und Masterabschluss vorschlägt. Gleichzeitig wird aber eine Differenzierung innerhalb der Bachelorstudien vorgeschlagen, das für die höheren Schulen ein zeitlich umfangreicheres und stärker fachlich orientiertes Ausbildungskonzept vorsieht.
- Und wie sieht es mit dem „tertiärem Niveau" der Lehrerbildungsinstitutionen aus?
Das von Ministerin Gehrer noch in der blau-schwarzen Ära initiierte Gesetz hat dafür gesorgt, dass die Pädagogischen Hochschulen, also die Ausbildungsstätten der Pflichtschullehrer, auch weiterhin in wesentlichen Fragen in diesem Bereich schwere Mängel aufweisen:
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o Die PHs können sich hinsichtlich Autonomie sowie Forschungs- und Lehrfreiheit nicht mit Universitäten vergleichen.
o Für die PHs gibt es nicht einmal ein dem Fachhochschulrat der Fachhochschulen vergleichbares Gremium, das über die Wahrnehmung der wissenschaftlichen Standards (z.B. Curricula) wacht.
o An den PHs gibt es kein den Universitätssenaten vergleichbares Organ, das einerseits die Mitwirkung von Lehrenden und Studierenden sichert, andererseits Satzungen festlegt und den Rektor wählt
o Für die PHs gibt es kein adäquates Dienstrecht, das die Verwendung von habilitierten Hochschullehrern bindend vorsieht.
Diese Fakten können im BMUKK nicht unbekannt sein. Eine diesbezügliche Studie (Seel / Satzke „Gutachten zur Situation der Pädagogischen Hochschulen") liegt dort seit 2007 auf. Wenn man schon den folgenschweren Schritt einer Verewigung der institutionellen Trennung von universitärer und hochschulischer Lehrerbildung setzt, dann sollte zumindest für „Waffengleichheit" zwischen den Institutionen gesorgt werden. In der Opposition hat die SPÖ aus dieser Sorge heraus das Hochschulgesetz 2005 abgelehnt. In diesen Tagen hat Ministerin Schmied eine Novelle zum Hochschulgesetz ausgesendet. Inhalt: viele nette Details, aber kein einziger Reformpunkt, der die oben aufgezeigten Mängel behebt.