Neuordnung des Bildungswesens oder Neuordnung von Kompetenzen? Das ist hier die Frage!

von K. L. Satzke

Jetzt will der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Erwin Pröll,  endlich Nägel mit Köpfen machen! Die achtköpfige Arbeitsgruppe zur „Neuordnung des Bildungswesens“  - ausschließlich mit politischen Funktionsträgern besetzt - soll nun endgültig Ende Jänner zusammentreffen. Taktisch nicht ungeschickt schickt  er zunächst  einmal LH Hanns Niessl vor, der vollmundig erklärt: „Sehr viel Geld versickert bei unseren Schulen in der Verwaltung. Weniger wird es, wenn die Länder die Zuständigkeit für Lehrer übernehmen. Das Geld muss in der Klasse ankommen.“ Eigentlich schwer zu glauben, dass der Landeshauptmann das selbst glaubt! Die Lehrer werden zu mehr als 2/3 bereits jetzt von den Ländern verwaltet und die kritischen Berichte des Rechnungshofes über die Intransparenz der Landeslehrer-Verwaltung und die mangelnde Bereitschaft zu Strukturreformen (Kleinstklassen!) sind Sonderzahl. Wir leisten uns 10 parallele Verwaltungseinheiten, 9 bei den Ländern und eine beim Bund. Sparen a la Niessl hieße also: Machen wir aus 10 in Zukunft 9, dafür aber alle Macht bei den Ländern. Und um eine Machtfrage geht es allemal! Lehreranstellungen sind traditionell ein Instrument der Machtpolitik und die Verteilung von Lehrerstunden in ganz besonderer Weise.

Wenn der Eindruck nicht täuscht, dann steuert die Bundesregierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten schnurgerade auf die Neuauflage einer eindimensionalen Auseinandersetzung über Bund-Länder-Kompetenzen zu. Eindimensional deshalb, weil diese Reduktion einer Thematik den tatsächlichen Erfordernissen in keiner Weise gerecht wird. Man versteht ganz offensichtlich Schule als eine Verwaltungsaufgabe unter politischer Oberhoheit von Bund oder Land. Eine „Neuordnung des Bildungswesens“ muss sich aber in erster Linie mit den notwendigen Entwicklungsaufgaben beschäftigen und mit der Frage, wo die erforderlichen personellen und institutionellen Qualifikationen zur Bewältigung dieser Aufgaben zu finden sind. Der umgekehrte Weg, zuerst die Zuständigkeiten klären zu wollen und dann über allfällige Aufgaben zu reden, kann nur dazu führen, dass weiterhin weitgehend inkompetente Einrichtungen das „Fortwurschteln“ praktizieren.

Das Bedauerliche an dieser nun wieder aufflammenden Diskussion um die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern besteht darin, dass damit der Zugang zu den tatsächlich notwendigen Reformen verschüttet wird.

Es ist nachgerade fahrlässig, wenn über eine „Neuordnung des Bildungswesens“ verhandelt wird, ohne dass eine Konkretisierung der Ankündigungen von Schladming (Regierungsklausur im Oktober 2014!) zur Frage einer erweiterten Schulautonomie vorliegt. Eine sich selber ernstnehmende „Neuordnung“ wird nicht umhin kommen, zu diesem Fragenbereich die Karten auf den Tisch zu legen. Es wird wohl nicht ausreichen, wenn Schulen bei Lehrer- und Leiterbestellungen Wünsche äußern dürfen! Das Thema Schulautonomie impliziert aber auch die Frage, welche eigenständigen Entscheidungen und Empfehlungen im Rahmen einer (neugeordneten) Schulpartnerschaft möglich sind. Mit anderen Worten: Es geht auch um konkrete Mitsprache und den Ausbau einer demokratischen Kontrolle von schulautonomen Entwicklungen. Ohne Einbeziehung von Eltern und Schülern wird dies wohl nicht möglich sein!

Und die einzelnen Schulstandorte können wohl auch nicht als isolierte Einrichtungen gesehen werden, sondern im Zusammenhang mit den schulischen Angeboten und der gesamten sozio-ökonomischen Situation einer Region. Können die Schulbehörden, so wie sie derzeit bestehen, diese Aufgaben der regionalen Koordination, eines systematischen Monitorings von Lernergebnissen und der Organisation einer professionellen Unterstützung der Schulen tatsächlich leisten? Die Frage beantwortet sich für jeden Insider wohl von selbst.

Kommentatoren behaupten, die SPÖ könne einer grundsätzlichen und einfachen Klärung der Kompetenzen einiges abgewinnen.  „Die Landeshauptleute Häupl und Niessl sowieso, doch auch in der Bundes-SPÖ erlahme der Widerstand“. Es wäre nicht das erste Mal, dass mit dem Verkauf von Familiensilber Tagespolitik gemacht wird.

Wer allerdings vor dem Hintergrund solcher komplexer Fragen die Dinge auf ein Aushandeln von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern reduziert, der handelt im Grunde fahrlässig. Die „Griss-Kommission“ hat deutlich gemacht, dass politische Verantwortung in der professionellen Vorbereitung (Beschaffung ausreichender Informationsgrundlagen), in der Miteinbeziehung aller verfügbaren Entscheidungsalternativen und in einer genauen Analyse der jeweiligen Interessenlagen zu definieren ist. Sie hat damit neue Maßstäbe für politisches Handeln gesetzt, auch wenn sie sich für politische Haftungsfragen nicht zuständig fühlte.

Mag sein, dass die kurzfristig anberaumte Studienfahrt der Ministerin in die Niederlande (inkl. „Kollegen von der politischen Konkurrenz“ lt. Standard v.6.1.2015) ein kleiner Beitrag zu professionellem und verantwortungsvollem politischen Handeln ist. In den Niederlanden fallen 86 Prozent der Entscheidungen an den Schulen, in Österreich sind es 31 Prozent!