Als Erfolg der Neuen Mittelschule wurde am Ende des Schuljahrs 2012/13 verkündet, dass rd. 10 % mehr Schüler die Berechtigung zum prüfungsfreien Übertritt in die höheren Schulen der Oberstufe des Schulsystems (AHS, BHS) erhalten haben als in den früheren Hauptschulen. Dieser Feststellung fehlt eine evaluative Grundlage. Die von E. Svecnik angekündigte „bundesweite Evaluation der Neuen Mittelschule“ durch das BIFIE (vgl. „Erziehung und Unterricht“ 8 – 10/2012) liegt noch nicht vor (vgl. dazu H. Seel: „Anmerkungen zur Evaluation der Implementation der Neuen Mittelschule“, BPAG-Website 7.1.2013).
Dazu ein kurzer Exkurs. Ein wichtiges Spezifikum des österreichsichen Schulsystems ist der zweite „Verteilerkreis“. Im Unterschied etwa zum deutschen Schulsystem wird nach der 8. Schulstufe ein zweiter Zugang zu den höheren Schulen ermöglicht und damit im Interesse der Bildungschancengleichheit die allzu frühe Entscheidung nach der Grundschule (4. Schulstufe) zum Übertritt in die höhere Schule (AHS-Unterstufe) ergänzt und entschärft. Dies ist in dem für das österreichische Schulsystem typische Nebeneinander von höherer Schule und potenzieller Gesamtschule begründet, welches bis in die Erste Republik zurückreicht (vgl. dazu H. Seel: „Das Jahrhundertprojekt Allgemeine Mittelschule im österreichischen Schulsystem“. Zeitschr. f. Sozialpsychologie und Gruppendynamik Jg.35/Heft 121, Wien 2010).
Die von den Sozialdemokraten im Schulversuch 1922 – 1926 erfolgreich erprobte „Allgemeinen Mittelschule“, welche als Gesamtschule die traditonelle Mittelschule, die Bürgerschule und die Volksschuloberstufe zusammenfasste und zur Schulleistungsdifferenzierung zwei Klassenzüge vorsah, wurde nicht ins Schulsystem eingeführt. Vielmehr wurde im bildungspolitischen Kompromiss 1927 die Hauptschule mit zwei Klassenzügen neben der traditionellen Mittelschul-Unterstufe geschaffen, ergänzt durch koordinierte Lehrpläne und den prüfungsfreien Übertritt aus dem I. Klassenzug der Hauptschule in die Mittelschule bei „gutem Geamterfolg“ in den Schulleistungen.
Nach den Schulversuchen mit der „Integrierten Gesamtschule“ (1971 – 1983) mit einer bildungwissenschaftlich fundierten (vgl. H. Roth „Begabung und Lernen“, Stuttgart 1969) schulorganisatorischen Kombination von leistungeheterogenen Stammklassen und fachspezifischer Leistungsniveaudiffernenzierung (drei „Leistungsgruppen“) in den Sprachen und in der Mathematik wurde trotz erfolgreichen Verlaufs die Einführung der Gesamtschule durch die ÖVP verweigert und die Gesamtschulstruktur in die Hauptschule eingeführt. Diese hatte sich auch im Vergleich mit der Hauptschule mit der Klassenzugsstruktur hinsichtlich der Schulleistungen und auch nicht-kognitiver Effekte (etwa Schulangst, Schulzufriedenheit, Motivation) als überlegen erwiesen (vgl. G. Petri: „Evaluation der Schulversuche im Bereich der Schulen der Zehn- bis Vierzehnjährigen“, Graz 1981, 1982). Die Lehrpläne der Unterstufe der AHS (Realgymnasium) und Hauptschule mit Leistungsgruppendifferenzierung wurden daher wortgleich gestaltet (Leistungsniveaugleichheit zwischen der AHS und der Oberen (1.) Leistumgsgruppe der Hauptschule).
In der Gegenwart wiederholt sich die Entwicklung. Die SPÖ-Unterrichtsministerin legt 2008 das Konzept der Neuen Mittelschule (mit TeamTeaching statt der Leistungsgruppen und Differenzierung zwischen grundlegender Allgemeinbildung und vertiefter Allgemeinbildung in den Sprachen und in der Mathematik auf der 7. und 8. Schulstufe) als Schule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen (Gesamtschule) vor. Die ÖVP drängt den Vorstoß in einen Schulversuch ab (Novellierung der Schulorganisationsgesetzes durch Einfügung des § 7a), der wisenschaftlich evaluiert werden soll. Die Unterrichtsministerin nimmt 2011 den Gesamtschulanspruch zurück und sichert der ÖVP den Weiterbestand der AHS-Unterstufe zu. Eine Evaluation der Gesamtschultauglichkeit der Neuen Mittelschule findet daher nicht statt. Die Struktur der Neuen Mittelschule wird in einer Novellierung des SchOG 2012 auf die Hauptschule übertragen, Eine Evaluierung hinsichtlich der Schulleistungen und diverser nicht-kognitiver Variablen zwichen den beiden Schulformen erfolgt jedoch nicht.
Der Erfolg der Neuen Mittelschule, gemessen am Ausmaß der Übertrittsberechtigungen, muss systematisch begründet werden, wobei sich folgende Fragestellungen aufdrängen:
- Ist der Erfolg der Neuen Mittelschule auf den Ersatz der Leistungsgruppen durch das Zweilehrersystem (Team Teaching) zurückzuführen?
- Oder auf die Reduzierung der Beurteilungsebenen von drei (Leistungsgruppen in der Hauptschule) auf zwei (grundlegende oder vertiefte Allgemeinbildung on der Neuen Mittelschule) ?
- Oder auf eine Veränderung in der Schülerpopulation, weil mehr Eltern die Neue Mittelschule statt der AHS-Unterstufe wählen ?
Dazu einige Anmerkungen aus vorliegender Literatur. Bruneforth et al. stellen im Beitrag „Chancengleichheit und garantiertes Bildungsminimum in Österreich“ im Nationalen Bildungsbericht 2012 fest, dass sich die AHS-Präferenz der Eltern mit höherer Bildung auch durch Verfügbarkeit der Neuen Mittelscbule an Stelle der Hauptschule nicht geändert hat (vgl. 205). J. Eidenberger und U. Sandberger („Bietet die Neue Mittelschule Rahmenbedingungen für eine qualitätsvollen Unterricht?“, Erziehung und Unterricht 3 – 4/2013) beurteilen hinsichtlich des Zweilehrersystems (ein Hauptchullehrer und ein Lehrer der höheren Schule im Team) als problematisch, dass die „Professoren“ „wenig bzw. keine Erfahrung im Unterricht mit SchülerInnen der Sekundarsufe I verfügen. Entweder sind sie nämlich NeueinsteigerInnen im Schuldienst oder sie gehören zum Stammpersonal einer BHS und unterrichten daher Jugendliche erst ab dem 15. Lebensjahr“ (349). U. a. haben die „Professoren“ Präferenzen für den Leistungsgruppenunterricht und „befürchten eine Unter- bzw. Überforderung der Kinder aufgrund der heterogenen Klassenzusammensetzung“ (350), die Hauptschullehrer schätzen das allgemeine Leistungsniveau im Vergleich höher ein und beurteilen die Maturachancen der Schüler signifikant besser.
Man kann auf den Evaluationsbericht des BIFIE gespannt sein!