Schulreform im Schneckentempo ?
Eine zweistündige Sitzung im Jänner, das war es für das erste Schulhalbjahr. Dann verabschiedete man sich in die wohlverdienten Semesterferien. Nächster Sitzungstermin im März. Die neue Schulreformkommission hat in rasantem Tempo ihre Arbeit aufgenommen. Aber halt, da war doch noch etwas: Die Unterrichtsministerin mit ihrem Stab auf Schulbesuch in den Niederlanden. Das könnte doch auch etwas bedeuten.
Die neue Schulreformkommission kommt ohne Experten aus. Gewichtig ist sie: vier Minister, vier Landeshauptmänner. Von der Sache her ist daher nichts besonders Neues zu erwarten. Landeshauptmann Pröll hat sich auch geoutet: Im Interview im Standard (26.1.2015) hat er gar nicht in Anspruch genommen. ein hervorragender Pädagoge zu sein. Es gehr also nicht um Schulentwicklung, sondern endlich um schulpolitische Entscheidungen in den ausreichend diskutierten, vielfach auch versuchsweise probierten und evaluierten Sachbereichen und Problemfeldern. Vier Problembereiche stehen im Vordergrund: Schulverwaltung, Schulautonomie, Schulorganisation und Schulpflicht.
Schuladministration
Zur Frage der Schulverwaltung hat sich Landeshauptmann Pröll im Interview mit der „Kleinen Zeitung“ (9.1.2015) geäußert: „Die Landeshauptleute haben sich über die Parteigrenzen hinweg dafür ausgesprochen, dass er Bund die Bildungsziele vorgibt, während sich die Länder mehr in die Bildungsverwaltung einbringen“. Er rechnete vor, dass sich Ersparnisse in Höhe „einer dreistelligen Millionensumme“ einsparen können, hätte die damalige Bundesministerin Schmied dem Plan zugestimmt. Gemeint ist wohl die Zuständigkeit für die Verwaltung der mittleren und höheren Schulen (insbesondere Schulbau und Schulerhaltung,. Besetzung von Leiter- und Lehrerstellen). Dies würde wohl die Zusammenlegung der Schulabteilungen der Landesregierungen und der Landesschulräte bedeuten. Und die Abschaffung der „Bundeslehrer“, bei der die Lehrergewerkschaft wohl auch noch ein gewichtiges Wort mitzureden hätte.
Demokratiepolitisch sind Bedenken anzumelden, da damit ein weiteres Kollegialorgan der Mitbestimmung liquidiert würde. Diese Tendenz war bereits beim ersten Schritt der Schulverwaltungsreform, der Abschaffung der Bezirksschulräte, zu registrieren. Damit ist die Vertretung regionaler schulpolitischer Interessen durch ein Mitbestimmungsorgan in der Zusammensetzung nach den Bezirkswahlergebnissen der jeweiligen Landtagswahl gefallen. Die Abschaffung der Landesschulräte und die Reform der Bundesbehörde des Bezirksschulrats wäre der sinnvollere erste Schritt gewesen.
Die Konzentration der gesamten Schulverwaltung auf Landesebene würde ein neues System der Schulaufsicht notwendig machen. Sollte dem Ministerium nur mehr die Richtlinienkompetenz (Vorbereitung der Schulgesetze, Verordnung von Lehrplänen und Prüfungsvorschriften), müsste ihm ein Kontrollorgan zur Verfügung stehen, Bundesschulinspektoren mit Berichtspflicht an das zuständige Regierungsmitglied. Das hätte man in den Niederlanden studieren können.
Schulautonomie
Damit wird das zweite Problemfeld des Schulsystems erreicht, die Schulautonomie. Der Rechnungshof hat vor kurzem die große Zahl der Schulversuche kritisiert und damit indirekt auf die geringe Schulautonomie in Österreich hingewiesen. Die österreichischen Schulgesetze kennen kaum Spielräume in der Schulorganisation und auch die detaillierten Verordnungen zu ihrer Ergänzung sind für die Schulen verbindlich. Gesetzlich können auch die kleinsten Abweichungen von Gesetzen und Verordnungen nur als Schulversuche (Schulorganisationsgesetz § 8) genehmigt werden, in vielen Fällen in unendlicher Fortsetzung und als ständiger Zustand an der betreffenden Schule. Bei gewichtigen Abweichungen von der Schulorganisation kann eine Schule mit eigenem Statut aus Schulversuchen entstehen (vgl. „Realschulen“ in der Steiermark). Viele von den kleineren Abweichungen von der Norm könnten zur Entscheidungen den Schulen im Rahmen entsprechender gesetzlicher Spielräume überlassen werden.
Auch diese Maßnahme könnte als Ergebnis von Schulversuchen verstanden werden. Eine wesentliche Ergänzung der Schulautonomie ist eine funktionstüchtige Schulaufsicht, welche die notwendige Einheitlichkeit im Schulsystem sichert, sowie ein funktionierendes staatliches Prüfungssystem an den Schnittstellen der Schulorganisation. Die Entwicklung der „Bildungsstandards“-Prüfungen in Österreich könnte ein wichtiger Schritt sein. Beides, Schulaufsicht und Prüfungswesen, können in den Niederlanden besichtigt werden.
Schulorganisation
Im dritten Problemfeld, der Schulorganisation, können die Niederlande kein Vorbild sein. In den Niederlanden ist die Einführung der in Europa üblichen integrierten Mittelstufenschule (Gesamtschule) mit ihren spezifischen Aufgaben der sozialen Integration, die Einführung in die Struktur und die Methoden der Unterrichtsfächer und der ihnen zugrunde liegenden Wissenschaften sowie der Leistungsdifferenzierung zur Vorbereitung des Übertritts in die verschiednen Oberstufenschulen nicht gelungen. Die Verlängerung der Grundschule bis zum 12. Lebensjahr und die Übereinstimmung der Lehrpläne in den beiden ersten Klassen der Oberstufenschulen (berufsvorbereitend 4 Schuljahre, allgemeinbildend 5 Schuljahre, studienvorbereitend 6 Schuljahre) ist keine ausreichende Alternative, Die Schultypen sind wenig durchlässig. Nach der allgemeinbildenden Schule kann an den Fachhochschulen studiert werden, der Zugang zu den Universitäten ist nur von der studienvorbereitenden Schule möglich.
Der Übertritt der Zwölfjährigen in die Oberstufenschulen ist entwicklungspsychologisch ungünstig und befreit vor allem auch die Grundschule vom Selektionsdruck, was wieder die einheitliche Grundbildung für alle Kinder behindert. In Österreich erscheint ein schulpolitischer Kompromiss im Mittelstufenbereich möglich. Landeshauptmann Pröll kündigte im „Kleine Zeitung“-Interview jedenfalls eine „ergebnisoffene“ Diskussion über das Gymnasium an, das nicht mehr „in Stein gemeißelt“ erscheint, wie das noch der ehemalige Vizekanzler Spindelegger erklärte.
Sollte man sich im Kompromiss nur über eine zweijährige Dauer der Gesamtschule im Mittelstufenbereich einigen können,, sollte diese nicht der Verlängerung der Volksschule dienen. Vielmehr müsste eine Schulorganisation geschaffen werden, wie sie 2008 von der damaligen Unterrichtsministerin Schmied dem Land Niederösterreich angeboten wurde: Neue Mittelschule für die Schulstufen 5 bis 8, Möglichkeit des Übertritts in ein sechsklassiges Gymnasium nach der 6. Schulstufe sowie Erhaltung der zweiten Übertrittsebene in die verschiedenen Oberstufenschulen nach der 8. Schulstufe. Letzteres ist für das österreichische Schulsystem charakteristisch und sichert eine gewisse Bildungsgerechtigkeit. Nur eine solche Schulorganisation könnte die Volksschule vom Selektionsdruck befreien und ihr das Erreichen des gesetzlichen Bildungsziels ermöglichen: „Die Volksschule ... hat eine für alle Schüler gemeinsame Elementarbildung ... zu vermitteln (Schulorganisationsgesetz § 9).
Schuleintritt
Die Diskussion über die Vorverlegung des Schuleintritts zum 5. Lebensjahr wird vor allem im Bildungsprogramm der Industriellenvereinigung gefordert. Das Ziel dürfte dabei wohl die Verschiebung der neunjährigen Schulpflicht zum 5. bis zum 14. Lebensjahr sein Lebensjahr sein. Damit könnte die Polytechnische Schule abgeschafft werden. Da erst nach der Absolvierung der Schulpflicht in ein Arbeitsverhältnis eingetreten werden kann, könnten so die Vierzehnjährigen in dir berufliche Lehre aufgenommen werden. Die Niederlande können Erfahrungen mit dem Schuleintritt der Fünfjährigen anbieten.
Die Vorverlegung des Schulpflichtalters müsste jedenfalls mit Veränderungen der Modalität des Schuleintritts verbunden werden. Je jünger die Kinder sind, desto unmöglicher wird die bisher übliche (und üble) Rekrutierung eines ganzen Schülerjahrgangs. Eine Alternative wäre der quartalsmäßige Aufnahme der Schüler in eine Schuleingangsstufe, die mehrere Schulstufen und Altersgruppen umfasst und die in unterschiedlicher Dauer absolviert werden kann. Eine solche Schuleingangsstufe besteht bereits, sie müsste nur angepasst und verbindlich gemacht werden.
Resumee´
Schätzt man die Tätigkeit der Schulreformkommission realistisch ein, so könnte in absehbarer Zeit ein Interessenabtausch erwartet werden: Die SPÖ stimmt der Erweiterung der Kompetenzen der Bundesländer in der Schuladministration zu, die ÖVP ermöglicht Schritte in Richtung der Gesamtschule für den Mittelstufenbereich. Weiters ist wohl die Erweiterung der Schulautonomie dringlich. Die Frage der Vorverlegung des Schuleintritts wird wohl „ergebnisoffen“ diskutiert werden.
H.S.