Quintessenz der Bildungspolitik der ablaufenden Gesetzgebungsperiode: Die ÖVP hat die „Langform“ der AHS erfolgreich verteidigt!

von Helmut Seel

Seit fast hundert Jahren besteht der Streit um eine gemeinsame Schule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen (Gesamtschule für die Mittelstufe des Schulsystems) in Östereich. War diese Forderung der Sozialdemokraten und Großdeutschen 1920 (Allgemeine Mittelschule an Stelle der Schultypen Mittelschule, Bürgerschule und Volksschuloberstufe; Schulversuch 1922 – 1926; Reform 1927: Einführung der Allgemeinen Mittelschule als Hauptschule mit zwei Klassenzügen neben den traditionellen Mittelschulen) noch revolutionär, so war diese Forderung der Sozialdemokraten 1971 (Schulversuch Integrierte Gesamtschule mit heterogenen Stammklassen und Leistungsgruppen in den Sprachen und in Mathematik 1971 – 1983; Reform 1984: Einführung der Gesamtschulstruktur in den Hauptschulen neben der Unterstufe der AHS) schon ein Desiderat angesichts der Entwicklungen zur Gesamtschule in nahezu allen europäischen Schulsystemen (Integrierte Gesamtschule an Stelle von Hauptschule und Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule). Dass diese Forderung 2008 von Sozialdemokraten und Grünen wieder erhoben werden musste, weist bereits atavistische Züge auf.

2008 strebte die Unterrichtsministerin Dr. Schmied die Einführung der Neuen Mittelschule als Schule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen (Gesamtschule mit heterogenen Klassen mit Zweilehrersystem in den Sprachen und in Mathematik zur Differenzierung und Individualisierung und unterschiedliche Beurteilung nach „grundlegender“ oder „vertiefter“ Allgemeinbildung ab der 3. Klasse in diesen Fächern) an. In bewährter Weise verlangte die ÖVP einen Schulversuch zur Erprobung. Dazu wurde eine Novellierung des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) vorgenommen: Einführung des § 7a. Die fünfjährige Gesetzgebungsperiode hätte im Schuljahr 2012/13 die Entscheidung auf Grund von Evaluationsbefunden erlaubt. Die Unterrichtsministerin hat sich diese Diskussion erspart, indem sie das schlechtest mögliche Ergebnis vorweggenommen hat. Der ÖVP wurde 2011 der weitere Bestand der AHS-Unterstufe zugestanden, dafür kann die Hauptschule in die Neue Mittelschule umgewandelt werden.

Eine zweite Möglichkeit zur Differenzierung in der Schulorganisation hätte die Reform der Lehrerbildung geboten. Im § 3 des SchOG wurde Jahrzehnte lang das österreichische Schulsystem nach der Bildungshöhe in Pflichtschulen und höhere Schulen gegliedert und nicht, wie international üblich (UNESCO: International Standard Classification of Education - ISCDE), nach Schulstufen. Ein erster Vorschlag zur Einführung einer Gliederung nach Unterstufe (Schulstufen 1 – 4), Mittelstufe (Schulstufen 5 – 8) und Oberstufe des Schulsystems (Schulstufen 9 – 12/13) scheiterte am Widerstand der ÖVP bereits 1985 (8. SchOG-Novelle). In einem zweiten Anlauf wurde 1994 eine erste Stufengliederung durchgesetzt: die österreichischen Schulen gliedern sich nun nach der Bildungshöhe in Primarschulen (Schulstufen 1 – 4) und Sekundarschulen (Schulen ab der 9. Schulstufe). Eine weitere Gliederung der Sekundarschulen nach dem UNESCO ISCDE Level 2: Untere Sekundarstufe I und ISCDE Level 3: Obere Sekundarstufe II) konnte gegen die ÖVP nicht durchgesetzt werden, weil dies eine Gliederung der Langform der AHS bedeutet hätte.

Im Entwurf der „ExpertInnengruppe“ 2010 zur PädagogInnenausbildung NEU war eine Stufenlehrerbildung vorgesehen. So sollte an das Bachelor-Studium zum Sekundarschullehrer ein Magisterstudium zur „Vertiefung“ als Ausbildung zum Lehrer der Sekundarstufe I und eine Magisterstudium „Erweiterung“ zum Lehrer der Sekundarstufe II anschließen. Auch in den Empfehlungen der „Vorbereitungsgruppe“ der PädagogInnenbildung NEU 2011 war noch eine Spezialisierung hinsichtlich der Lehrämter für die Sekundarstufe I bzw. II geplant. Das Unterrichtsministerium strebte jedoch eine diesbezügliche Novellierung des SchOG (Gliederung des Sekundarschulbereichs in Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) gar nicht an. Der Gesetzgebungsauftrag im 2005 novellierten Artikel 14 Z 6a des Bundes-Verfassungsgesetzes wurde nicht beachtet.

Als Trägerinstitutionen der neuen Lehrerbildung werden „teriäre Bildungseinrichtungen oder selbständige Teile derselben“ vorgesehen, „die Lehre, Forschung und Entwicklung in aufeinander bezogener Weise betreiben“, und „Abschlüsse auf allen akademischen Niveaus anbieten“ (Empfehlungen der Vorbereitungskommission, 18). Weiters wird Autonomie von Kollegialorganen bezüglich der Organisationsstruktur, der Personalrekrutierung und der Leiterbestellung gefordert. Die Pädagogischen Hochschulen sollten nach einem verbindlichen Entwicklungsplan diese Kriterien in 5 bis 10 Jahren erfüllen.

In der weiteren Entwicklung des Konzepts der PädagogInnenbildung NEU wurde dieses an die bestehende Gliederung im SchOG (Primarschulen und Sekundarschulen) mit den bestehenden Schularten sowie an die bestehenden Institutionen der Lehrerbildung (Universitäten, Pädagogische Hochschulen) angepasst. Die Gewinner waren dabei die Universitäten: Die Ausbildung der Sekundarschullehrer für die höheren Schulen bleibt dort mit der neuen Studiengliederung in Bachelor- und Master.Studien erhalten. Die Curricula einschließlich der Graduierung werden von den Senatskommissionen der Universitäten autonom erstellt. Die noch nicht weiterenrwickelten Pädagogischen Hochschulen sind nur in Kooperation mit Universitäten für die Ausbildung der Sekundarschullehrer der Neuen Mittelschulen und der Polytechnischen Schulen verantwortlich, welche mit dem Grad eines MEd (Master of Education) abschließt. Die Universitäten haben bereits verlauten lassen, dass ein Übergang vom Bachelorstudium zum Sekundarschullehrer an den Pädaogischen Hochschulen zum Masterstudium an der Universität nur mit Zusatzprüfungen möglich sein wird. Die Stufenlehrerbildung wurde damit abgewehrt, die Langform der AHS wird nicht angetastet. Nicht einmal die Zurechnung der AHS-Unterstufe zur Sekundarstufe I ist in der österreichischen Schulorganisation erkennbar. Ob die vorgesehene Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen – sofern sie überhaupt stattfinden wird - zu einer neuerlichen Diskussion dieser Arbeitsteilung führen wird, steht in den Sternen.

Im Rahmen der Verhandlungen zur Novellierung des Lehrerdienstrechts wollte die ÖVP noch etwas nachlegen. Sie schlug vor, dass die an der Universität ausgebildeten AHS-Lehrer besser bezahlt werden sollten als die gleichlang (gleichwertig?) ausgebildeten Sekundarschullehrer für die Mittelschulen und Polytechnischen Schulen. Dies ging der Pflichtschullehrergewerkschaft doch zu weit und wurde zurückgenommen.

Eine bildungspolitische Katastrophe ? Trotz der unbestreitbaren pädagogischen sowie der demokratie- und gesellschaftspolitischen Vorteile einer Gesamtschule ist der Bestand der Unterstufe der höheren Schule als Wahlschule so lange keine Katastrophe, als neben ihr eine anerkannte Gesamtschule als Pflichtschule besteht, wie dies bereits 1927 eingerichtet wurde und 1984 erhalten blieb (obere I. Leistungsgruppe mit anerkanntem Leistungsniveau der AHS, wortidente Lehrpläne der Hauptschulen und Realgymnasien). Damit besteht im österreichischen Schulsystem ein zweiter „Verteilerkreis“ nach der 8. Schulstufe für den Zugang in die Oberstufe allgemeinbildender und vor allem berufsbildender höherer Schulen. Dadurch können – im Unterschied zum deutschen Schulsystem - bildungschancenverzerrende Versäumnisse und Fehlurteile nach der 4. Schulstufe korrigiert werden. Seit einiger Zeit übertrifft die Zahl der Maturanten, welche die Hauptschule absolvierten, die Maturanten, die aus der AHS-Unterstufe kommen. Dieses System muss weiter erhalten bleiben, es ist – um im Bild zu bleiben – ein „in Stahl gegossenes“ Prinzip sozialdemokratischer Bildungspolitik. Es verlangt, dass weiterhin leistungsstarke Kinder der Neuen Mittelschule ohne Prüfung in die Oberstufe der höheren Schulen übertreten dürfen.

In den Schulleistungen bestehen große Überlappungen zwischen AHS-Unterstufe und Hauptschule. F. Eder hat dies in seinem Beitrag über die Sekundarstufe I des österreichischen Schulsystems im Bildungsbericht 2009 wieder einmal aufgewiesen. Die wenigen verfügbaren Daten der Bildungsstandards-Untersuchung in Mathematik (8. Schulstufe) am Ende des Schuljahrs 2011/12 bestätigen den Sachverhalt.

Es erhebt sich daher die Frage nach den Motiven der ÖVP, an der Langform der AHS wie „in Stein gemeißelt“ festzuhalten. Die besondere Leistungsfähigkeit der AHS-Unterstufe kann es nicht sein. Auch nicht der drohende Verlust des neuhumanistischen Bildungsideals als Folge eines Verschwindens des langen Bildungsgangs in den alten Sprachen, der längst nicht mehr existiert. Zwei andere sind zu erkennen: die Erhaltung der Bildungsprivilegien einer gehobenen sozialen Gesellschaftsschicht und die Befriedigung einer treuen Wählergruppe, der Lehrer höherer Schulen. Letztere kommen durch die neue gleiche Ausbildung aller Lehrergruppen in Bedrängnis. In einer dringend notwendigen Grundschulreform könnte auch das erstere an Bedeutung verlieren, nämlich wenn in der dritten und vierten Schulstufe durch ein Zweilehrersystem in Deutsch und Mathematik die differenzierte und indivdualisierte Förderung aller Kinder verbessert und die Leistungsbeurteilung objektiviert werden könnte.