Bruchlandung der "Neuen Mittelschule"
von Helmut SeelArtikel drucken
Unbefangen startete die neu ins Amt gekommene Unterrichtsministerin Dr. Schmied 2007 eine Höhenflug der „Neuen Mittelschule", welche als gemeinsame Schule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen die von der Sozialdemokratischen Bildungspolitik seit der Ersten Republik angestrebt wurde. Im Sinne des „Gymnasiums für alle" (die Formulierung erfand später die Wissenschaftsministerin Dr. Karl) sollte die „Neue Mittelschule" nach dem AHS-Lehrplan geführt werden und unterstufenerfahrene AHS-Lehrer sollten im Team Teaching mit Hauptschullehrern die Umsetzung des Lehrplans garantieren. Die Novellierung des Schulorganisationsgesetzes/SchOG sollte diese Entwicklung durch die Einfügung der §§ 129. 129a und 129b als Rechtsgrundlage ermöglichen. Der Koalitionspartner ÖVP holte die Unterrichtsministerin jedoch rasch auf den Boden der Realität zurück, indem er diese Änderung des SchOG erwartungsgemäß nicht akzeptierte. Er ließ nur Schulversuche mit der „neuen Mittelschule" zu, welche im neu eingefügten § 7a des SchOG ihre rechtliche Basis erhielten. Bildungspolitisch bedeutete dies einen Entscheidungsaufschub bezüglich der „Neuen Mittelschule" als der gemeinsamen Schule aller Zehn- bis Vierzehnjährigen bis zum Ablauf der Schulversuchsperiode und auf Grund der Befunde der Evaluierung der Schulversuche.
Die Unterrichtsministerin nahm diese bildungspolitische Entscheidung nicht wirklich zur Kenntnis. Statt auf die Qualität der Schulversuche im Hinblick auf die Vergleichsuntersuchungen zu achten, bemühte sie sich - getragen vom Elterninteresse - bloß um den zahlenmäßigen Ausbau der „Neuen Mittelschule". Dieses Elterninteresse ist jedoch fragwürdig. Es beruht in erster Linie darauf, dass die Attraktivität der in den einzelnen Bundesländern entwickelten konkreten Modelle der „Neuen Mittelschule" darin besteht (aus heutiger Sicht vermutlich bestand), dass sie als eine gehobene Schulart neben der Hauptschule als der Schule für die Schulversager der nach dem AHS-Lehrplan geführten „Neuen Mittelschule" angesehen wird. Außerdem erinnert der Name an die bis 1963 übliche Bezeichnung der heutigen AHS als Mittelschule.
In der ÖVP setzte sich in der Folge der Plan durch, die bildungspolitische Entscheidung nach Ablauf der Schulversuchsperiode nicht abzuwarten. Schließlich hätten sich dabei ja überzeugende Argumente finden lassen können, die „Neue Mittelschule" tatsächlich als die gemeinsame Schule aller Zehn- bis Vierzehnjährigen, also als Allgemeine Mittelschule einzuführen. Sie machte daher den Vorschlag, die „Neue Mittelschule" als Ersatz für die Hauptschule generell einzuführen. Eine Erfolgswahrscheinlichkeit dieses Vorschlag schien gegeben, war doch die Unterrichtsministerin offensichtlich in erster Linie ein einer zahlenmäßigen Expansion der „Neuen Mittelschule" über die Schulversuchslimits hinaus interessiert.
Man hatte die Interessen der Unterrichtsministerin richtig eingeschätzt. Sie nahm den Vorschlag der ÖVP gerne auf und stellte ihn als Erfolg ihrer Schulpolitik dar. Damit hat sie aber sozusagen kampflos der ÖVP den bildungspolitischen Sieg zugestanden. Es gibt keine bildungspolitische Entscheidungsfindung mehr am Ende der Schulversuchsperiode über die Einführung einer Allgemeinen Mittelschule. Die „Neue Mittelschule" soll nur die Hauptschule neben einer unangetastet bleibenden AHS-Unterstufe ersetzen. Und dies, ohne dass ein Vergleich der betroffenen Schularten, nämlich der Hauptschule und der „Neuen Mittelschule" im Hinblick auf ihre Funktion im Schulsystem stattgefunden hat.
Dass die Unterrichtsministerin diesen Vorschlag der ÖVP, die „Neue Mittelschule" an Stelle der Hauptschule einzuführen, ohne Diskussion in den zuständigen Gremien der SPÖ und des SLÖ in ihren „Bildungsfahrplan" aufgenommen hat, verwundert. Das Wunschdenken der Unterrichtsministerin ist doch wohl nicht automatisch die repräsentative Position der sozialdemokratischen Bildungspolitik. Vor allem dann, wenn die Meinungsänderung in der ÖVP nicht hinterfragt wird. Dazu ist ein Blick auf die Hauptschule notwendig.
Seit 1983 ist die Hauptschule in Form der Integrierten Gesamtschule der Schulversuche von 1971 bis 1983 eingerichtet: Sie führt auf der Grundlage eines mit der AHS wortidenten Lehrplans durch eine entsprechende gesetzliche Regelung im Schulunterrichtsgesetz/SchUG drei Leistungsniveaus in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Fremdsprache und Mathematik mit flexibler fachspezifischer Zuordnung der Schüler. Das oberste Leistungsniveau ist dabei dem der AHS gleichwertig, im mittleren und unteren Leistungsniveau werden im Rahmen des Lehrplans die Anforderungen entsprechend der Befähigungen der Schüler zurückgenommen. Die Schüler verbleiben aber in allen anderen Unterrichtsgegenständen im leistungsheterogenen Stammklassenverband. Durch die Versetzung in ein weniger anforderungshohes Leistungsniveau wird das Repetieren in der Hauptschule im Unterschied zur AHS-Unterstufe de facto abgeschafft. Schüler, die in der 4. Klasse in den leistungsdifferenzierten Fächern im obersten Niveau positiv abschließen oder auf dem mittleren Niveau mindestens mit „Gut" beurteilt werden, haben damit die Berechtigung zum prüfungsfreien Übertritt in die Oberstufe der AHS (§ 40 SchOG) oder in berufsbildende höhere Schulen (§ 68 SchOG). Zum Übertritt in berufsbildende mittlere Schulen genügt die positive Beurteilung auf dem mittleren Leistungsniveau (§ 55 SchOG).
Die Hauptschule ist damit eine potenzielle Gesamtschule, da sie leistungsstärkeren Schüler die gleichen Übertrittsberechtigungen vermittelt wie den Schülern der AHS, gleichzeitig aber auch den anderen Schülern einen ihnen adäquaten Abschluss ermöglicht. Schulorganisatorisch (§ 15 Abs. 2 SchOG) führt die Hauptschule zur Differenzierung zwei oder drei Leistungsgruppen (Schülergruppen bestehend aus Schülern des gleichen Anforderungsniveaus). Bedauerlich ist die immer wieder zu bemerkende unklare Verwendung der Begriffe Leistungsebene (Leistungsniveau) im Sinne der Leistungsbeurteilung (SchUG) und Leistungsgruppe im Sinne der Schulorganisation (SchOG). Die Niveaueinstufung gilt unabhängig von der Einrichtung stabiler Leistungsgruppen.
Das Kalkül der ÖVP: Da die „Neue Mittelschule" als eines der wenigen Charakteristika keine Leistungsgruppen führt, ist in Zukunft die Kennzeichnung von Leistungsniveaus in der Leistungsbeurteilung der Sekundarstufe I nicht mehr notwendig. Damit fällt aber auch die Möglichkeit zum Erwerb der von der AHS vermittelten Berechtigungen beim Übertritt in die Schularten der Sekundarstufe II (Oberstufe des Schulsystems) durch die „Neue Mittelschule". Diese verliert daher im Vergleich zur Hauptschule den Charakter der potenziellen Gesamtschule und wird zum zweiten Klassenzug des Schulsystems.
Bei der Bruchlandung der „Neuen Mittelschule" als Ersatz der Hauptschule sind im Rahmen der notwendigen schulgesetzlichen Regelung folgende Punkte unabdingbar:
- Aus den verschiedenen Bundesländermodellen der „Neuen Mittelschule" ist ein einheitliches Modell zu entwickeln. Eine „Verländerung" der Schulorganisation ist abzulehnen. Es wäre sinnvoll, sich bei der Vereinheitlichung am Modell der „Wiener Mittelschule" zu orientieren.
- An den Leistungsniveaus der Leistungsbeurteilung in der Sekundarstufe I ist festzuhalten. Im Schulversuch zur Differenzierung in der Hauptschule (1991 - 2006) wurden beispielsweise in der Versuchsvariante der Neuen Mittelschule die Leistungsgruppen aufgegeben, die niveaudifferenzierte Beurteilung jedoch beibehalten. Damit blieben die Übertrittsberechtigungen der Hauptschüler gesichert.
- An den wortidenten Lehrplänen bei den Schularten der Sekundarstufe I ist wie bisher festzuhalten. Nur dann wird es möglich sein, in der „Neuen Mittelschule" so wie in der Hauptschule die entsprechenden Übertrittsberechtigungen für die leistungsstärkeren Schüler festzulegen. Die Erfahrung lehrt, dass die Lehrplandifferenzierung zwischen den Schularten jedoch von der ÖVP angestrebt wird. Dadurch wurde bereits 1934 der Gesamtschulcharakter der Hauptschule aus 1927 zerstört. Und Bundesministerin Gehrer versuchte in ihrer Wochenstundenentlastungsverordnung 2003 neuerlich, Unterschiede zwischen Hauptschule und AHS aufzubauen.
- Dir Phantasien der ÖVP von einer Prüfung der „mittleren Reife" am Ende der Sekundarstufe I wurden zwar aufgegeben, die Tests der Bildungsstandards-Untersuchungen dürfen jedoch keineswegs als Selektionsinstrument herangezogen werden. Die Bildungsstandards verfolgen den Zweck, zur Vereinheitlichung der Schulleistungen und ihrer Beurteilung beizutragen, und gehen daher von bestehenden ungerechtfertigten Unterschieden in den diesen Bereichen aus. Der § 4 Abs. 4 der Verordnung der Bundsministerin „Bildungsstandrads im Schulwesen" muss strikt beachtet werden.
Es ist zu hoffen, dass der „Bildungsfahrplan" der Unterrichtsministerin Dr. Schmied in den bildungspolitischen Gremien der SPÖ diskutiert werden wird und spätestens im Rahmen einer Begutachtung der Regierungsvorlage zur Novellierung des SchOG darauf geachtet wird, dass die „Neue Mittelschule" tatsächlich einen bildungspolitischen Fortschritt gegenüber der Hauptschule bringt.