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Ein „Hoch“ auf den Rechnungshof! Eine treffende Analyse der Neuen Mittelschule.

von Helmut Seel
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Ein „Hoch“ auf den Rechnungshof! Eine treffende Analyse der Neuen Mittelschule.

An zeitlichen Wendepunkten – sei es der kalendarische Jahreswechsel oder (in unserem Fall viel wichtiger) das Ende und der Anfang unserer politischen Zeitrechnung in Gesetzgebungsperioden - macht es Sinn zurückzublicken, um den Weg in die Zukunft besser wahrnehmen zu können.

Als neue Unterrichtsministerin der Regierung Gusenbauer wollte C. Schmied einen fulminanten Start hinlegen: Einführung einer Neuen Mittelschule als Schule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen in Modellregionen, im Übrigen neben der bestehenden Schulorganisation der Sekundarstufe I. Eine Novellierung des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) durch Einführung der §§ 129, 129a und 129b) sollte die schulgesetzliche Grundlage bieten. Erwartungsgemäß scheiterte die Unterrichtsministerin mit diesen ihren Plänen am Koalitionspartner ÖVP.

Das Konzept der Neuen Mittelschule war schulstrukturell wenig bestimmt. Auf der Basis einer vom streirischen Lamdesschulratspräsideten Schilcher (ÖVP) geleiteten Arbeitsgruppe wurde als Konzept vorgegeben: Aufgabe des Systems der Leistungsdifferenzierung in der Hauptschule gem. SchOG-Novelle 1983 (Bildung von kontinuierlichen drei Leistungsniveaus in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache in fachspezifisch besetzten Leistungsgruppen in Ergänzung zum Unterricht in leistungsheterogen zusammengesetzten Stammklassen; oberes Leistungsniveau/Leistungsgruppe I entspricht in quantitativer und qualitativer Hinsicht dem Leistungsniveau der AHS mit Übertrittsberechtigung in die höheren Schulen des Oberstufenbereichs. Problem: Auf Druck der Schulverwaltung rasche und in allen Fächern gleichzeitige Einführung der Differenzierung in der 5. Schulstufe), dagegen in der Neuen Mittelschule Unterricht in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache in der leistungsheterogenen Stammklasse mit Zwei-Lehrersystem (Team Teaching) zur leistungsspezifischen Dífferenzierung und Individualisierung des Unterrichts. Mit der ÖVP wurde nach längeren Verhandlungen ein Schulversuch zur Neuen Mittelschule beschlossen und in einer Novellierung des SchOG gesetzlich fixiert (Einführung des § 7a). Die Schulversuche sollten wissenschaftlich begleitet und nach einem Durchlauf vergleichend evaluiert werden. Die Schulversuche wurden auf 10 % der einschlägigen Schulen begrenzt

Diese Regelung passte jedoch nicht in das bildungspolitische Zeitschema der Gesetzgebungsperioden. Ein schnellerer Erfolg musste her. Die Unterrichtsministerin schloss mit Vizekanzler Spindelegger einen Deal: Einstellung des Schulversuchs einschließlich der Evalution (vgl. F. Eder/ G. Hörl: „Schule auf dem Prüfstand“, LIT-Verlag Wien 2010; F. Eder im Originalton: „ Die Einrichtung der Neuen Mittelschule erfolgte wenig evidenzbasiert und zumindest ohne expliziten Bezug auf Evaluierung des Bestehenden.“) sowie Zusicherung des uneingeschränkten Weiterbestands der AHS-Unterstufe. Dafür: Zustimmung der ÖVP zur Umwandlung der Hauptschule in die Neue Mittelschule. Der Deal fand offenbar keine offizielle Billigung durch die SPÖ-Bildungspolitik; er wäre auch im Widerspruch zum eben erst beschlossenen Bildungsprogramm der SPÖ gestanden.

Nun ging es Schlag auf Schlag. Das Unterrichtsministerium legte die Struktur der Neuen Mittelschule ohne Berücksichtigung der Bundesländervarianten der Neuen Mittelschule fest. Dies führte zum Konflikt mit der Stadtschulratspräsidentin für Wien Brandsteidl (SPÖ), welche zu Recht das Modell der Wiener Mitttelschule (mit einem lehrplanbezogenes Kern-Kurs-System) gegenüber dem ministeriellen Konzept verteidigte. In einer Novellierung des SchOG wurde die Neue Mittelschule gesetzlich festgelegt: Differenzierung und Individualisierung des Unterrichts in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache im Team Teaching zweier Lehrer ohne dauerhafte Leistungsgruppenbildung. Im Lehrerteam arbeiten jeweils ein Hauptschullehrer und ein Lehrer mit Universitätsausbildung zusammen, wobei wohl an AHS-Lehrer mit Unterstufenerfahrung gedacht wurde.

Ein Lehrplan für die Neue Mittelschule wurde verordnet. Im Zusammenhang damit wurden die Übertrittsbestimmungen in die Oberstufenschulen im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) neu bestimmt: Die Schüler sind in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache in der 3. und 4. Klasse (7. und 8. Schulstufe) danach zu beurteilen, ob sie die Leistungen nach der „Grundlegenden Allgemeinbildung“ oder der „Gehobenen Allgemeinbildung“ erbringen. Der Lehrplan bestimmt jedoch weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht präzise die beiden Formen der „Allgemeinbildung“, wobei auf die absurde Verwendung des Bildungsbegriffs hingewiesen werden soll.

Die Beurteilungsprobleme zeichnen sich ab. Sie werden auch dadurch nicht besser lösbar, wenn in bildungspolitischen „Vorzugsschüler“-Bundesländern wie dem Burgenland der Einsatz von Lehrern mit Qualifikation für die höheren Schulen durchgeboxt wird. Es handelt sich bei diesen ja vorwiegend um Anfänger im Lehramt in den expandierenden Berufsbildenden höheren Schulen, jedenfalls Lehrer ohne jede Unterstufenerfahrung. Bei der Beurteilung handelt man oft in alter Gerichtspraxis: im Zweifelsfall für den Schüler. Und die Unterrichtsministerin feiert falsche Erfolge: In der Neuen Mittelschule erreichen 2012 mehr Schüler eine Qualifikation für die Oberstufenschulen! Leistungsvegleiche fehlen jedoch. Sie sind offensichtlich auch gar nicht erwünscht, werden doch Vergleichsdaten zwischen den Schularten aus den Bildungsstandards-Prüfungen durch das BIFIE strikt geheim gehalten.

Die Schlussfolgerung: Die neue Unterrichtsministerin wäre gut beraten, der Kritik des Rechnungshofes folgend, den Prozess der Einführung der Neuen Mittelschule zu bremsen und das Modell selbst grundlegend überarbeiten zu lassen. Nur dann kann es ein Modell für eine Schule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen werden, das die funktionierende „potentielle Gesamtschule“ Hauptschule, welche Bildungschancengleichheit und leistungsbezogene Selektion im Interesse der Ausschöpfung der Begabungspotentiale zu verbinden verstand, ohne bildungspolitische Verluste abzulösen vermag.