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Universitäre Krokodilstränen ?

von Helmut Seel
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Die Universitätsinstitute für Schulpädagogik und Lehrerbildung, welche für die pädagogisch-professionelle Ausbildung der Lehrer zu sorgen haben, könnten an den reformierten Pädagogische Hochschulen einen Kompetenzkern bilden und dort für weitere notwendige wissenschaftliche Institute (Didaktik, Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie etc.) maßgebend sein.

Der Vorsitzende der universitären „Task Force Lehramt“ und Vizerektor der Universität Graz Martin Polaschek klagt über die Tendenz, dass die Universitäten bei der umfassenden Reform der Lehrerausbildung in Österreich „ausgebremst“ werden könnten, d. h. dass ihnen die Ausbildung der Lehrer für die höheren Schulen weggenommen und den reformierten Pädagogischen Hochschulen (als Vorstufen von Pädagogischen Universitäten) übertragen werden könnte. Dabei sollte man doch erwarten, dass die Universitäten, die dauernd über zu viele Studierende und zu wenig Mittel klagen, froh sein würden, einen Teil ihrer Angebotsverpflichtungen abtreten zu können.

Eine striktere Arbeitsteilung wäre durchaus sinnvoll. Die Universitätsinstitute für Schulpädagogik und Lehrerbildung, welche für die pädagogisch-professionelle Ausbildung der Lehrer zu sorgen haben, könnten an den reformierten Pädagogische Hochschulen einen Kompetenzkern bilden und dort für weitere notwendige wissenschaftliche Institute (Didaktik, Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie etc.) maßgebend sein. Die Universitäten hingegen könnten die fachwissenschaftliche Ausbildung für die Unterrichtsgegenstände beisteuern. Auch dies erforderte entsprechende Maßnahmen, denn die Ausbildungskomponenten müssten sowohl an die aktuelle Ebene der wissenschaftlichen Forschung in Beispielen heranführen als auch den für das Lehramt notwendigen systematischen Überblick über die Disziplinen mit lehrplanspezifischen Schwerpunkten vermitteln. Diesbezüglich ist die Fachdidaktik gefordert, welche eine wissenschaftliche Brücke zwischen den für das Lehramt in bestimmten Unterrichtsfächern relevanten wissenschaftlichen Disziplinen und der pädagogischen Professionalität zu schlagen hätten.

Analysiert man die Situation weiter, müsste den Vertretern der Universitäten nach der Vorlage des Dienstrechtsentwurfs für die Pädagogischen Hochschulen klar geworden sein, dass die Pädagogischen Hochschulen den Schritt des Universitätsgesetzes 2002 nicht nachvollziehen werden. Sie werden vielmehr Institutionen des Bundes bleiben und die an ihnen Tätigen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Die Unterrichtsministerin hat schon vor einiger Zeit festgestellt, dass für sie eine institutionelle Autonomie wie die der Universitäten des Universitätsgesetzes 2002 für die Institutionen der Lehrerbildung ungeeignet erscheint. Pädagogische Universitäten könnte es in Zukunft trotzdem geben. Man könnte sie im Sinne des Universitätsorganisationsgesetzes 1993 gestalten, das sich ja auch für Universitäten als tauglich erwiesen hatte, bevor es durch das durchaus fragwürdige Universitätsgesetz 2002 der schwarz-blauen Koalition abgelöst wurde, welches die Universitäten im Rahmen der damaligen Privatisierungstendenzen zu Körperschaften des öffentlichen Rechts machte und aus ihren öffentlich Bediensteten Privatangestellte. Mit Recht wurde dieses Gesetz von der SPÖ im Parlament abgelehnt. Es hat den Staat zum Geldgeber mit wenig Einfluss gemacht, welcher beispielsweise im Zuge seiner Verwaltungsreform keinen Einfluss auf die hypertrophen Administrationsstrukturen der Universitäten nehmen kann und dem auch kein Einflussnahme auf die Studienangelegenheiten (Curricula, Prüfungen) zugestanden wird..

Dies ist für das Lehramt in Österreich nicht akzeptabel. Vergleiche mit den Studien anderer akademische Berufsgruppen sind nicht angebracht. sichern dort doch Kammern und andere Berufsverbände die Interessen der Gesellschaft an bestimmten beruflichen Qualifikationen. Auch der Blick ins benachbarte Ausland hilft wenig, folgt doch beispielsweise in Deutschland auf die universitären Lehramtsstudien ein zweijähriges, von der Schulverwaltung gestaltetes Referendariat, welches die Bedürfnisse der Schule als Berufsfeld der Lehrer sichert.

Zweifellos erfordert die Reform der Lehrerbildung in Österreich eine Weiterentwicklung der bestehenden Pädagogischen Hochschulen des Hochschulgesetzes 2005. Wie an anderer Stelle (bpag-Website: Helmut Seel, „Jetzt fehlt nur noch die Hochschule dazu“) bereits ausgeführt wurde. Das Wesentliche sei nochmals in Erinnerung gebracht: Angleichung des organisatorischen und wissenschaftlichen Status an das Niveau der Fachhochschulen, welche ja auch die in Frage kommenden akademischen Grade verleihen können, als erster Schritt in Richtung Pädagogischer Universitäten(Promotionsrecht) - Erneuerung der Curricula durch eine vernünftige Verbindung von systematischer Vermittlung der Professionswissenschaften und schulpraktisch ausgerichteter Modularisierung, wobei die Curricula durch ein Kollegialorgan bestehend aus Wissenschaftsvertretern und Schulfachleuten nach dem Modell des Fachhochschulrates approbiert werden müssen. - Angemessene Umsetzung des neuen Dienstrechts insbesondere durch Ausschreibung aller notwendigen PH 1-Professuren statt einer automatischen Überführung aller bisherigen PA-Professoren in diesen Status.



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