Schulen in Bundeskompetenz – Eine Tragikomödie in vielen Akten mit offenem Ende

von Klaus Satzke

Es ist ein Verdienst des Bildungsvolksbegehrens, dass es in der Endphase der laufenden Legislaturperiode deutlich vor Augen führt, welche wichtigen bildungspolitischen Fragen nicht aufgegriffen wurden oder ungelöst liegen blieben. Auch die Strategie, den Nationalrat bei der Behandlung des Volksbegehrens mit möglichst konkreten Forderungen zu konfrontieren (siehe insbesondere die vorliegenden „Organisatorischen Schwerpunkte“ v. 16.4.2012), erscheint gut überlegt, weil damit vielleicht verhindert werden kann, dass sich die Koalition mit einer oberflächlichen Wischiwaschi -Diskussion aus der Affäre „Bildungsvolksbegehren“ zieht. Man sollte allerdings die professionellen Gegenstrategien einer Tagespolitik, die gewohnheitsmäßig ohne mittel- und langfristige Zielsetzungen handelt und unzählige Studien und Expertisen nur für das kleinkarierte Hickhack der aktuellen Auseinandersetzung missbraucht, nicht unterschätzen. Es wird ihr schon gelingen, sich voll hinter das Bildungsvolksbegehren zu stellen, lange Listen von erbrachten Leistungen für die österreichische Schulentwicklung zu erstellen und so zu tun, als ob ohnehin alles richtig läuft.
Dass aber doch nicht alles richtig läuft, dafür gibt es viele Beispiele, die allerdings alle mit dem Problem ringen, dass ihnen ein komplexer Sachverhalt zugrunde liegt. Komplexität aber ist etwas, das Politiker aller Fraktionen und Gruppierungen scheuen. Schon Kanzler Sinowatz meinte entschuldigend: „Ich weiß, das klingt alles sehr kompliziert!“.

Ein schönes Beispiel dafür ist die leidige, in der Verfassung geregelte Kompetenzfrage (Behördenzuständigkeit) im Schulwesen. In den Empfehlungen der Bevollmächtigten des Bildungsvolksbegehrens an das Parlament heißt es in entwaffnender Einfachheit:
„Das gesamte Schul-, Krippen- und Kindergartenwesen – mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Schulen – ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache.“
Hier wäre es wohl nicht schlecht gewesen, an Hand von konkreten Beispielen und in einer der dramatischen Situation angemessenen Art und Weise aufzuzeigen, dass an den Kompetenzproblemen regelmäßig alle größeren Vorhaben für eine nachhaltige Schulentwicklung in Österreich scheitern. Wenn Zielfestlegung, Forschung und Entwicklung, operative Maßnahmen, Prozesscontrolling und Personalentwicklung - institutionell bedingt - nicht ineinandergreifen können, dann kann es keine „lernende Organisation“ geben, sondern nur heiße Luft und Strohfeuer.

Wie ist es dieser Frage in den zurückliegenden Jahren ergangen? An einige charakteristische Szenen einer Tragödie mit komischen Zügen, die leider nicht untypisch ist für die Art der Bildungspolitik in Österreich, sei nachfolgend erinnert:

1. Es war immerhin der Verfassungskonvent, der sich in umfassender und intensiver Weise mit dieser Frage auseinandergesetzt hat. Am Ende der Diskussion stand allerdings kein Konsens, sondern Dissens. Zu fragen ist: Warum ist Konsens und Dissens nicht in einer konstruktiven Weise aufgearbeitet worden, warum stehen wir nach diesen aufwendigen Bemühungen am selben Platz wie zu Beginn?
2. Trotz dieser mangelnden Aufarbeitung wurde dann in der kurzen Amtszeit der Regierung Gusenbauer der Versuch unternommen, aus dem Stückwerk der Hinterlassenschaft des Verfassungskonvents eine neue konkrete Initiative zu formen. Eine kleine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Duos Kostelka – Khol erarbeite einen Vorschlag, der der zuständigen Unterrichtsministerin und insbesondere auch den Ländern zugemittelt wurde. Auch in diesem Zusammenhang war dasselbe Phänomen zu beobachten: Nach einer rasch aufflammenden Diskussion erlöschten die Bemühungen. Es gab und gibt bis heute keine Klärung der Standpunkte und keine Perspektive für eine weitergehende Vorgangsweise.
3. In der neuen Regierung unter Kanzler Faymann macht Unterrichtsministerin Schmied selbst den Versuch, in Gesprächen mit den Landeshauptleuten (die ja auch die Präsidenten der Landesschulräte sind) zumindest jene Bereiche abzuklären, wo Fortschritte erzielt werden könnten. Die Gespräche verliefen aber offensichtlich im Sand (klare Aussagen dazu liegen nicht vor) und der Mantel des Schweigens breitet sich über diese Initiative aus.
4. Allerdings war die Initiative doch nicht ganz folgenlos, weil sich nun die Landeshauptleute-Konferenz des Themas annahm, konkret in der Person des damaligen Vorsitzenden, LH Pröll. Er wollte die Dinge gleich von „Oben“ her durch frühe Absprachen mit dem Kanzler angehen und berief sich dann auch auf Zusagen, von denen Kanzler Faymann nachträglich nichts wissen wollte. Am Ende stand ein Desaster der tagespolitischen Bemühungen: Durch ein Machtwort von Kanzler Faymann wird die Diskussion beendet. Alles bleibt beim Alten!
5. Schließlich konnte im Jahr 2011 das Bildungsvolksbegehren verständlicher Weise nicht an dieser Frage vorbeigehen. Man forderte ein modernes, unbürokratisches und weitgehend autonomes Schulsystem unter Einbeziehung der Schulpartner und ohne parteipolitische Einflussnahme. „Das Ministerium gibt die Bildungsziele vor, bietet Aus-und Weiterbildung für alle PädagogInnen an, sorgt für die Ausstattung der Schulen und ist für die Qualitätssicherung verantwortlich (strategische Aufgaben).“ Im Hinblick auf eine notwendige Verfassungsänderung ist das allerdings eine im Grunde weiche, ungenaue Zielbestimmung, auf die man sich, mag sein aus taktische Gründen, einließ.
6. Im aktuellen Papier für die parlamentarische Behandlung des Bildungsvolksbegehrens ist man dann endlich auch konkreter (siehe 2. Absatz, oben).
7. Auch der Rechnungshof gibt – mit dem Hintergrund der unkontrolliert wachsenden Landeslehrerkosten – Flankenschutz: „Rechnungshof-Präsident Josef Moser fordert, alle zentralen Schulkompetenzen in der Hand des Bundes zu konzentrieren. Nur kleine Schritte, wie etwa die Abschaffung der Landesschulräte, würden nicht ausreichen.“
8. Und was ist die Reaktion der Unterrichtsministerin? Lt. der Tageszeitung „Die Presse“: „Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) will sich angesichts der jüngsten Rechnungshof-Kritik an der zwischen Bund und Ländern aufgeteilten Verantwortung bei den Landeslehrern nicht zu einer neuen Kompetenz-Diskussion hinreißen lassen. In die Debatte Landeslehrer-Bundeslehrer gehe sie jetzt nicht rein, sagte Schmied am Dienstag vor dem Ministerrat. Man konzentriere sich stattdessen auf das Machbare".

Fazit: Hier wurde und wird von vielen wenn nicht allen Beteiligten in einer nachgerade selbstzerstörerischen Art und Weise so agiert, dass am Ende der Geschichte dann tatsächlich gar nichts mehr geht. Muss Österreich sitzen bleiben?