Und wieder eine Hauptschulreform – ein Deja-vu -Erlebnis!

von Klaus Satzke

Die Parallelen zur (letztlich erfolglosen) Hauptschulreform (7. SchOG-Novelle 1982, wortidente Lehrpläne 1985) sind frappierend. Wieder einmal können sich SPÖ und ÖVP nicht auf eine Gesamtreform der Mittelstufe einigen. Stattdessen einigt man sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, eine Hauptschulreform. Nun könnten Optimisten argumentieren: Besser eine kleine Reform als keine Reform. Dem könnte man vielleicht sogar zustimmen, wenn die Tagespolitik Raum für ein Mindestmaß an Lernfähigkeit bzw. Bereitschaft zur kritischen Analyse zuließe. Beispielsweise anhand der Frage, was nach 1982 falsch gelaufen ist, wenn wir uns 30 Jahre nachher ohne erkennbare Fortschritte wieder in derselben Startposition befinden.

Die Hauptschulreform der 80er-Jahre hat für 2 zentrale Problemfelder keine schlüssigen Antworten gefunden:

Letztlich führten diese Probleme zu einer nachhaltigen Desavouierung des Leistungsgruppensystems, was wohl auch seinen Niederschlag in den Projektbeschreibungen der Neuen Mittelschule gefunden hat, die keine Leistungsgruppen mehr vorsehen, aber leider auch keine Klarheit hinsichtlich einer neuen Art von Differenzierung zu schaffen vermögen.

Vor diesem Hintergrund muss die aktuelle Frage wohl lauten, welche Antworten die nun angepeilte Reform auf die alten, noch immer aktuellen Probleme gibt.

Auf die Forderung nach einer gleichen bzw. vergleichbaren Behandlung jener HauptschülerInnen, die eine Oberstufe mit Zielrichtung Reifprüfung anstreben, gibt es nach wie vor keine schlüssige Antwort. Die Schulversuche zur Neuen Mittelschule verfolgen sehr unterschiedliche Modelle. Häufig werden realgymnasiale Zeugnisse vergeben. Wer einen derartigen Abschluss verfehlte, bekommt ein Hauptschulzeugnis. Das kann wohl kein Konzept für die Übertragung ins Regelschulwesen sein. Dass man eine Reform beschließt, eine Klärung dieser „Details“ aber bis zum heutigen Tag offen lässt, ist wohl nur als Kuriosität zu bezeichnen.

Die Frage, wie man bei der angepeilten Reform mit jenen Hauptschulen im städtischen Bereich umgehen will, die schon jetzt an ihren Problemen nachgeradezu ersticken, ist bislang ebenfalls unbeantwortet. Man kann davon ausgehen, dass es eben diese Schulen waren, die an den Schulversuchen zur Neuen Mittelschule nicht teilgenommen haben. Es ist wohl müßig, darauf hinzuweisen, dass es 1982 ganz ähnlich war. Die Schulen mit deutlich krisenhaften Erscheinungen waren nicht Teil der Schulversuche.

Fernab von einer ideologieorientierten  Argumentation für oder wider Gesamtschule wäre festzuhalten, dass die Aufrechterhaltung zweier paralleler Schularten mit ungleichen Wettbewerbschancen zu massiven Verformungen führt (zumindest in jenen Regionen, wo die Eltern tatsächlich die Wahl haben). Will man hier etwas ändern und kann sich aber zu einer umfassenden Systemreform nicht durchringen, wird man schlichtweg eine Menge Geld in die Hand nehmen müssen. Allerdings wird Geld alleine nicht ausreichend sein: Es geht um ein anspruchsvolles, ganztägiges Schulkonzept, das von den besten und engagiertesten LehrerInnen getragen werden müsste und das – nicht zuletzt - auch ausreichende Autonomiespielräume enthalten müsste, die standortbezogene Schulmodelle ermöglichen.

Eine Hauptschulreform, die die aufgezeigten Probleme und die erforderlichen Maßnahmen negiert, muss nach allen Erfahrungen der zurückliegenden Jahrzehnte abermals scheitern.

Die Hauptschulreform der 80er-Jahre ist aber auch an der Tatsache gescheitert, dass die österreichische Schulverfassung so etwas wie ein Entwicklungsmodell, also die systematische, kleinschrittige Weiterentwicklung im Rahmen von Qualitätsprozessen im Grunde gar nicht kennt, weil ihr eine reine Verwaltungsphilosophie zugrunde liegt. Darüber hinaus hat der Bund im Pflichtschulbereich auch kaum Kompetenzen für Schulentwicklung. Neun Landesschulräte, an der Spitze der jeweilige Landeshauptmann, ziehen oftmals in ganz unterschiedliche Richtungen und so etwas wie ein Koordinationsgremium – vergleichbar der deutschen Kultusministerkonferenz – wurde bei uns nie erwogen. Zwar gab es in den letzten Jahren eine Bewusstseinsbildung für diese Probleme, aber letztendlich sind alle Veränderungsbemühungen für eine Neufassung der Zuständigkeiten grandios gescheitert.

Bleibt schließlich auch noch darauf hinzuweisen, dass es im Rahmen unseres Systems der parallelen Schularten nicht einmal die Andeutung für so etwas wie einen gesetzlichen Kooperationsauftrag zwischen Hauptschulen und AHS gibt. Die Beschwörung des Gottseibeiuns der Gesamtschule genügt regelmäßig, um auch nur minimalste Ansätze der Kooperation zwischen den unterschiedlichen Betriebseinheiten der Firma Bildung aus Angst oder Mutwillen abzuwürgen.

Fazit: Es wird wohl eines beträchtlichen Aufwandes an Öffentlichkeitsarbeit bedürfen, um die angepeilte  Hauptschulreform bis zum nächsten Wahltermin zu einem Erfolgsprojekt hochjubeln zu können.