Die Positionen in der ÖVP zu einer gemeinsamen Schule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen (Sekundarstufe I) sind nach wie vor sehr unterschiedlich. Die Wirtschaft (Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer) präferiert eine allgemine Mittelschule im Interesse der Ausschöpfung aller Begabungs- und Leistungspotentiale als Humankapitalreserve. Die Schulorganisation darf nicht eine so große Zahl an Leistungsversagern produzieren, wie dem österreichischen Schulsystem in jedem PISA-Test aufs Neue nachgewiesen wird.
M. Spindelegger und Gesinnungsgenossen halten hingegen an einem in Stein gemeißelten Gymnasium“ (der Begriff ist bildungstheoretisch bedeutungslos geworden) als Schule für eine privilegierte Gesellschaftsgruppe fest, die über eine eigene Schule die Vererbung der Bildungs- und Berufschancen gesichert sehen will.
Tirols Landeshauptmann G. Platter hingegen steht unter Vergleichsdruck. Die Südtiroler Schülerinnen und Schüler mit ihrer Gesamtschule (Scuola media) schneiden im PISA-Vergleich deutlich besser ab als die Nordtiroler Jugendlichen im differenzierten österreichischen Schulsystem. Auch die Landeshauptleute Vorarlbergs und Salzburgs fordern Bewegung im Schulsystem.
B Schilcher erneuert im „Standard“ des vergangenen Wochenendes in einer interessanten Perspektive seine Forderung nach der Gesamtschule mit vielen guten Argumenten.
Die Vielfalt der Perspektiven soll nebeneinander existieren? Das Zauberwort einer Lösung: Schulversuche ! Die neue Unterrichtsministerin hat darüber laut nachgedacht, wurde aber von der ideologischen Kerntruppe der ÖVP sofort gerügt: Das stehe nicht in der Regierungserklärung! Andere ÖVP-Politiker zeigen sich von der Idee durchaus angetan.
Die schulrechtlichen Grundlagen für Schulversuche im Mittelstufenbereich (Neue Mittelschule) wären durchaus gegeben. Es bedürfte nur einer Wiederbelebung des § 7a des Schulorganisationsgesetzes. Diese Schulversuche wurden im Deal der Unterrichtsministerin C. Schmied und dem Vizekanzler M. Spindelegger stillgelegt. Es wurde ausgemacht: Die AHS-Unterstufe bleibt weiterhin erhalten, alle Hauptschulen werden in Neue Mittelschulen umgewandelt. Man müsste im § 7a nur den Begriff der Modellregion einführen und die zehlenmäßige Begrenzung der Schulversuche streichen.
Der Vorteil dieses Schulversuchsansatzes: Die Versuchs-Variante ist nicht genau definiert. Es sollte Schulentwicklung von der Basis aus betrieben werden. So entstanden durchaus unterschiedliche Bundesländermodelle. Die Vorarlberger Mittelschule hielt beispielsweise an den Zuordnung der Schüler zu den Leistungsniveau-Ebenen der Hauptschule fest, verzichtete aber auf die Bildung der Leistungsgruppen. Nur Schüler, die in den drei Hauptfächern eine Beurteilung auf der oberen Leistungsebene erreichten, erhielten ein Zeugnis der Mittelschule, alle anderen ein Hauptschulzeugnis. In der Mittelschule der Steiermark wurde der AHS-Lehrplan zugrunde gelegt. Die Eltern der zahlreichen Schüler mit negativen Ergebnissen in den Hauptfächern erhielten die Option, für ihre Kinder eine positive Beurteilung auf der zweiten oder dritten Leistungsebene der Hauptschule zu erreichen. Im Mittelschulzeugnis wurde dies vermerkt. Die Wiener Mittelschule schlug einen anderen Weg der Leistungsdifferenzierung ein. Den Vorgaben im Lehrplan entsprechend wurden die Sprachen und Mathematik in zwei Dritteln der Unterrichtszeit in der leistungsheterogen zusammengesetzten Stammklasse im Team Teaching der Grundstoff erarbeitet. Ein Drittel der Unterrichtszeit verbrachten die Schüler entweder in der Erweiterungsgruppe (Erweiterungsstoffe des Lehrplans) oder in einer Übungsgruppe zur Sicherung des Gundstoffes. Schüler, die vorwiegend die Erweiterungsgruppe erreichten, erhielten die Übertrittsberechtigung in die Oberstufenschulen.
Die Einstellung der Schulversuche stoppte auch eine vergleichende Evaluation der Modelle. Das Unterrichtsministerium legt einfach eine Modellvariante der Neuen Mittelschule als Grundlage der Novellierung des SchOG fest. Die Vorgangsweise provozierte auch Widerstände, wie die Auseiandersetzung der Unterrichtsministerin mit der Präsidentin des Wiener Stadtschulrats bewies,
In der Sicht der Erziehungswissenschaft sind Schulversuche schulpädagogische Experimente, in welchen Organisationsformen, Lehrpläne, Lehrverfahren oder Unterrichtsmaterialien erprobt und vergleichend evaluiert werden. Die Ergebnisse werden den Entscheidungsbefugten zur Entscheidungsfindung angeboten. In Fragen der Schulorganisation sind die Adressaten die Regierung und das Parlament.
Leider wird der Begriff Schulversuch auch dazu verwendet, Abweichungen von den Normen des Schulsystems gesetzlich zu decken, ohne dass Evaluierungen vorgesehen sind. Dies scheint derzeit in den Initiativen einzelner Bundesländer vorzuliegen.. Einzelne Bundesländer wollen gesamtschulartige Abweichungen von der schulorganisatorischcn Norm in Modellregionen unterschiedlicher Größe rechtlich fundieren. Der Aspekt des Wettbewerbs um eine optimale und generelle Schulorganisation fehlt dabei. Eine entsprechende vergleichende Evaluation wird daher nicht stattfinden und vereinheitlichende schulpolitische Entscheidungen werden nur schwer durchzusetzen sein. Welches Bundesland will wohl sein Modell zurückstellen?
Es ist daher der neuen Unterrichtsministerin G, Heinisch-Hosek zu wünschen, dass sie einen Weg zwischen der Scylla des totalen Stillstands der Schulentwicklung und der Charybdis einer unerwübschten „Verländerung“ der Schulorganisation der Sekundarstufe I findet. Im Augenblick kann sie dem Vizekanzler M, Spindelegger dankbar sein, dass er sich in der ÖVP gegen alle Veränderungen zur Wehr setzt. Was für eine absurde schulpolitische Situation !