Vererbte Bildungsbaustellen

von Helmut Seel

Die Unterrichtsministerin Hainisch-Hosek ist zu bedauern. Die Unterrichtsministerin Dr. Schmied hat der gegenwärtigen Leiterin des Bildungsressorts ein schweres Erbe hinterlassen. Mehrere Baustellen wurden eingerichtet, die angestrebten Erneuerungen jedoch nicht  oder in fragwürdiger Form zu Ende geführt. Zu nennen sind Zentralmatura, Neue Mittelschule, Semestergliederung in der Oberstufe und Lehrerbildung.

Zentralmatura

Besonders aktuell ist der Problembereich Zentralmatura. Die Kritiken überschlagen sich, wobei nicht selten ein Durcheinander von marginalen und zentralen Fragen aufgeworfen wird. Mindestens drei Ebenen der Kritik sollten unterschieden werden. Man kann die Einrichtung einer Zentralmatura grundsätzlich in Frage stellen, insbesondere nach Zeiten einer forcierten Differenzierung und Individualisierung in der Schulorganisation, die sich auch in der großen Zahl der Schulversuche niederschlagen. Wenn man alle Schularten trotz unterschiedlicher Lehrpläne und Stundentafeln über einen Leisten schlagen möchte, kann nur das allen Maturanten zumutbare Ausmaß an Wissen und Können (moderner: Kompetenzen) Gegenstand einer einheitlichen Prüfung sein, quasi das „Bildungsminimum“ aller Absolventen höherer Schulen. Dann müsste allerdings bei der Prüfungsgestaltung von den Schulen mit dem jeweils geringsten Ausmaß des einschlägigen Fachunterrichts ausgegangen werden. Dies sind die berufsbildenden höheren Schulen. Ihre Einbeziehung erst nach den allgemeinbildenden höheren Schulen und  mit dem dort erprobten Prüfungssystem wird zweifellos zu weiteren großen Schwierigkeiten führen.

Die Kritik kann auch die Gestaltung der Prüfungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen betreffen. Hier ist vor allem das Fach Deutsch als  muttersprachlicher Unterricht zu erwähnen. Im Sinne des oben angesprochenen „Bildungsminimums“ müsste neben der Vermittlung der Sprachkompetenz dem Zugang zum Kulturgut Dichtung (Literatur) besondere Beachtung geschenkt werden. Dem wird die neugestaltete Prüfung nicht gerecht, vielmehr sind negative Auswirkungen auf den Deutschunterricht der Oberstufe zu erwarten.

Weniger relevant sind schließlich wohl technische Pannen bei der Prüfungsvorbereitung und beim Prüfungsvollzug. Sie sind unangenehm, lassen sich aber nie ganz vermeiden. Leider erfahren sie besondere Beachtung in den Medien. Der Sprecher der AHS-Direktoren Dr. Zillner hat in seiner Stellungnahme im „Standard“-Gespräch am 18. 2. hier Einiges zurecht gerückt. Auf die Schwierigkeiten der Schüler infolge der zahlreichen Veränderungen hat überzeugend Ch. Goldstern im „Standard“ am 21, 2, hingewiesen.

Neue Mittelschule

Zur Vorgeschichte: Nach dem missglückten Einführungsversuch 2008 wurde der Schulversuch gemäß  § 7b des Schulorganisationsgesetzes samt Evaluation eingerichtet. Die Modellentwicklung sollte „von der Basis aus“ erfolgen, unterschiedliche Bundesländerkonzepte entstanden. 2011 einigte sich die Unterrichtsministerin Dr. Schmied mit der ÖVP: Die Unterstufe der AHS bleibt bestehen, den Hauptschule wird in die Neue Mittelschule umgewandelt. Das Unterrichtsministerium legt das Organisationskonzept  ohne Diskussion mit den Bundesländern fest, was insbesondere zu Schwierigkeiten mit dem Bundesland Wien führte. Die Evaluation des Schulversuchs wird gestoppt (vgl. F. Eder/G. Hörl Hg,: „Schule auf dem Prüfstand“, Wien 2010). 2013 wird an der Universität Salzburg eine neue Evaluation der Implementation der Neuen Mittelschule in Auftrag gegeben. Sie soll allerdings wohl keine schulpolitische Entscheidungshilfe liefern, sondern eine schulpolitische Rechtfertigung einer „wenig evidenzbasierten Entscheidung“ (F. Eder bei der ÖFEB-Tagung 2011)

Der Bericht der Arbeitsgruppe wurde Ende 2014 dem Unterrichtsministerium vorgelegt. Bis zu einer Veröffentlichung durch das Ministerium, welche für Ende Jänner 2015 vorgesehen war, wurden  die Autoren unter Strafandrohung  zum Stillschweigen verpflichtet. Die Verspätung der Veröffentlichung, die bereits in der „Presse“ am 11. 2.  urgiert wurde, lässt vermuten, dass das Evaluationsergebnis nicht den Erwartungen des Ministeriums entspricht und die Präsentation Schwierigkeiten bereitet. Jedenfalls muss danach der Bericht der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.  Auch hier wird man Unzulänglichkeiten und Fehlentwicklungen der Bundesministerin Hainisch-Hosek ankreiden und von ihr Veränderungen einfordern.

Oberstufenreform

Die Einführung der neuen Oberstufe der höheren Schulen ist gesetzlich bereits durch Novellierungen des Schulorganisations- und des Schulunterrichtsgesetzes (insbesondere die §§ 22a, 23a. 25, 26c, 36c) bis ins Detail geregelt. Ihre Zielstellung ist die Reduzierung bzw. Abschaffung des Repetierens in den Oberstufenklassen. Der Lehrstoff wird in Semestermodule gegliedert. Der Schüler bleibt auch bei negativer oder fehlender Beurteilung von Semesterleistungen im Klassenverband und hat diese später durch Semesterprüfungen nachzuweisen. Er wird dabei durch „Individuelle Lernbegleitung“ (§ 19c SchUG) unterstützt. Auch ein vorgezogenes Ablegen von Semesterprüfungen wird ermöglicht. Vor der Abschlussprüfung (Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung) müssen alle Semester positiv abgeschlossen sein.

Die neue Oberstufengestaltung tritt im Schuljahr 2017/18, also noch in dieser Gesetzgebungsperiode allgemein in Kraft. Durchführungsschwierigkeiten sind zu erwarten, insbesondere bei der Planung und Ablegung der aufgeschobenen Semesterprüfungen. Im Extremfall wird das dazu führen, dass Schüler im Klassenverband die letzte Schulstufe der Schulart absolvieren, aber ein weiteres Schuljahr der Ablegung der aufgeschobenen Semesterprüfungen widmen müssen.  Auch bei der Oberstufenreform wird man die zu erwartenden Probleme der amtierenden Unterrichtsministerin anlasten. Außerdem erfordern die Änderungen finanzielle Mittel, die der Unterrichtsministerin offensichtlich fehlen.

Lehrerbildungsreform

Auch die Realisierung der neuen Lehrerbildung gemäß den Novellierungen  des Universitätsgesetzes 2002 und des Hochschulgesetzes 2005 (8-semestriges Bachelorstudium einjährige Induktionsphase, 2- bis 4-semestriges Masterstudium) fällt in diese Gesetzgebungsperiode. In der Planung der PädagogInnenbildung  NEU war die Schaffung eines einheitlichen Mittelstufenlehrers für  die Aufgaben der Mittelstufe des Schulsystems (entwicklungsstufengerechter pädagogisch gestalteter Selektionsprozess zur Entlastung der Grundschule; Aufbau eines wissenschaftlich fundierten Fächerkanons; demokratiepolitisch wichtige soziale Integration) vorgesehen.

Die Pädagogischen Hochschulen sollten zu echten tertiären Institutionen weiterentwickelt werden,  „damit sie tertiäre Träger im Sinne der beschriebenen Anforderungen werden können“ (Empfehlungen der Vorbereitungsgruppe, 2011, 24)  Es geht um „eine Mitbestimmungsregelung, die eine adäquate Beteiligung der Studierenden sowie des Personals an der Organisation von Lehre und Forschung sicherstellt“ ... Sie sollten „über eine für tertiäre Bildungseinrichtungen übliche Autonomie“ verfügen , welche sich „insbesondere auf die Personalrekrutierung, die Organisationsstruktur ... sowie Beteiligung an der Bestellung der Leitung“ bezieht (a. a. O. 13f). In der Novellierung des Beamten-Dienstrechts (§ 248c) wird einer solchen Entwicklung Rechnung getragen. Leider wird das Ziel, habilitierte Professoren zu gewinnen durch die Regelung konterkariert, dass alle bisherigen PH-Professoren in das neue Schema PH 1 übergeleitet wurden.

Beide Ziele wurden dem bildungspolitischen Erfolgsdruck geopfert. Bezüglich des Ausbaus der Pädagogischen Hochschulen fehlten Absicht, Zeit und Geld. Sie bleiben Schulen (vgl. dazu und zu anderen wichtigen Punkten: J. Riedl: „Lehrer/-innenbildung am Scheideweg“, in: aps – Gewerkschaft für Pflichtschullehrerinnen 1/2015, 10 - 13) Hinsichtlich der einheitlichen Ausbildung für Lehrer für die Sekundarstufe I (Hauptschule/Mittelschule, AHS-Unterstufe) kann Riedl beruhigt sein. Hier setzte sich die Gesamtschulphobie der ÖVP durch: Statt eines Einheitslehrers für die Schularten der Sekundarstufe I gibt es nun den Einheits-Sekundarstufenlehrer für die 5. bis 13. Schulstufe (10- bis 19-Jährige) und 5 Schularten (Polytechnische Schule, Hauptschule/Mittelschule, allgemeinbildende höhere Schule, berufsbildende mittlere und höhere Schulen).

Die Curricula für die Sekundarstufenlehrerausbildung sind in Kooperation der Pädagogischen Hochschulen mit den Universitäten zu erstellen. Dazu wurde Österreich in vier Kooperationsbereiche eingeteilt. Die Zusammenarbeit läuft nicht überall konfliktfrei, der Exremfall: Im Kooperationsbereich Ost verweigert die Universität Wien die Zusammenarbeit mit den regionalen Pädagogischen Hochschulen und bildet auf der Grundlage der universitären Curriculum-Autonomie wie bisher Lehrer für höhere Schulen aus. Vom Qualitätssicherungsrat (§ 86 HG 2005, § 20a UG 2002) wurden bisher noch keine Curricula approbiert.  Auch bezüglich der Qualitätsbeurteilung bei P1-Professien wurde er noch nicht tätig.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Sekundarlehrerbildung für den Pflichtschulbereich sind zu erwarten. Auch die Finanzierung der neuen Lehrerbildung erscheint nicht gesichert. In der Verordnung des Ministeriums zur neuen Primarstufen-Lehrerbildung zielt man beispielsweise in erster Linie auf eine neue zeitliche Verteilung der Lehrveranstaltungen ab und weniger auf eine notwendige Erweiterung des Lehrprogramms.  

Schlussfolgerung

Die „Kleine Zeitung“ berichtet am 21. 2., dass die Unterrichtsministerin Hainisch-Hosek einen Rücktritt wegen der Probleme mit der Zentralmatura abgelehnt habe, weil sie „an die Zukunft denke“ und es ihr darum gehe, einen Bereich nach dem anderen abzuarbeiten. Hoffentlich geht es ihr nicht wie dem „Figaro, dem Faktotum der schönen Welt“ in der Oper „Der Barbier von Sevilla“: „Alles auf einmal, alles auf einmal, ich kann nicht mehr!“ Aber vielleicht rettet sie ein vorzeitiges Ende der Gesetzgebungsperiode.