Die Zeichen der Zeit werden von der Hochschulpolitik, repräsentiert von Wissenschaftsministerin Karl und Unterrichtsministerin Schmied, nicht erkannt. Ihr Vorschlag zur Reglementierung, d.h. Beschränkung des Studienzugangs wurde im Nationalrat beschlossen. Der Trend zur tertiären Bildung soll offensichtlich gebremst oder blockiert werden. Die zwingende Studienberatung kann auch entmutigend wirken, besonders bei Studienanwärtern, welche nicht aus einer Familie mit akademisch gebildeten Eltern stammen. In der Einführungsphase wird mit fragwürdigen Mitteln selegiert werden, auch wenn das Gegenteil beteuert wird.
Völlig außer Sicht geraten ist offensichtlich der Aspekt, dass die Universität neben einer Ausbildungsaufgabe auch eine Bildungsaufgabe zu erfüllen hat. Sie hat in einer von der Wissenschaft geprägten Welt in diese einzuführen. Sie hat verbreitete Urteils- und Entscheidungsfähigkeit dafür zu entwickeln, dass das demokratische Grundrecht der Mitbestimmung in dieser Wissensgesellschaft kompetent wahrgenommen werden kann.
Zweifellos hat der tertiäre Sektor auch Ausbildungsaufgaben zu leisten. Für diese können, abhängig vom gesellschaftlichen Bedarf, auch Studienplatzbeschränkungen vorgenommen werden. Die Studienplatzfinanzierung ist daher den Fachhochschulen angemessen. Die Aufnahmebeschränkungen können auch für das Medizinstudium begründet werden, da es in erster Linie eine Ausbildungsaufgabe verfolgt. Das Prinzip der Studienplatzfinanzierung für alle Fächer einzuführen, wie das erklärte Ziel der Wissenschaftsministerin Karl lt. „ Standard" vom 3.3.2011 ist, ist hingegen vom Unverständnis für die Bildungsaufgabe der Universitäten geleitet.
Ein Blick in die Bildungsgeschichte kann erhellend wirken. Im Laufe der Zeit hat sich die Vorstellung einer gehobenen Allgemeinbildung verändert und damit auch die dafür verantwortlichen Bildungsstätten. In der Mitte des 19. Jahrhunderts wird dies noch durch den Schulabschluss der Sekundarstufe I erreicht. Im Organisationsentwurf für die Gymnasien und Realschulen wird festgelegt, dass die Absolvierung des Untergymnasiums, „indem es jeden seiner Lehrgegenstände zu einem relativen Abschluss führt, und mehrere davon in vorherrschend populärerer Weise und praktischer Richtung behandelt, ein in sich abgeschlossenes Ganzes von allgemeiner Bildung ertheilt, welche für eine größere Zahl von Lebensverhältnissen erwünschlich und ausreichend ist ... Das Obergymnasium setzt den Unterricht in mehr wissenschaftlicher Weise fort, und ist die spezielle Vorbereitungsschule der Universitäten" (§ 5). Bei Bedarf konnten daher eigene Untergymnasien eingerichtet werden. Die Matura berechtigte zum Universitätszugang, da die bisher an den Universitäten geführten Philosophischen Obligatlehrgänge als 7. und 8. Klasse in das Gymnasium verlagert wurden.
Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde jedoch die Matura auch als Zugangsberechtigung zum gehobenen Dienst in Verwaltung und Wirtschaft angesehen. Das bisher ausschließlich altsprachlich (Latein, Griechisch) ausgerichtete Gymnasium musste diesem Aspekt der höheren Allgemeinbildung angepasst werden. Moderne Sprachen und Realiengegenstände wurden stärker berücksichtigt (vgl. Gründung des Realgymnasiums nach der Mittelschulenquete 1908) und für die Mädchen wurde der Zugang zur Matura eröffnet (Gründung von Mädchenlyceen 1888 und Mädchenrealgymnasien 1908). Dieser Trend bestimmte das 20. Jahrhundert. 1962 wurden auch die Reifeprüfungen an den nun fünfstufigen berufsbildenden höheren Schulen als gleichwertig mit den Reifeprüfungen an den Allgemeinbilden höheren Schulen anerkannt (Eintrittvoraussetzung in den höheren öffentlichen Dienst, allgemeine Studienberechtigung).
Im 21. Jahrhundert wurde der Abschluss der Sekundarstufe II immer weniger als ausreichende Grundlage für die höhere Allgemeinbildung angesehen. Die deutlich stärker von den Wissenschaften bestimmten Bereiche der Wirtschaft, der Verwaltung und der sozialen Dienstleistungen verlangt nun eine Anhebung der höheren Allgemeinbildung. Ein Abschluss im tertiären Sektor scheint daher angemessen, um die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu vermitteln, welche notwendig scheint, demokratische Grundrechte der Mitbestimmung in der Wissensgesellschaft wahrzunehmen.
Das macht Veränderungen in der Struktur des tertiären Bildungssektors notwendig. Unter diesem Blickwinkel sollte die Hochschulstruktur im europäischen Hochschulraum („Bologna"-Struktur) gesehen werden. Einer größeren Zahl von Menschen (man rechnet mit rd. 50 % des Altersjahrgangs) muss in Zukunft ein erster akademischer Abschluss geboten werden, da die Matura-Ebene (Abschluss der Sekundarstufe II) nicht mehr als ausreichend für die höhere Allgemeinbildung angesehen wird. Die Bildungsfunktion des tertiären Sektors muss neben der Ausbildungsfunktion beachtet werden. Im anglo-amerikanischen Raum wird dies durch das College wahrgenommen, dessen Studien mit dem Bachelor-Grad abgeschlossen werden. Dies begründet im Übrigen die höhere Akademikerquote in diesen Staaten. G. Winkler hat in seinem Aufsatz „Mehr Breite, mehr Spitze, mehr Wirksamkeit für den tertiären Bildungssektor in Österreich" (in dem lesenswerten, von J. Broukal und E. Niederwieser herausgegebenen Buch „Bildung in der Krise -Warum wir uns Nichtstun nicht leisten können", Wien 2010) den Sachverhalt treffend analysiert.
Das Bakkalaureats-Studium an den österreichischen Universitäten kann daher nicht als der erste Studienabschnitt des bisherigen Diplomstudiums angesehen werden. Es sollte neben der Einführung in die Wissenschaft in einem ausgewählten Fach ein breiteres Bild der Disziplinen des tertiären Sektorsa vermitteln, um Fachgrenzen überschreitende Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, also höhere Allgemeinbildung, zu vermitteln. In den Vorlesungsverzeichnissen noch der 60er und 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts finden sich Lehrveranstaltungen „für die Hörer aller Fakultäten", manchmal als „studium generale" ausgewiesen. Diese Tradition ist leider verloren gegangen.
Auch der Begriff der „employabilitiy" sollte anders verstanden werden. Ähnlich wie die AHS-Matura bestätigt er eine besondere Lernfähigkeit für die betriebliche Eingliederung in anspruchsvolle Positionen, aber auch die besondere Studierfähigkeit in ausgewählten Fächern. Letzteres hat im Übrigen das deutsche Gymnasium wenigstens mit seiner Gliederung in Grund- und Leistungskursen in der Oberstufe erzielen wollen. Der im College erworbene Bachelor-Grad bestätigt nicht ein halbiertes wissenschaftliches Studium, aber auch keine abgeschlossene akademische Berufsausbildung. Unter diesem Gesichtspunkt erscheinen die Pläne in der Lehrerbildungsreform in Österreich besonders absurd, ein achtsemestriges Bachelor-Studium als wissenschaftliche Berufsausbildung zu installieren.
Die Bemerkung, man müssen ja den Engländern und Amerikanern nicht alles nachmachen, kann als Begründung der Ablehnung der „Bologna"-Struktur nicht überzeugen. Wie G. Winkler aufweist, ist die Hochschulentwicklung in diesem Raum andere Wege gegangen, indem sie die „Artisten-Fakultät" der mittelalterlichen Universitäten nicht in das Gymnasium transferierte, sondern in den Colleges weiterentwickelte. Diese Studienstruktur wird nun dem gesellschaftlichen Bedarf nach höherer Bildung besser gerecht. Man vergibt sich nichts, wenn man dazulernt. Die vorgesehenen Zugangsbeschränkungen zu den Universitäten in Österreich sind unter diesem Aspekt der gesellschaftlichen Entwicklung jedoch besonders fragwürdig und korrekturbedürftig.