Ein Schuss ins Knie

von Klaus Satzke

Schüsse aus der Hüfte landen nicht selten im eigenen Knie. Die vom Ministerrat beschlossenen „Maßnahmen im Bildungsbereich“ könnten ein Musterbeispiel für eine rasche, aber leider unreflektierte Vorgangsweise sein, die mehr schadet als nützt.

Lt. Standard v. 8.4.2015 dürfen die sechs Zusatzstunden in den Neuen Mittelschulen künftig flexibler (Stichwort „Autonomie“)  verwendet werden – also nicht nur für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch.

Diese Entscheidung erscheint auf den ersten Blick mehr als kurios! Sollen bei jenen Fächern, die bei der Evaluation zu unbefriedigenden Ergebnissen geführt haben, nun auch noch die Stunden für Differenzierungsmaßnahmen verloren gehen?

Selbst wenn es – wie man hört - bei der geplanten „flexibleren Nutzung“ nur darum gehen sollte, miteinbezogene AHS-Lehrer ohne spezielle Qualifikation für leistungsdifferenzierte Fächer anderweitig einsetzen zu können, stellen sich vor diesem Hintergrund einige gravierende Fragen:

Bleibt nur zu hoffen, der Ministerrat weiß, was er da beschlossen hat, und macht diesen Beschluss bald auch öffentlich zugänglich!

Auch bei der Thematik der Leistungsbeurteilung (Stichwort „siebenstufige Notenskala!“) ist es gelungen, mehr Verwirrung als Klarheit zu schaffen, auch wenn man von Glück reden kann, dass hier noch keine vorschnellen Entscheidungen getroffen wurden. Ab der 7. Schulstufe sind die Lernergebnisse unter dem Gesichtspunkt zu bewerten, ob eine grundlegende oder vertiefte Auseinandersetzung erfolgt ist. Diese Niveau-Unterscheidung liefert die wesentlichen Informationen über die erzielten Leistungen bzw. die erworbenen Berechtigungen. Innerhalb dieser Niveaus gelten die 5 Notenstufen, allerdings sieht die Verordnung über die Leistungsbeurteilung eine automatische Niveauaufstufung vor, wenn ein Schüler auf dem Niveau der grundlegenden Allgemeinbildung ein Sehr Gut oder Gut erhalten würde bzw. eine Abstufung, wenn auf dem höheren Niveau ein Nicht Genügend droht. In diesem Zusammenhang von einer siebenstufigen Notenskala zu sprechen ist verwirrend und irreführend.  Der Verordnungstext legt es allerdings nahe, dass mit der Aufstufung bzw. der Abstufung gleich auch eine Umrechnung der Leistungen auf das neue Niveau erfolgt.  Eine Korrektur wäre hier angebracht. Aber ist das tatsächlich ein Problem, das die Bildungsreformkommission (also LH Pröll, Minister Ostermayer u.a.) lösen muss und kann? Ein Wechsel zwischen Niveaus und Notenskalen  wird wohl immer zu Überschneidungen führen und Fragen der Umrechnung provozieren. Aber ist es nicht verwunderlich, dass sich die AHS diese Diskussionen erspart, obwohl klar sein müsste, dass eine echte Notenvergleichbarkeit innerhalb unterschiedlicher Schulstandorte auch dort nicht gegeben ist. 

Oder glaubt jemand, man müsste der Neuen Mittelschule ein anderes und gesondertes Beurteilungssystem  verpassen? Das kann man nur strikt ablehnen, weil das die Übertritte zwischen den Schularten und die Vergleichbarkeit der Berechtigungen in Frage stellen würde!