Helmut Seel / Die Neue Mittelschule" auf Irrwegen ?

von Helmut Seel

2007 hat Bundesministerin Dr. Schmied mutig die Initiative gestartet, die „Neue Mittelschule" als gemeinsame Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen einzuführen. Die ÖVP hat leider nur Schulversuche zugelassen (2008, § 7a Schulorganisationsgesetz). Die bildungspolitische Entscheidung für oder gegen die Einführung der „Neuen Mittelschule" als gemeinsame Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen wurde damit auf das Jahr 2012 verlegt.
Nun hat die Bundesministerin Dr. Schmied offensichtlich leider diesen Mut verloren. In „SPÖ aktuell" vom 17.9.2010 bezeichnet sie die „Neue Mittelschule" schon vor der Evaluation der Schulversuche nur mehr als eine „Vorstufe der Schule der 10- bis 14-Jährigen". Sie rechnet wohl nicht mehr damit, die AHS-Unterstufe in die „Neue Mittelschule" integrieren zu können.

Dies macht einen Blick auf die bestehende Schulorganisation auf dem Gebiet der Zehn- bis Vierzehnjährigen (Sekundarstufe I) notwendig. Derzeit steht hier als (potentielle) Gesamtschule die leistungsdifferenzierte Hauptschule neben der selektiven Wahlschule der Unterstufe der AHS. Der Zustand der Hauptschule ist abhängig von den Auswirkungen der AHS-Unterstufe. Wenn keine AHS-Unterstufe vorhanden ist, welche befähigte Schüler der Region an sich zieht, ist die Hauptschule reale Gesamtschule. Wenn in städtischen Regionen die AHS-Unterstufe die meisten der befähigteren Schüler aufnimmt, wird die Hauptschule zur Restschule. Dass die Hauptschule als potentielle Gesamtschule ihre Gesamtschulfunktion erfüllt, beweisen folgende Daten: Mehr als die Hälfte der österreichischen Maturanten hat in der Mittelstufe die Hauptschule absolviert. Und: Die Zahl der Repetenten ist in der Hauptschule die niedrigste aller Schularten.

Diese Situation ist das Ergebnis der schulpolitischen Entscheidung im Jahr 1983: Die ÖVP hat nach erfolgreichen Schulversuchen 1971 - 1983 mit der Integrierten Gesamtschule nur zugelassen, dass deren Struktur der Leistungsdifferenzierung (leistungsheterogene Stammklassen und Fachleistungsdifferenzierung in Deutsch, Englisch und Mathematik) auf die Hauptschule übertragen wurde. Diese kann daher als Vorstufe der allgemeinen Mittelschule angesehen werden, die ihre Gesamtschulfunktion regional unterschiedlich erfüllt. Für die AHS-Unterstufe und die Hauptschule wurden dementsprechend 1984 wortidente Lehrpläne verordnet. Die Leistungsbeurteilung der Mittelstufe des Schulsystems wurde im Schulunterrichtsgesetz (31b und 31c) der Hauptschulstruktur (Schulorganisationsgesetz § 15, § 18, § 40) angepasst (drei Niveaus der Leistungsbeurteilung, deren oberstes, die „I. Leistungsgruppe", das AHS-Niveau darstellt).

Wenn nun die „Neue Mittelschule" als Vorstufe der gemeinsamen Schule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen gesehen werden soll, muss sie diese Funktion der Hauptschule als potentielle und teilweise reale Gesamtschule übernehmen. Dies erscheint jedoch nach den Modellplänen der Schulversuche mit der „Neuen Mittelschule" nicht klar. In diesen wird der Lehrplan der AHS zu Grunde gelegt und für die Schulversager wird eine Beurteilung nach dem Lehrplan der Hauptschule, d. h. auf der mittleren bzw. unteren Leistungsniveaustufe („Leistungsgruppe"), vorgesehen. Nach dem Modellplan der Vorarlberger Mittelschule erhalten nur Schüler, die in allen Unterrichtsgegenständen entsprechend dem AHS-Lehrplan positiv beurteilt werden, ein Mittelschulzeugnis. Allen anderen Schülern ist ein Hauptschulzeugnis auszustellen. Es muss daher neben der „Neuen Mittelschule" eine Hauptschule als Restschule der Schulversager weiterhin bestehen bleiben.

Damit droht ein Rückschritt in der österreichischen Schulorganisation um rd. hundert Jahre. 1927 ist es den Sozialdemokraten gelungen, den Kompromiss in der Schulorganisation im Mittelstufenbereich in Form des Nebeneinanders einer potentiellen Allgemeinen Mittelschule (der man den Namen „Hauptschule" gab) und der traditionellen Mittelschule (seit 1963 AHS) den konservativen politischen Kräften abzuringen und das sozialschichtorientierte Nebeneinander dreier Schularten im Bereich der Zehn- bis Vierzehnjährigen (Volksschuloberstufe - Bürgerschule - Mittelschule/AHS) zu überwinden. Diese bildungspolitische Errungenschaft sollte man heute nicht aufs Spiel setzen, indem man ein Nebeneinander von AHS - „Neue Mittelschule" - Hauptschule zulässt.

Um dies zu verhindern, wird es notwendig sein, einigen Missverständnissen entgegenzutreten. Die „Neue Mittelschule" ist als allgemeine Mittelschule (Schule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen) und nicht als Mittelschule im Sinne der Vorgängerin der AHS bis 1963 zu verstehen, Weiters: Die Wortgleichheit der Lehrpläne der AHS-Unterstufe und der Hauptschule ist zu beachten, auch wenn in der „Neuen Mittelschule" zusätzlich AHS-Lehrer zum Einsatz kommen (Leistungsübereinstimmung zwischen dem obersten Leistungsniveau der Hauptschule und der AHS-Unterstufe). Und: Der Ersatz der äußeren Leistungsdifferenzierung durch die Individualisierung im Zweilehrer-System bedeutet nicht die Aufgabe des mittleren und unteren Leistungsniveaus der Mittelstufe gemäß den Regelungen der Leistungsbeurteilung im Schulorganisationsgesetz und Schulunterrichtsgesetz.

Es ist jedenfalls anzunehmen, dass die starke Nachfrage nach der „Neuen Mittelschule" nicht nur durch ihre Schulqualität infolge der veränderten Form der Leistungsdifferenzierung (Individualisierung der Lernförderung ohne Leistungsgruppenbildung) und den zusätzlichen Werteinheiten für den AHS-Lehrereinsatz im Vergleich zur Hauptschule begründet ist. Was im Übrigen erst in der Evaluation der Schulversuche nachweisbar wäre. Fragwürdiges Prestigedenken ist daneben sicher auch ein Motiv: Die Schulart „Mittelschule" hat in Österreich eben eine lange Tradition im Sinne einer höheren Schule, welche von der Grundschule zur Hochschule führt, im Vergleich zur Hauptschule als Pflichtschule und Mittelschule im Sinne der Mittelstufenschule zwischen Grundschule und allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden Oberstufenschulen.