„Bildung nervt“ nervt !
von Helmut SeelArtikel drucken
Es ist zur Mode geworden, dass alte „Wutbürger“ die Rückständigkeit der Gesellschaft kritisieren und diese radikal verändern wollen, was ihnen in der Zeit als politische Verantwortungsträger nicht gelungen ist. In der Reihe derartiger „Wutausbrüche“ steht B. Schilchers Buch „Bildung nervt“. Es ist dabei besonders bemerkenswert, dass ein Mitglied der Partei der Fortschrittsverhinderer im Bildungswesen, der ÖVP und ihrer christlich-sozialen Vorfahren, über mangelnde Fortschritt in der Modernisierung des österreichischen Bildungssystems klagt. Das Bemühen des Autors geht in die Richtung, für Entwicklungsrückstände beide der derzeitigen Koalitionspartner verantwortlich zu machen. Die Mitschuld der Sozialdemokraten soll dokumentiert werden.
Dies beginnt schon mit der plakativen und personalisierten Schuldzuweisung für den Entwicklungsstillstand an die Regierungsspitze Faymann und Spindelegger. In der Folge nimmt Schilcher für sich in Anspruch, wegen seiner Tätigkeit als Präsident des steirischen Landesschulrats ein Experte für die österreichische Schulgeschichte zu sein. Den Beweis dazu bleibt er trotz zahlreicher interessanter und teilweise amüsanter Interpretationen und Argumentationen schuldig, seine Darstellung der Schulentwicklung im 19. Jahrhundert ist zu sehr am deutschen Schulsystem orientiert und wird der österreichischen Schulentwicklung nicht gerecht. Klarstellungen und Ergänzungen erscheinen daher angebracht. Dies ist deswegen notwendig, da im 19. Jahrhundert Grundstrukturen entwickelt wurden, die bis in die Gegenwart das österreichische Schulsystem bestimmen.
Dies betrifft vor allem die Mittelschulentwicklung. Das österreichische Gymnasium, das 1849 (Organisationsentwurf für die Gymnasien und Realschulen) geregelt wurde, wurde im Sinne der Herbart´schen Theorie der allseitigen Bildung nicht so extrem altphilologisch eingerichtet wie das deutsche Gymnasium, das der Bildungstheorie des Neuhumanismus (Humboldt) verpflichtet ist. Abgesehen von der Idee des „erziehenden Unterrichts“, welche in den noch heute lesenswerten „Allgemeinen Bestimmungen“ des „Organisationsentwurfs 1849“ zum Ausdruck kommt, ist vielmehr der Aufbau des Schule für die Zukunft maßgebend geworden: die Gliederung in eine vierklassige allgemeinbildend ausgerichtete Unterstufe und eine vierklassige, an der Studienvorbereitung orientierte Oberstufe. Eine weitere Eigenheit der österreichischen Schulentwicklung in Geiste Herbarts war die Einrichtung einer neusprachlich und naturwissenschaftlich ausgerichteten Mittelschule, der ebenfalls zur Reifeprüfung führenden „Realschule“ des „Organisationsentwurfs“. Die Unterstufen beider Schultypen waren auch als Zubringer zu berufsbildend ausgerichteten Oberstufenschulen gedacht. Problematisch erscheint, dass Schilcher aus dem Streit zwischen den 1849 tätigen Schulreformern F. Exner und E. v. Feuchtersleben über die Gestaltung der Mittelschul-Unterstufe eine Urgroßvaterrolle des letzteren für die Gesamtschule ableiten will (S. 114 f.). Im Streit ging es um die Frage, ob man den unterschiedlichen Mittelschultypen der Oberstufe nicht eine einheitliche Unterstufe, das Progymnasium, voranstellen sollte, eine Einbeziehung der Volksschuloberstufe war nicht angestrebt worden.
Diese ist vielmehr erst eine Initiative im „Reichsvolksschulgesetz“, das 1869 aus dem Geist des Liberalismus geschaffen wurde. Die „Bürgerschule“ als anforderungshöhere Pflichtschulvariante neben der Volksschuloberstufe entwickelte sich zu einer wichtigen Zubringerschule für die berufsbildenden Mittelschulen, die sich in dieser Zeit formierten und den Matura-Abschluss anstrebten: Lehrerbildungsanstalt, Gewerbeschule, Handelsakademie. Der zweite „Verteilerkreis“ der Bildungslaufbahnen am Ende der Schulpflicht, welcher bis heute das österreichische Schulsystem vom deutschen unterscheidet, begann sich zu entwickeln. Wesentlich im Vergleich zur deutschen Schulentwicklung ist auch, dass das Reichsvolksschulgesetz in Österreich tatsächlich eine einheitliche Grundschule brachte, während in Deutschland die Gymnasien eigene Vorschulen neben den Volksschulen bis 1920 führten. Auch konservative Bildungsexperten wie etwa der Wiener Universitätsprofessor für Pädagogik A. Höfler wiesen 1919 darauf hin, dass in Österreich eine unumstrittene Gesamtschule bis zum 10. Lebensjahr der Kinder bestehe.
Im Zuge der Demokratisierung der Gesellschaft als Folge der Einführung der republikanischen Staatsform lag daher nahe, dass sozialdemokratische und liberale Bildungspolitiker 1919 die Einführung einer allgemeinen Mittelschule im Anschluss an die allgemeine Volksschule forderten. Dies wurde von der Christlich-sozialen Partei blockiert. Die „Allgemeine Mittelschule“ der Sozialdemokraten sah zur Leistungsdifferenzierung die Führung von zwei Klassenzügen vor. Trotz erfolgreicher Schulversuche in Wien konnte von den Sozialdemokraten 1927 nur ein schulpolitischer Kompromiss erreicht werden: die Einführung der „Hauptschule“ nach dem Muster der „Allgemeinen Mittelschule“ mit zwei Klassenzügen neben den traditionellen Mittelschulformen, deren Langformcharakter (acht Schulstufen) im „Mittelschulgesetz 1927“ im Vergleich zum „Organisationsentwurf 1849“ betont wurde. Schilcher irrt daher, wenn er O. Glöckel vorwirft, er hätte seine Idee eines anforderungshöheren Schulzweigs nicht eingehalten (vgl. S. 107f.). Der I. Klassenzug der Hauptschule hatte einen mit der Untermittelschule koordinierten Lehrplan und erteilte Schülern „mit gutem Gesamterfolg“ die Berechtigung zum prüfungsfreien Übertritt in die Mittelschule.
Geschichtsklitterung betreibt Schilcher auch, wenn er O. Glöckel die Abschaffung der Ganztagsschule vorwirft (vgl. S. 108). Der „geteilte Unterricht“ in den Schulen in der Zeit der Monarchie verteilte die Unterrichtstunden auf den Vormittag und Nachmittag mit einem zweimaligen täglichen Schulweg, Sie war keine „Ganztags-Schule“, und es war in erster Linie die Notlage in den unteren sozialen Schichten der Großstadt nach dem Ersten Weltkrieg, welche dazu motivierte, den geteilten Ganztagsunterricht durch den ungeteilten Vormittagsunterricht zu ersetzen.
Verschwiegen werden von Schilcher auch die katastrophalen Auswirkungen des autoritären Ständestaats auf die Entwicklungen im österreichischen Schulwesen. 1934 wird sofort die zweizügige Hauptschule als potenzielle Gesamtschule liquidiert und die Durchlässigkeit zur Mittelschule abgeschafft. Auch der Abschluss des Konkordats 1933/34 mit seinen Folgen für das Schulwesen werden nicht erwähnt. Der Streit um seine Gültigkeit blockierte die Schulentwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg eineinhalb Jahrzehnte lang. Die Verfassungsbestimmung aus dem Jahr 1962, welche eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit für die Schulgesetzgebung festlegte, ist von den Erfahrungen der Sozialdemokraten mit dem autoritären Ständestaat beeinflusst: Sie fürchteten eine Rückkehr zur Schulorganisation des Ständestaats im Bereich der Sekundarstufe I durch ein knappe ÖVP-Mehrheit, während diese vor der Einführung der Allgemeinen Mittelschule durch eine SPÖ-Mehrheit Angst hatte. Auch die Tatsache, dass einige ÖVP-regierte Bundesländer nicht auf die verfassungsrechtlich geforderte Schulorganisation vor 1933 zurückgriffen, sondern auf die des Ständestaats aus 1934.
Es waren die Sozialdemokraten, welche 1970 der ÖVP das Zugeständnis zu Schulversuchen mit der Integrierten Gesamtschule abrangen. Die Differenzierung durch Klassenzüge wurde durch modernere pädagogisch-didaktische Strukturen ersetzt. In den bildungsrelevanten Realien und musisch-künstlerischen Unterrichtsfächern erfolgte eine unterrichtliche Integration aller Schüler in den leistungsheterogen zusammengesetzten Stammklassen, in den Fächern der Informationsvermittlung und Informationsverarbeitung (Sprachen und Mathematik, „tool“-Fächer in der us-amerikanischen Schulpädagogik) wurde eine Differenzierung auf drei Anforderungsebenen durch fachspezifische und durchlässige Leistungsgruppen vorgesehen. Die Einführung der Gesamtschule in die österreichische Schulorganisation wurde trotz des durch wissenschaftliche Evaluation gesicherten Erfolgs 1983 durch die ÖVP verhindert. Die Hauptschule wurde nach dem Gesamtschulmodell reformiert, der Name Mittelschule wurde der neuen Hauptschule durch die ÖVP verweigert. Der SPÖ-Unterrichtsminister Moritz führte wortgleiche Lehrpläne für die Hauptschule und die Unterstufe der AHS ein, der Gesamtschulcharakter der neuen Hauptschule wurde durch die Gleichsetzung der oberen Leistungsebene der Hauptschule („I. Leistungsgruppe“) mit der AHS unterstrichen.
Eben so wenig erwähnt Schilcher, dass es 2005 die SPÖ war, die sich um die Aufhebung der verfassungsrechtlichen Blockadebestimmung bemühte, der Notwendigkeit der Zweidrittelmehrheit für die Schulgesetzgebung. Dass es der ÖVP dabei gelang, für den Bereich der Sekundarschulen eine neue verfassungsrechtliche Blockadebestimmung durch die Notwendigkeit einer weiteren Differenzierung einzubauen (vgl. Artikel 14, Abs, 6a B-VG), wird natürlich ebenso verschwiegen. Es konnte zwar ein Auslegungsstreit bezüglich dieser Bestimmung erwartet werden. ob damit nicht die Gliederung des Sekundarschulbereichs im Sinne der „International Standard Classification of Education“ der OECD in eine Sekundarstufe I (ISCE level 2) und eine Sekundarstufe II (ISCE level 3) gemeint sei. Eine SPÖ mit einem mangelhaften bildungspolitischen Weitblick hat diese Diskussion nicht rechtzeitig eröffnet. Die ÖVP hat aber die Interpretation als Gliederung im zwei weiterhin parallel laufende Sekundarschulen vorgenommen, ohne dass dies eine bildungspolitische Grundsatzdiskussion entfacht hätte. Die ÖVP nützte die neue bildungspolitische Möglichkeit sofort. Statt der im Akademiestudiengesetz 1999 mit der SPÖ akkordierten Entwicklung einer universitätsadäquaten Hochschule für pädagogische Berufe peitschte die schwarz-blau/orange Koalition 2005 die hochschulische Missgeburt der Pädagogischen Hochschulen durch das Parlament. Nicht einmal der akademische Status der Fachhochschulen wird dadurch erreicht. Der Gesetzesentwurf wurde auch von den ÖVP-nahen Mitgliedern der 2000 eingesetzten Planungs- und Evaluierungskommission abgelehnt. Leider hat die Unterrichtsministerin 2007 die Ablehnung des Gesetzes über die Pädagogischen Hochschulen durch die SPÖ im Parlament nicht zu ihrer Sache gemacht !
Den vielen Anregungen Schilchers zu einer „inneren Schulreform“, die im zweiten Teil des Buches vorgetragen werden, kann weitgehend zugestimmt werden. Vieles davon wurde bereits von den Vertretern der Reformpädagogik zu Beginn des 20. Jahrhunderts vorgeschlagen. Es ist bisher nicht durchgesetzt worden, weil dies eine „äußere Schulreform“ vorausgesetzt hätte.
So gelingt eine Reform der Grundschule als Stätte der Entdeckung und individuellen Förderung aller Befähigungen und Grundlegung einer Bildungschancengleichheit nicht, so lange an ihrem Ende Selektionsentscheidungen gefordert werden. Dann nämlich überwuchert die Auslese die Förderung. Die Feststellung und Pflege der unterschiedlichen Befähigungen und Interessen muss neben der Ausdifferenzierung des wissenschaftlich bestimmten Fächerkanons die Aufgabe einer als Gesamtschule organisierten Sekundarstufe I sein, an deren Ende Berechtigungen für den Übertritt in die Vielfalt der Oberstufen des Schulsystems erteilt werden. Die Oberstufe widmet sich unterschiedlichen Formen der Berufs- bzw. Studienvorbereitung. Ihre Organisationsform kann im österreichischen Schulsystem weitgehend zufrieden stellen. Dafür hat der bildungspolitische Weitblick mancher Experten bereits in der Monarchie und der Ersten Republik gesorgt. Mängel (etwa die hohe Schulabbrecherrate in der BMS) sind auf die schulorganisatorisch missglückte Einführung des 9. Pflichtschuljahrs zurück zu führen. Die misslungene Reform der Pflichtschullehrerausbildung 1962 (Einführung der Pädagogischen Akademie nach dem Muster des autoritären Ständestaates) hatte hingegen einen positiven Nebeneffekt: die Gründung des Oberstufenrealgymnasiums. Dies stellte die Langformideologie der AHS in Frage und wertete den Gesamtschulcharakter der Hauptschule auf. Damit wurde auch die Bedeutung des „zweiten Verteilerkreise“ der Bildungslaufbahnen, welcher dem deutschen Bildungssystem fehlt, gestärkt.
Die Erneuerung der Sekundarstufe I versuchte die SPÖ-Unterrichtministerin Schmied mit dem Plan der „Neuen Mittelschule“ als Schule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen 2007. Die ÖVP blockierte sofort und drängte die „Neue Mittelschule“ in die Schulversuchsebene ab (§ 7a SchOG). Um eines raschen bildungspolitischen Erfolgs willen verriet die Unterrichtsministerin in der Folge leider ihr eigenes bildungspolitisches Ziel und dazu das Bildungsprogramm der SPÖ, indem sie den Vorschlag der ÖVP akzeptierte, einem Ersatz der Hauptschule durch die „Neue Mittelschule“ unter Beibehaltung der AHS-Unterstufe zuzustimmen.
Fazit: Was Schilcher als mangelnden Fortschritt im Bildungswesen kritisiert, ist weitgehend durch seine ÖVP und deren Vorgänger verursacht worden. Dies sollte ihn nerven. Eine Mitschuld der Sozialdemokraten zu konstruieren, ist eine falsche Entlastungsstrategie.