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Post Scriptum zur Zentralmatura

von Klaus Satzke
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Bildungsstandards sind ein Projekt der Schulentwicklung, das das Erreichen von Grundqualifikationen von möglichst vielen Schülern sichern möchte. Dies geschieht durch Festlegung überregionaler Standards, den Einsatz von Testverfahren und eine Auseinandersetzung mit den Ergebnissen, die das Ziel verfolgen, zu einer verbesserten Unterrichtsqualität zu gelangen. Konsequenterweise fließen die Testergebnisse ausdrücklich nicht in die Leistungsbeurteilung der Schüler ein, da diese nicht für schlechten Unterricht die Zeche zahlen sollten.

Die Reifeprüfung war und ist schulrechtlich gesehen eine Abschlussprüfung, die sich in den jeweiligen Prüfungsgebieten auf den gesamten Lehrstoff der Oberstufe der betreffenden Schulform bezieht. Dieser kühne Anspruch relativierte sich bisher durch ein zwar antiquiertes, aber halbwegs überblickbares System von Vorprüfungen (Fachbereichsarbeiten), Klausurarbeiten und mündlichen Prüfungen. Darüber hinaus war bislang durch ihre Bezogenheit auf den jeweiligen Schulstandort (die Themenauswahl und Beurteilung erfolgt im Wesentlichen durch das Lehrerkollegium, das die SchülerInnen unterrichtet hat) gesichert, dass die Prüfungsinhalte einen Bezug zu den tatsächlichen Inhalten des Unterrichtes der zurückliegenden Jahre hatten.

Die Zentralmatura stellt den Versuch dar, Elemente aus dem Konzept der Bildungsstandards in eine modifizierte Reifeprüfung einzubauen, um auf diese Weise Grundqualifikationen für die Reifeprüfungsabsolventen sicherzustellen und zu einer Verbesserung der Qualität des vorausgehenden Unterrichtes zu gelangen. Es ist klar, dass die Ergebnisse der standardisierten Prüfungselemente in die Gesamtbeurteilung der einzelnen Schüler einfließen.

Wenn also im Rahmen einer Zentralmatura (besser einer Reifeprüfung mit einem bestimmten Anteil von standardisierten Fragen) standardisierte Qualifikationsansprüche und Leistungsbeurteilung miteinander verknüpft werden, dann müsste allen Verantwortlichen klar sein, dass sich damit auch die Frage stellt, ob die SchülerInnen im Unterrichts auf diese Qualifikationserfordernisse ausreichend vorbereitet wurden. Mit anderen Worten: Eine Zentralmatura setzt ein Mindestmaß an vergleichbar hoher Unterrichtsqualität an allen Schulen voraus.

Müßig zu sagen, dass die Reifeprüfung darüber hinaus ein gesellschaftliches Prestigeobjekt, darstellt, das für einen Großteil der Mittelschicht Mindestvoraussetzung für den Zugang zu qualifizierten Berufen und zu den hochschulischen Bildungseinrichtungen darstellt. Die Reifeprüfung ist aus diesen Gründen für die unmittelbar beteiligten Akteure außerordentlich stark emotionell besetzt.

Nun soll an dieser Stelle ausdrücklich nicht behauptet werden, dass den Verantwortlichen etwa am BIFIE die Einsicht in diese Problematik fehlte. Allerdings kann nicht übersehen werden, dass durch das Instrument der Zentralmatura der Versuch gemacht wird, den Unterricht und die Unterrichtsqualität nachhaltig zu beeinflussen. Das trifft in besonderem Maß für das Fach Mathematik zu. Letztlich stand damit die Drohung im Raum, dass durch die Zentralmatura jene Schulen, die nicht bereit sind, sich einer bestimmten Form von Unterrichtsqualität „anzupassen“, an den Pranger gestellt würden.

Bekanntlich entwickeln ja Machtspiele – wo immer sie gespielt werden –eine Eigendynamik, die oftmals außer Kontrolle gerät. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Teil jener renitenten Lehrer, die (aus welchen Gründen auch immer) nicht bereit waren, ihren Unterricht zu verändern, sich mehr oder weniger manipulativ an die Schüler- / Elternseite mit dem Hinweis gewendet haben, hier drohe etwas zu Lasten der Schüler aus dem Ruder zu laufen.

Als nun unter dem Druck der Schüler- / Elternproteste das Ministerium andeutete, man werde die Standards schon nicht allzu hoch ansetzen, meldeten sich sofort jene Experten zu Wort, für die die Zentralmatura ein Instrument zur Durchsetzung einer höheren Unterrichtsqualität ist, und sprachen von einer drohenden Nivellierung.

Zweifellos hat die Ministerin und das Ministerium hier auf hohem Niveau die Kunst betrieben, sich bei diesem Projekt gewissermaßen zwischen alle Sessel zu setzen.

Außerdem wurde in der letzen Phase der Diskussion dann etwas offenkundig, was eigentlich jeder Insider wissen müsste: Es gibt im österreichischen Schulsystem keine verpflichtende Lehrerfortbildung. Wer sich standhaft gegen einen konsequenten Besuch einer berufsbegleitenden Lehrerfortbildung wehrt, dem kann nicht allzu viel passieren. Es dürfte gerade solchen Widerspenstigen nicht allzu schwer gefallen sein, Schülern und Eltern Angst vor einer Matura zu machen, die – fallweise wohl auch aus Verschulden der warnenden Lehrer - nicht ausreichend vorbereitet wurde.

Interessant auch die Tatsache, dass sich eine Gruppe von Verantwortlichen wenig oder kaum zu Wort meldet: die Schulleiter. Eigentlich müssten ja die Schulleiter am besten wissen, ob ihre Schule ausreichend gut auf die Zentralmatura vorbereitet ist. Sie wären es auch, die fehlende Fortbildungsangebote oder mangelnde Bereitschaft zum Besuch solcher Fortbildungsangebote artikulieren müssten. Aber es ist natürlich einfacher, sich in die generelle Aussage zu flüchten, alles sei ungenügend vorbereitet.

Schlussfolgerung: Erfolgreiche Schulentwicklung bedarf eines sorgfältig vorbereiteten und aufeinander abgestimmten Ineinandergreifens von Institutionen, Personen und Programmen. Das hat auf den Ebenen Ministerium – BIFIE – Schulaufsicht – Lehrerfortbildung – Schulleitungen nicht ausreichend stattgefunden. Das liegt wohl nicht nur an Funktionen und Personen, sondern auch an strukturellen Mängeln. Das Fehlen einer berufsintegrierten Fortbildung und die fehlenden oder unklaren Verantwortlichkeiten der Schulleitungen gehört ebenfalls zu diesem Kapitel der strukturellen Mängel. Außerdem sollte man die Lehre ziehen, dass mit Systemdruck alleine (Wer sich nicht umstellt, wird bei der Zentralmatura bloßgestellt!) keine ernsthafte Schulentwicklung zu machen ist, weil es im Zweifelsfall immer die Schwächsten trifft, in diesem Fall die SchülerInnen.

Es ginge also um ein durchdachtes Konzept zur Schulentwicklung, weil Schule bekanntermaßen zum geringeren eine Verwaltungsaufgabe und im größeren Ausmaß eine Gestaltungsaufgabe ist. Oder mit den Worten von K. H. Gruber (Zeit Online, 15.6.2012) formuliert:

„Wie es scheint, hat sich das BIFIE bisher darauf verlassen, dass sich Lehrer für Fortbildungsveranstaltungen melden oder im Internet bereitgestellte Informationen herunterladen; es hat die Notwendigkeit einer groß angelegten Aufklärungskampagne übersehen. …. Nach all dem, was in der Debatte über die neue Matura in den letzten Wochen an Vorbehalten, Ablehnung und Unwissen hochgebrodelt ist, sollte dem BIFIE und dem Unterrichtsministerium klar geworden sein, dass sie die breite Öffentlichkeit, vor allem aber die Lehrerschaft, über die neue Matura nicht bloß informieren, sondern dafür gewinnen müssen.“