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Triumph über die Neue Mittelschule verfrüht?

von Helmut Seel
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Die Jubelchöre sind verstummt, der Alltag ist wieder eingekehrt. Nun können in Ruhe die Ursachen der Erfolgsmeldung überdacht werden.
Als Ursache wird angegeben, dass in den Schulen der Neuen Mittelschule zum Halbjahr des Schuljahrs 2012/2013 um rd. 12 % mehr Schülern die Berechtigung zum prüfungsfreien Übertritt in die Oberstufe der höheren Schule (AHS und BHS) zuerkannt wurde als zur selben Zeit des Schuljahrs 2011/2012, als diese Schulen noch als Hauptschulen geführt wurden. Befunde aus der „bundesweiten Evaluation der Neuen Mittelschule“ durch das BIFIE, welche für 2012 (E. Svecnik im Themenheft 8 – 10/2011 der Zeitschrift „Erziehung und Unterricht“) angekündigt wurden (vgl. zur Problematik dazu den Text „Anmerkungen zur Evaluation der Implementation der Neuen Mittelschule“ auf der Website der BPAG) liegen offenbar noch nicht vor..

Nun muss man die Voraussetzungen für die Zuerkennung dieser Übertrittsberechtigung in Erinnerung bringen. In der Hauptschule mit fachspezifischer Leistungsdifferenzierung auf drei Niveauebenen (fälschlich „Leistungsgruppen“) in Deutsch, Mathematik und Englisch erreichen diese Qualifikation Schüler, welche in allen drei Unterrichtsgegenständen auf der obersten Leistungsebene (1. Leistungsgruppe) positiv beurteilt wurden oder auf der mittleren Ebene (2. Leistungsgruppe) die Note „Sehr Gut“ oder „Gut“ erhalten haben. In der Neuen Mittelschule, welche freie Formen der Individualisierung oder Differenzierung führt, erwerben die Aufstiegsberechtigung in den drei Unterrichtsgegenständen Schüler mit positiver Beurteilung auf der Stufe der „Vertieften Allgemeinbildung“ und nicht auf der Stufe der „Grundlegenden Allgemeinbildung“. Dass bei dieser Benennung der Leistungsebenen der Bildungsbegriff unangemessen verwendet wurde, sei nur nebenbei angemerkt. Bildung meint die Bereitschaft und Fähigkeit zum Urteilen. Entscheiden und Handeln in persönlichen und gesellschaftlichen Problemsituationen auf Grund von Wissen und Können. Zu erinnern ist auch daran, dass das Ziel einer vertieften Allgemeinbildung den höheren Schulen infolge ihrer zur Matura führenden Oberstufe zugeordnet ist.

Im Vergleich: In der Hauptschule werden drei Niveauebenen unterschieden, in der Neuen Mittelschule nur zwei. Die oberste Leistungsebene (1. Leistungsgruppe) entspricht der Leistung in der AHS. Dieser Anspruch ist in zahlreichen Vergleichsuntersuchungen bestätigt worden. Beim Übergang von der Hauptschule zur Neuen Mittelschule werden die drei Leistungsniveauebenen auf zwei reduziert. Eine erste Vermutung zum Anstieg der Übertrittsberechtigten: Es wird nun auch den Schülern mit nur durchschnittlicher oder auch unterdurchschnittlicher Leistung in der zweiten Niveauebene der Hauptschule (2. Leistungsgruppe) der prüfungsfreie Übergang zuerkannt (Abschluss mit „Vertiefter Allgemeinbildung“). Ob hingegen ein echter Leistungszuwachs auf Grund wirksamerer individueller Förderung vorliegt, lässt sich nur durch Leistungsvergleiche ermitteln. Es verwundert, dass man nicht die Ergebnisse der vorliegenden der Leistungsstandard-Tests in Mathematik herangezogen hat, um die Relation zwischen den qualifizierten Schülern der Neuen Mittelschule und den qualifizierten Hauptschülern und den AHS-Schülern herzustellen. Dabei müsste allerdings auch die große Streuung und Überlappung der Ergebnisse innerhalb der und zwischen den Schularten beachtet werden, welche sich in der Untersuchung zeigte.

Eine verlässliche Quelle über die Leistungsfähigkeit der prüfungsfrei in die Oberstufe der höheren Schulen übertretenden Absolventen der Neuen Mittelschule im Vergleich mit den Hauptschulabsolventen könnte wohl nur ihre Bewährung in der weiteren Schullaufbahn sein. Eine erste Information könnte aus einer Befragung der Lehrer an den höheren Schulen gewonnen werden. Auch die Erfolge in der neunten Schulstufe in den höheren Schulen (5. Klasse AHS, 1. Klasse BHS) könnten bereits am Ende des Schuljahrs 2012/2013 zur Beuteilung herangezogen werden.