Über Diskrepanzen in der Schulsystem-Diskussion
von Helmut SeelArtikel drucken
„Quod licet iovi" -
Ein großer Fortschritt wird von den Bildungspolitikern proklamiert: Die Auflösung der Schulstufenklasse in der AHS-Oberstufe mit der Klassenwiederholung im Falle der negativen Beurteilung in einem Unterrichtsgegenstand und ihr Ersatz durch ein Kurssystem der Unterrichtsgegenstände. Das Ziel: Reduzierung der Schulstufenwiederholungen (derzeit rd. 10 % der Schüler). Im Kurssystem besteht die Möglichkeit, nur einzelne Fächer oder Fächerteile bei negativer Beurteilung zu wiederholen und dabei im Klassenverband zu verbleiben und in den anderen Fächern fortzuschreiten.
Das Funktionieren einer solchen Schulorganisation ist längst erprobt. Sie wird in der gymnasialen Oberstufe in Deutschland seit Jahrzehnten praktiziert und hat sich auch vereinzelten österreichischen Schulversuchen bewährt. Im deutschen Gymnasium geht man aber über die österreichischen Absichten weit hinaus: Es wird zwischen Grund- und Leistungskursen nach den Anforderungen unterschieden, und den Schülern werden Wahlmöglichkeiten in bestimmten Kombinationen von Grund- und Leistungskursen gegeben, wodurch eine gezielte Studienvorbereitung ermöglicht wird.
- „non licet bovi ?"
In der Mittelstufe (Sekundarstufe I) des österreichischen Schulsystems besteht derzeit eine gegenläufige Tendenz. In den Schulversuchen mit der Integrierten Gesamtschule 1971 - 1983 wurde ein flexibles System der Leistungsdifferenzierung in drei Leistungsniveaustufen, meist in eigenen Leistungsgruppen organisiert, in den Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik erprobt. Es bewährte sich unter anderem in der praktischen Abschaffung der Schulstufenwiederholungen. In der Schulreform 1983 wurde das System nur auf die Hauptschule übertragen, in welcher sie das System der Klassenzüge ersetzte. Es ermöglichte aber auch die Einführung von Berechtigungen zum prüfungsfreien Übertritt in die Oberstufenschulen. Er wurde an bestimmte Niveauabschlüsse gebunden: Positive Beurteilung auf dem höchsten Niveau („1. Leistungsgruppe") oder mindestens „Gut" auf dem mittleren Niveau („2.Leistungsgruppe") berechtigt zum Übertritt in die mittleren und höheren Schulen der Sekundarstufe II.
Nun ist beabsichtigt, die Hauptschule mit ihrer Leistungsniveaudifferenzierung abzuschaffen und durch die Neue Mittelschule zu ersetzen.. Diese wird nach dem Lehrplan der AHS geführt und sieht keine Niveaudifferenzierung vor. Da anzunehmen ist, dass die Lehrziele der AHS von zahlreichen Schülern trotz individueller Förderung nicht erreicht werden können, ist das Ansteigen der Zahl der Schulversager und Schulstufenwiederholer zu erwarten. In den Schulversuchsplänen wusste man sich zu helfen: Wenn Schüler in Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik das Lehrziel nicht erreichen, wird den Eltern angeboten, das Kind nach dem Hauptschul-Lehrplan (dieser ist, abgesehen von der Möglichkeit der Leistungsdifferenzierung in den Sprachen und in der Mathematik wortident mit dem AHS-Lehrplan) beurteilen zu lassen. Der Schüler kann im Klassenverband verbleiben, erhält aber im Zeugnis der Mittelschule den entsprechenden Vermerk (2. oder 3.Leistungsgruppe) in der Benotung. In Vorarlberg erhalten solche Schüler generell nur ein Hauptschulzeugnis.
All das lässt sich im Schulversuch praktizieren. Doch niemand weiß, was geschehen soll, wenn es die Hauptschule nicht mehr geben wird. Wird mit der Einführung der Neuen Mittelschule die leistungsniveaudifferenzierte Beuteilung in Deutsch, Fremdsprache und Mathematik abgeschafft? Das hieße, dass alle Schüler, welche die AHS-Ansprüche nicht erfüllen können, die Schulstufen wiederholen müssen. Eine Inflation von Repetenten droht in der Sekundarstufe I des österreichischen Schulsystems, denn bereits derzeit weist die AHS-Unterstufe trotz der Schülerauswahl nach der Volksschule eine Repetentenquote von nahezu 5 % auf. Sollte man allerdings der Neuen Mittelschule bei ihrer generellen Einführung einen eigenen Lehrplan verpassen, müsste darauf geachtet werden, dass bei einer bestimmten Beurteilung nach dem neuen Mittelschullehrplan eine Übertrittsberechtigung ohne Prüfung in die mittleren und höheren Schule der Sekundarstufe II vorgesehen wird. Andernfalls würde man besonders in den leistungsstärkeren ländlichen Hauptschulen die Einführung der Neuen Mittelschule sehr bedauern.