Ein neues Schuljahr beginnt - Das Schulentwicklungschaos mit der Neuen Mittelschule besteht weiterhin!

von Helmut Seel

Im Schuljahr 20ll/20l2 werden 434 Neue Mittelschulen an Stelle von Hauptschulen laufen. Im Schuljahr 2018/2019 sollen dann alle 1173 Hauptschulen in Neue Mittelschulen umgewandelt sein. So der Plan der Bundesregierung bei ihrer Semmering-Konferenz im vergangenen Frühjahr.

Die gesetzmäßigen Grundlagen für diese Reform stehen jedoch noch aus. Nicht einmal ein Entwurf eines Begutachtungsentwurfs zur Novellierung des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) - vor allem § 3 zum Aufbau des Schulsystems, die §§ 15 - 19 die Hauptschule betreffend, sowie die §§ 40,55,68 mit den Übertrittsbestimmungen in die Schulen der Oberstufe - und des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) - u.a. §§ 22, 23,25,31b,31c, welche

die Leistungsbeurteilung auf der Mittelstufe mit drei Leistungsniveaus und

Versetzungsregelungen regulieren - ist bisher zu erkennen.

Dazu zur Erinnerung die bisherige Entwicklung in Stichworten:

Derzeit erfolgt die Ausweitung der Neuen Mittelschulen ohne rechtliche Grundlagen im SchOG. Die Unterrichtsministerin kann daher derzeit nur der Hoffnung Ausdruck geben, dass die ÖVP einer entsprechenden Novellierung des SchOG und des SchUG zustimmen werde. Dies wird aber von der Art der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen abhängen, wobei zwei Probleme im Vordergrund stehen:

Bezüglich der schulorganisatorischen Neuordnung des Mittelstufenbereichs durch Einführung der Neuen Mittelschule in der Schulorganisation bestehen nur zwei unbefriedigende Alternativen: Entweder setzt sich das Unterrichtsministerium in einem Kraftakt mit einem einheitlichen organisatorischen Modell der Neuen Mittelschule durch oder man versucht, aus der Not eine Tugend zu machen und die Modellentwicklung „der Basis" zu überlassen. Dies würde wohl zu Ländervarianten der Neuen Mittelschule führen. Eine schlimmere „Verländerung" im Schulsystem, als es die der Lehrerverwaltung wäre! Der Schulwechsel über Bundesländergrenzen würde dann für die Schüler beträchtliche Probleme bringen können.

Die Neue Mittelschule muss auch einen eigenen Lehrplan erhalten, der AHS-Lehrplan bleibt ja wohl der neben der Neuen Mittelschule weiter bestehenden AHS vorbehalten. In diesem Lehrplan der Mittelschule muss für die gesamte Leistungsbreite der Schüler vorgesorgt werden, um das Anwachsen der Zahl der Repetenten zu verhindern. Die Neue Mittelschule würde damit zum Zweiten Klassenzug der Mittelstufe des Schulsystems werden, eine Verschlechterung der Position gegenüber der Hauptschule, welche als mögliche Integrierte

Gesamtschule einen wortidenten Lehrplan mit der AHS haben kann, weil dieser Regelungen bezüglich der Leistungsdifferenzierung aufweist. In diesem Zusammenhang werden auch die Übertrittsberechtigungen in die Oberstufenschulen neu zu regeln sein, da der bisher geltende prüfungsfreie Übertritt von Hauptschülern in die Oberstufe der AHS und in die BHS an eine bestimmte Leistungsgruppenzugehörigkeit in der Hauptschule gebunden ist. Eine gegenüber

der Rechtsgrundlagen der Bildungsstandards (Gesetz, Verordnung) missbräuchliche

Verwendung der Bildungsstandards ist nicht auszuschließen: Ihre Tests könnten als Ausleseinstrumente verwendet werden.

Diese schulgesetzlichen Regelungen fehlen bisher. Trotzdem werden laufend weitere Neue Mittelschulen eingerichtet. Die Vorgangsweise der Unterrichtsministerin kann wohl nicht anders als unverantwortlich bezeichnet werden. Sie begibt sich jedenfalls damit in die Geiselhaft des Koalitionspartners, der ihr eine genehme schulorganisatorische Struktur der

Mittelstufe des Schulsystems aufzwingen kann.