Regierungsprogramm / Maßnahmen im Elementarbereich: Aus alt mach neu!
von Klaus SatzkeArtikel drucken
Regierungsprogramm / Maßnahmen im Elementarbereich: Aus alt mach neu!
Auf den ersten Blick erscheint der Abschnitt Elementarbildung in Relation zu den anderen Kapiteln des Bildungsabschnittes beachtlich substanziell. Es finden sich hier eine Reihe sehr vernünftiger Maßnahmen, die wohl grundsätzlich positiv zu bewerten sind:
- Anschubfinanzierung für Kindergarteneinrichtungen
- Sprachstanderhebung
- Ein zweites kostenfreies Kindergartenjahr (das steht allerdings im Kapitel Familienpolitik und wird bei der Bildung gar nicht erwähnt)
- Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung- Bedarfsorientierte Ressourcenzuteilung, dies aber nur in bescheidenen Ansätzen
Eine genauere Betrachtung führt dann allerdings zu einer Überraschung.
Die relativ umfängliche Textierung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier vieles zusammengefasst wird, das bereits in der letzten Regierungsperiode eingeleitet und auch gestaltet wurde. Die Anschubfinanzierung für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen wurde bereits bis ins Detail im Rahmen einer 15a - Vereinbarung zwischen Bund und Ländern für 2013/14 und 2014/2015 geregelt und soll somit lediglich bis 2016 fortgeführt werden. Auch die an sich begrüßenswerte Erstellung eines Qualitätsrahmens ist bereits in diesen bestehenden Vereinbarungen enthalten gewesen. Wo sind die Ergebnisse?
Dass die Pädagogischen Hochschulen Fort- und Weiterbildungsangebote für KindergartenpädagogInnen anbieten, ist ebenfalls keine Neuigkeit. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Einbeziehung dieser Berufsgruppe in das Ausbildungskonzept der Pädagogischen Hochschulen nach wie vor nicht gelungen ist. Auch die Sprachstandfeststellung bei den Vierjährigen ist lediglich eine Fortführung von bereits eingeleiteten Maßnahmen, die bereits 2009 auf der Basis einer durchgeführten Erhebung von der damaligen Ministerin Dr. Schmied präsentiert wurde.
Ein zweifellos wichtiger Punkt ist das vorgesehene „Übergangsmanagement“ vom Kindergarten zur Volksschule. Wenn im Regierungsprogramm lediglich von der „Schaffung der Voraussetzungen für das Weiterleiten der notwendigen pädagogischen Informationen“ der Rede ist, dann erkennt man, dass mit dieser schwammigen Formulierung lediglich einem schwierigen Terrain ausgewichen werden soll. Andererseits fragt man sich, ob das „Weiterleiten pädagogischer Informationen“ tatsächlich einer politischen Vereinbarung bedarf. Wozu gibt es eigentlich Landesverantwortliche für den Kindergartenbereich, wozu gibt es die Landesschulräte und die Schulaufsicht, wenn die Erfüllung dieser Aufgabe nicht eine Selbstverständlichkeit ist.
Das verpflichtende (letzte) Kindergartenjahr und die ersten beiden Volksschuljahre sollen laut Regierungspapier als Schuleingangsphase „aufgefasst“ werden. Hier ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es die Schuleingangsphase bereits seit vielen Jahren im Bereich der Volksschule (Vorschulstufe + 1. und 2. Schulstufe) gibt und eine echte Integration des letzten Kindergartenjahres offenbar aus Zuständigkeitsgründen vermieden werden musste. Ob das Wort „aufgefasst“ etwas an der Problematik ändert, ist zu bezweifeln. Von einem politischen Papier für die Regierungsarbeit wäre hier wohl mehr Klarheit zu erwarten.
Mit einer Zusammenstellung von alten Textbausteinen aus der Vergangenheit wird man jedenfalls den neuen Aufgaben nicht gerecht, denen sich Bildungspolitik tatsächlich stellen sollte.
Es darf daran erinnert werden, dass die Idee der Vorschulerziehung bereits in den 70er Jahren ein Schwerpunktthema war und das Konzept einer Schuleingangsstufe bereits in den 90er Jahren eingeleitet wurde. Eigentlich müsste es daher um die Frage gehen, warum viele sinnvolle Maßnahmen so langsam umgesetzt werden und immer wieder ein riesiger Abstand zwischen Konzept und Realität entsteht.
Reformpolitische Vorstellungen brauchen jedenfalls auch reformförderliche Strukturen. Als solche sind anzusprechen:
- Die leidige Frage unterschiedlicher Zuständigkeiten bei Kindergarten und Schule,
- die Ausbildungsfrage und
- die Frage eines geeigneten Controllings von Entwicklungsmaßnahmen.
Zum letztgenannten Punkt: Es ist zweifellos positiv, wenn im Regierungsprogramm von Controllingsystemen, qualitätssichernden Maßnahmen und Rahmenmodellen die Rede ist, aber wer in die Vergangenheit blickt, der wird erkennen, dass es mit der Einführung einer Management-Terminologie alleine nicht getan ist. Auch das Datensammeln und (oft zögerliche) Veröffentlichen von Daten durch das BIFIE hat bislang noch nicht zu tatsächlichen Veränderungen beigetragen. Es ist ganz offensichtlich, dass alte Bürokratiemodelle von „oben“ nichts oder nur wenig verändern. Was benötigt wird, das ist ein Konzept dafür, wie Erkenntnisse über eine höhere Qualität des Unterrichts tatsächlich Eingang in die Schulklassen finden.
Erforderlich wäre eine Klärung von Verantwortlichkeiten auf der Ebene der Schulleitungen, der Lehrerteams und der Mitwirkungsrechte bei der Schulpartnerschaft. Ein Blick zum Abschnitt „Gestaltungsspielräume an allen Schulen“ zeigt jedoch, dass hier nur minimale Schritte in diese Richtung vorgesehen sind. Initiativen für eine besserer Aufgabenverteilung und eine Klärung von Verantwortlichkeiten wären genuine Aufgabe einer ambitionierten Bildungspolitik, die tatsächlich Reformen umsetzen will. Den Ergebnissen der vorgesehenen „umfassenden Durchforstung der Schulgesetze zur Optimierung autonomer Gestaltungsmöglichkeiten“ darf jedenfalls mit Interesse, aber auch einer gehörigen Portion Skepsis entgegengesehen werden. Das Verhältnis zwischen Schule, Schulbürokratie, Landes- und Bundespolitik dürfte mit Maßnahmen der „Forstpflege“ jedenfalls kaum umzugestalten sein.