Ein Alptraum: Der Tod der gemeinamen Schule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen: bildungspolitischer Geniestreiche der ÖVP – bildungspolitische Niederlagen der SPÖ ?

von Helmut Seel

Ein Alptraum: Der Tod der gemeinamen Schule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen: bildungspolitischer Geniestreiche der ÖVP – bildungspolitische Niederlagen der SPÖ ?

Zwar werden offensichtlich die Regierungsvorlagen zur Novellierung des Hochschulgesetzes 2005 und des Universitätsgesetzes 2002 noch streng unter Verschluss gehalten, doch die Einigung in der Lehrerbildungsreform wurde bereits verkündet. Nach all dem, was bisher zu hören war, wird sich leider ergeben, dass die SPÖ ihr Bildungsprogramm umzuschreiben hat, denn die Idee der Gesamtschule für die Sekundarstufe I scheint passè zu sein. Es wird in der novellierten Lehrerausbildung keinen Stufenlehrer für die gesamte Sekundarstufe I geben.

Dieses Ergebnis ist der ÖVP in zwei Schritten gelungen. Zuerst hat sie die Umgestaltung der Hautpschule in die Neue Mittelschule ohne Schulversuche (§ 7a SchOG ist damit totes Recht) um den Preis zugelasssen, dass die SPÖ der ÖVP den Weiterbestand der AHS-Unterstufe (Langform der AHS) zusicherte.

Der zweite Schritt erfolgt in der Lehrerbildungsreform. Im ursprünglichen Konzept der PädagogInnenausbildung NEU waren noch eine Stufen-Lehrerbildung mit verschiedenen Lehrämtern für die Sekundarstufe I bzw. Sekundarstufe II vorgesehen. Die Arbeitsgruppe unter Leitung von Andreas Schnider hat eine Anpassung an das Schulorganisationsgesetz mit der bestehenden Schulartengliederung vorgenommen. Die SPÖ hatte es verabsäumt, eine Erweiterung der Gliederung der Schularten im SchOG in Primarschulen (Schulstufen 1 – 4) und Sekundarschulen (Schulstufen 5 – 13) zur international üblichen (ISCED: International Standard Classification of Edcucation der UNESCO) Gliederung in Sekundarstufe I (ISCED-Level 2) und Sekundarstufe II (ISCED-Level 3) voranzutreiben. Daher lag für die Arbeitsgruppe nahe, auch in der Lehrerbildung nur Primarschullehrer und Sekundarschullehrer zu unterscheiden. Es soll in Zukunft daher nur Lehrer für den gesamten Sekundarschulbereich geben, einsetzbar in der AHS, BHS, BMS, NMS und Polyt. Schule. Ein zweischneidiges Schwert für die Pflichtschulen im Sekundarbereich: einerseits Erhöhung der Qualifikation ihrer Lehrer, andererseits Festschreibung der Zweitklassigkeit ihrer Schularten wegen des Fortbestands der AHS-Langform.

Neue Problemzonen zeichnen sich ab. Zwei davon seien angesprochen:
- Wer soll in Zukunft noch an den Pädagogischen Hochschulen das Bachelorstudium für Sekundarlehrer absolvieren ? Die Universitäten haben schon wissen lassen, dass sie ohne Mitwirkung bei der Gestaltung der Curricula auch für das Bachelorstudium an Pädagogischen Hochschulen von den Absolventen beim Übergang in ein Masterstudium an der Universität Zusatz- und Ergänzungsprüfungen verlangt werden. Auf Grund der Curriculumautonomie der Universitäten können diese dies eigenständig festlegen. In den Curricula für die Lehramtsstudien am Universitäten wird auch über die zu verleihenden akademischen Grad entschieden werden, wobei zu erwarten ist, dass bereits das Bachelorstudium an den Universitäten nicht mit dem Bachelor of Eduction (BEd) abgeschlossen wird, welchen die Pädagogischen Hochschulen verleihen können. Die Universitäten werden im Alleingang den elitären Sekundarlehrer ausbilden. Die Pädagogischen Hochschulen werden zur Ausbildungsinstitution für Primarschullehrer (Volksschullehrer) mit einer zweitrangigen akademischen Graduierung abgewertet. Es rächt sich bitter, dass die Weiterentwicklung der Pägogischen Hochschulen von der Kümmerform des Hochschulgesetzes 2005 zu echten Hochschulen zumindest mit Fachhochschulstatus verabsäumt wurde.

- Wer wird in Zukunft tatsächlich an den Pflichtschulen des Sekundarbereichs unterrichten? Die Absolventen der Sekundarlehrerausbildung werden wohl in erster Linie eine Beschäftiging in den höheren (AHS, BHS) oder mittleren (BMS) Schulen anstreben. Die Schulen haben ein höheres Ansehen in der Gesellschaft, und auch in einem neuen Lehrerdienstrecht ist damit zu rechnen, dass sich ihre Lehrer gewisse Privilegien (etwa Dienstzulagen für den Oberstufenunterricht) sichern werden. Daher ist zu befürchten, dass in Zukunft in der Neuen Mittelschule und in der Polytechnischen Schule in erster Linie provisorische Lehrer unterrichten werden, die nach dem Bachelorstudium in den Einführungsdienst (Induktionsphase) eintreten, das Masterstudium aber nicht mehr bewältigen. Die Neue Mittelschule wird auch durch die Realität des Lehrereinsatzes zum Zweiten Klassenzug des Schulsystems, welchen die bildungswilligen Eltern für ihre Kinder meiden werden.

Was doch eine unbedacht agierende Unterrichtsministerin (der SPÖ) alles anrichten/antun kann ! Hoffentlich nur ein böser Traum !