Dieser Schluss ist aus den allerdings sehr vagen Äußerungen des mit der Bildungspolitik der ÖVP beauftragten Staatssekretärs Mahrer in der Fernsehsendung „Report“ am 11. 12. 2014 zu ziehen. Man setzt auf die Strategie der „Internalisierung“ (Qualitätsverbesserung im bestehenden System) - neben dem „Experimentalisieren“ (Forderungen immer neuer Schulversuche, auch wenn verlässliche empirische Daten bereits vorliegen. Siehe § 8a SchOG) zur Verhinderung bzw. dem Aufschub organisatorischer Maßnahmen. Dabei wendet man sich der Grundschule zu. Zweifellos ist die pädagogische und didaktische Erneuerung der Grundschule dringend. Die aktuelle Zuwendung hat nur einen bitteren Beigeschmack, wenn man damit vom Scheitern der Bemühungen um eine Mittelstufenreform ablenken möchte. Diese wird seit langem von der SPÖ, neuerdings aber auch von der Industriellenvereinigung gefordert, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.
Der Reformbedarf in der Volksschule (Grundschule) hat zwei wesentliche Grundlagen:
- Die eine liegt in der Entwicklung der Lehrerbildung, bei der der begleitete und beobachtete Einführungsdienst für die Pflichtschullehrer abgeschafft wurde. Bis 1962 erwarb man an der Lehrerbildungsanstalt eine provisorische Lehrbefähigung. Nach einer mindestens zweijährigen Dienstleitung war die Lehrbefähigungsprüfung als Voraussetzung für eine definitive Anstellung als Volksschullehrer abzulegen. Man kann von Prüfungen zweifellos mehr oder weniger halten. Für die Lehrbefähigungsprüfungen waren jedenfalls etliche Leistungen zu erbringen: Abfassung einer berusbezogenen Hausarbeit, Vorlage der schriftlichen Unterrichtsvorbereitungen im provisorischen Dienst und Ablegung einer Lehrprobe. Mit der Einführung der Lehrerausbildung an den Pädagogischen Akademien wurde die Lehrerbefähigungsprüfung abgeschafft und damit auch der kontrollierte Einführungsdienst. Für die Lehrer der höheren Schulen war aber immer ein Probejahr und nach der Einführung des Lehramtsdiplomstudiums ein einjähriges Unterrichtspraktikum als Einführungsdienst vorgesehen.
- Die zweite Ursache ist das Defizit an einschlägiger erziehungswissenschaftlicher Forschung und Theorieentwicklung im Bereich der Grundschule. Die Universitäten fühlten sich für diesen Schulbereich nicht zuständig, an den Pädagogischen Akademien fehlte es an der notwendigen Forschungskompetenz. Auch nach dem Übergang zu den Pädagogischen Hochschulen 2005 fehlt im Gesetz eine Forschungsverpflichtung für die Professoren.
Das Versagen der Grundschule kann durch die internationalen Vergleichsuntersuchungen PIRLS und PISA aufgewiesen werden. Bereits am Ende der vierten Volksschulstufe ist das Defizit an Lesefähigkeit gegeben. In den PISA-Untersuchungen bestätigt sich nur dieser Tatbestand. Es muss nach den Gründen dafür gefragt werden, und zwar neben den oben genannten Problemen. Es zeigt sich: Die Ursache liegt in der Schulorganisation der Mittelstufe. Die Volksschule muss seit 1971 eine Aufgabe erfüllen, die im Schulorganisationsgesetz (SchOG) nicht vorgesehen ist. Sie muss die Berechtigung zum Besuch der Unterstufe der AHS verleihen, die neben der Pflichtschule Hauptschule/Neue Mittelschule als Wahlschule besteht.
Auch hier ein Blick in die Vergangenheit: Bis 1971 wurde der Zutritt zur AHS (bis 1962 schulgeldpflichtige Mittelschule) durch eine Aufnahmeprüfung erworben, welche im Zuge der Versuche zur Schulreform 1971 abgeschafft wurde. Dieser Prüfung ist nicht nachzuweinen. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass diese Maßnahme im Hinblick auf die Schulversuche mit der Integrierten Gesamtschule getroffen wurde, an deren Einführung nach der Versuchsphase gedacht war. In der Gesamtschule im Bereich der Mittelstufe des Schulsystems sollte der Selektionsprozess für die verschiedenen Oberstufenschulen (AHS, BHS, BMS, Berufsschule mit Lehre) stattfinden. Die ÖVP verhinderte jedoch 1983 die Einführung der Gesamtschule und beschränkte die Einführung der neuen Struktur auf die Hauptschule. Den Kollateralschaden für die Volksschule (Auslese für die Mittelstufenschulen) wurde in Kauf genommen.
In der Volksschule konzentrieren sich viele Lehrer in erster Linie darauf, von der 1.
Schulstufe an die zukünftigen AHS-Schüler ausfindig zu machen und besonders zu fördern. Da die Leistungsbreite in der Volksschule beträchtlich ist (Altersunterschiede auf Grund der Jahrgangsrekrutierung, Förderungsunterschiede auf Grund unterschiedlicher Bildungsinteressen der Eltern, Kompetenzschwächen in der Unterrichtssprache auf Grund eines Migrationshintergrunds der Familie), ist der Klassenlehrer bezüglich einer differenzierten Förderung aller Schüler überfordert. Vernachlässigt werden gerade die besonders Förderungsbedürftigen. Die Folgen wurden aber bereits erwähnt: Leistungsdefizite in Lesen und in der Mathematik bei einer beträchtlichen Anzahl der Schüler.
Aus diesem Grund (und das sei ins Stammbuch von Staatssekretär Mahrer geschrieben): Eine wirkungsvolle und nachhaltige pädagogische und didaktische Reform der Volksschule (Grundschule) kann nur gelingen, wenn vorher ein Reform der Mittelstufe in Richtung einer gemeinsamen Schule für die Zehn- bis Vierzehnjährigen durchgeführt wurde, welche die Selektionsaufgabe übernimmt. Die schulorganisatorischen Veränderungen müssen für die Qualitätssteigerung in der Volksschule vorangehen.
Interessant ist, dass die ÖVP auch einen anderen Reformvorschlag der Industriellenvereinigung nicht aufgegriffen hat, obwohl er doch ihrer ideologischen Position nahe liegen würde: Die „Privatisierung des Schulsystems“ mit der Folge, dass Lehrer nicht mehr öffentlich Bedienstete, sondern Privatangestellte sein würden. Es ist anzunehmen, dass dafür weniger die Einsicht in die Erhaltung der notwendigen Infrastruktur im Staat verantwortlich ist, sondern die Angst vor einem politischen Klientelverlusts. Eine starke Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes ist doch ein wichtiger Faktor bei einer Verhinderung übertriebener Privatisierungstendenzen.