Die Realisierung der PädagogInnenausbildung NEU in bildungspolitischer Sicht

von Helmut Seel

Das Konzept der Empfehlungen der Vorbereitungsgruppe vom Juni 2011 war ehrgeizig und zukunftsträchtig:
- Struktur: Einheitliche Ausbildung mit Bachelorstudium (240 ECTS) – Induktionsphase ( 1 Jahr) – Masterstudium (60 – 120 ECTS) für Elementarstufe und Primarstufe bzw. Sekundarbereich (Sekundarstufe I/Pflichtschulbereich und Sekundarstufe II/Oberstufe)
- Träger: „Träger für PädadogInnenbildung NEU sind tertiäre Einrichtungen oder selbständige Teile derselben, die Lehre, Forschung und Entwicklung in aufeinanderbezogener Weise betreiben. ... Der Träger bietet Abschlüsse auf allen akademischen Niveaus in den für die PädagogInenbildung NEU relevanten Wissenschaftsbereichen an. ... Es gibt eine Mitbestimmungsregelung, die eine adäquate Beteiligung der Studienrenden sowie des Personals an der Organisation von Lehrer und Forschung sicherstellt (etwa in Gestalt eines Senates oder Kollegiums). Der Träger verfügt über eine für tertiäre Bildungseinrichtungen übliche Autonomie. Diese Autonomie bezieht sich insbesondere auf die Personalsrekrutierung, die Organisationsstruktur ... sowie Beteiligung an der Bestellung der Leitung des Trägers“ (13 f.). Diese Träger sind als Pädagogische Universitäten zu betrachten. Zum daraus erwachsenden „unmittelbaren Handlungsbedarf“ zählen u. a. „Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen, damit sie tertiäre Träger im Sinne der beschriebenen Anforderungen werden können“ sowie „Schaffung von Trägern an Universitäten (Organisationseinheiten mit besonderer Eigenständigkeit)“ (24).

Die Umsetzung der SPÖ-ÖVP-Koalitionsregierung unter dem Zeitdruck der zu Ende gehenden Gesetzgebungsperiode weicht vom ursprünglichen Plan ab:
- Die Stufen-Lehrerbildung wird zur Schultypen-L.ehrerbildung. Ursache ist, dass in den letzten Jahren keine Novellierung des SchOG § 3 vorgenommen wurde, um die international übliche Gliederung der Schulsysteme (ISCED der UNESCO Ebene 2: Sekundarstufe I (unterer Sekundarbreich), Ebene 3: Sekundarstufe II (oberer Sekundarbereich) auch in Österreich einzuführen. 1994 hat dies die ÖVP verhindert und nur einer Gruppierung in Primarschulen und Sekundarschulen (alle Schultypen ab 5. Schulstufe) an Stelle der Gliederung in Pflichtschulen und höhere Schulen zugelassen.
- An Stelle einer neuen Trägerinstitution soll die Kooperation der bestehenden Lehrerbildungseinrichtungen treten. In den vergangenen Jahren wurde jedoch die Entwicklung der Pädagogischen Hochschulen zum Hochschulstatus einer Fachhochschule nicht vorgenommen, wie er im Alternativentwurf zum Hochschulgesetz 2005 von der SPÖ im Parlament eingebracht wurde. Die Approbation der Curricula erfolgt jedoch nun durch den Qualitätsicherungsrat an Stelle des Ministeriums. Der vorgesehene Zertifizierungsrat, der auch die Curricula der Universitäten zu begutachten gehabt hätte, kommt nicht. Die Universitätssenate entscheiden auch über die Curricula der Lehrerbildung autonom und legen darin die akademischen Grade fest. Die erwünschte Kooperation zwischen der statusmäßig defizitären Pädagogischen Hochschulen und den starken Universitäten (sie konnten auf den Wissenschaftsminister Druck ausüben) kann jedoch nur auf gleicher Augenhöhe der Institutionen erfolgreich sein.

Zu den einzelnen Bereichen der PädagogInnenbildung Neu sind folgende Anmerkungen notwendig:
- Elementarbereich: Sowohl in der SPÖ als auch in der ÖVP bestehen unterschiedliche Positionen zur neuen Regelung. Diese Regelung verlagert die Ausbildung der Elementarpädagogen (KindergärternInnen) (noch) nicht auf die Hochschulebene. In der Entwicklung fehlt eine postsekundäre Zwischeninstitution (Beispiel Grundschullehrerbildung: Lehrerbildungsanstalt – Pädagogische Akademie - Pädagogische Hochschule). Die postsekundäre Berufsausbildung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik als berufsbildende höhere Schule wie jedoch nun betont und in einem Bachelorstudium durch Anrechnung berücksichtigt.
- Primarbereich: SPÖ und ÖVP stimmen in der Bemühung überein, die Volksschullehrerbildung anzuheben und nach Bachelorstudium (240 ECTS-Punkte) und Induktionsphase ein Masterstudium (60 ECTS-Punkte) anzuschließen. In den neuen Curricula ist insbesondere die Fachdidaktik der Grundstufe quantitativ und qualitativ ausreichend zu berücksichtigen. Dem Vorherrschen der Selektionsfunktion (Übertrittsberechtigungen nach der 4. Schulstufe) bei der Schülerförderung ist entgegenzuwirken.
- Sekundarbereich: Die ÖVP hat den Bestand der Langform der AHS auch in der Lehrerbildung NEU gesichert, nachdem ihr die Unterrichtsministerin bereits 2011 den Weiterbestand der AHS-Unterstufe neben der Neuen Mittelschule zugestanden hat. Die AHS-Lehrer werden weiterhin an den Universitäten ausgebildet (Bachelorstudium 240 ECTS-Punkte und ausschließlich Masterstudium „Erweiterung“ in den Oberstufenbereich, 90 ECTS-Punkte). Zu erwarten ist die weitere Beibehaltung der bisherigen akademischen Graduierung (Master phil., Master rer.nat., Master art.) in den autonomen Curricula, der Master of Education (M Ed.) wird jedenfalls nicht erwähnt.
Die SPÖ hat ihr Ziel, ein schultypenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe I nicht erreicht. Das Masterstudium an den Pädagogischen Hochschulen vom Typ „Vertiefung“ (60 ECTS-Punkte) führt zu den schultypenspezifischen Lehrämtern für die Neue Mittelschule bzw. für die Polytechnische Schule. Wie im Primarbereich erfolgt die Graduierung zum Master of Education (M Ed.). Ein Masterstudium vom Typ „Erweiterung“ können Pädagogische Hochschulen nur in Kooperation mit (bevormundenden?) Universitäten einrichten. Das novellierte Hochschulgesetz 2005 enthält keine Eintrittsberechtigungen vom Master of Education in ein einschlägiges Doktoratsstudium an den Universitäten, wie dies für die Fachhochschulabsolventen im Fachhochschulstudiengesetz festgelegt ist.

Alles in allem bildungspolitisch betrachtet ist die ÖVP auf der Gewinnerseite, wenn die Lehrerbildungsreform in der Form der Begutachtungsentwürfe erfolgt, die SPÖ hingegen auf der Verliererseite. Die unterschiedlich bewertete Zweigleisigkeit der Lehrerbildung (Universitätsstudium der Lehrer der höheren Schulen, Studium an der Pädagogischen Hochschule für Lehrer der Primarstufe und Lehrer der Pflichtschulen in Sekundarschulbereich) bleibt erhalten. Weitere Entwicklungsmöglichkeiten werden dann jedenfalls auf etliche Jahre verbaut. Es ist zu hoffen, dass die Begutachtung der Gesetzesentwürfe noch einige Veränderungen bewirkt, bevor im Unterrichsministerium Jubelstimmung ausbricht. Hätten doch die Pädagogischen Hochschulen wenigstens den Status der Fachhochschulen erreicht !