Ein zynischer Trost: Es hätte schlimmer kommen können!

von K. L. Satzke

Wenn eine Regierung eine Bildungsreformkommission bildet, die eine Wende in der Bildungspolitik einleiten soll, und zu diesem Behufe mit hochrangigen Politikern – 3 Minister, 1 Staatsekretär, 4 Landeshauptmänner – antritt, dann hat man erfahrungsgemäß entweder einen großen Interessenabgleich vor oder ein großes Täuschungsmanöver. Aber wir können aufatmen: Es ist weder das eine noch das andere geworden!

Mittels der Schulautonomie hat man zwar wochenlang die Medien mit „Sensationen“ gefüttert, die keine sind, man hat aber verschwiegen, dass es seit 1993 eine kleine Schulautonomie gibt, und die „neue“ Schulautonomie nicht viel größer ist. Eine echte Schulautonomie wäre eine Systemumstellung in großem Stil, deren Strukturierung und Operationalisierung von dieser Kommission nie und nimmer zu bewältigen gewesen wäre. Für die schrittweise Umsetzung hätte man wohl besser jene 10 Jahre veranschlagen müssen, mit Hilfe derer man nun wieder einmal die Reform der Sekundarstufe I auf den Sankt Nimmerleinstag verschiebt. 

Aber man darf nicht ungerecht sein! Die SPÖ hat schon bei der letzten Regierungsbildung verabsäumt, die Frage der gemeinsamen Schule wenigstens ansatzweise im Regierungsprogramm unterzubringen. Warum hätte es dann jetzt klappen sollen? Dass inzwischen die Vorarlberger und Tiroler bemerkt haben, dass das bestehende System eine eklatante Benachteiligung der Schüler im ländlichen Bereich mit sich bringt, stört nicht wirklich. Die werden halt mit einem Schulversuch abgefunden! Im Zillertal ist weit und breit kein Gymnasium, das man mit einbeziehen  könnte und in Vorarlberg können bei den vorgesehenen Prozentgrenzen gerade einmal 1- 2 Gymnasien einbezogen werden. Wien ist auf das Thema Bildungsregion ohnehin erst sehr spät aufgesprungen und der Bürgermeister kann wohl aufatmen, dass eine flächendeckende Gesamtumstellung nun in weite Ferne gerückt ist. Man hat Wichtigeres zu tun!

Die Reform der Schulverwaltung ist ohnehin nur mehr zu einer Abwehrschlacht gegenüber  den Machtansprüchen der Länder geworden. Im Ergebnis liegt ein Kompromiss vor, der nicht viel verändert, aber die Hoffnung gibt, dass sich Einiges verbessert. Immerhin könnte die Konstruktion der Bildungsdirektionen der Ministerin und dem Finanzminister die Chance geben, bei der Verwaltung der Landeslehrer nicht erst im Nachhinein über die Kostenentwicklungen informiert zu werden.  Die Abschaffung der Kollegien wird als Erfolg der Verwaltungsreform gefeiert. An den Ersatz dieses zweifellos veralteten Gremiums durch ein besseres, zeitgemäßes demokratiepolitisches Kontrollorgan denkt niemand, offenbar auch nicht die Elternvertretungen.

Dass die Schulen etwa 30 Prozent des Lehrplans selbst gestalten dürfen (so die Ankündigung von Kommissionsmitglied LH Haslauer), wird zumindest jene freuen, die die Lehrpläne nicht kennen. In den Neuen Mittelschulen sollen die Schulen schon jetzt zwischen Kern- und Erweiterungsstoffen sowie  zwischen einer grundlegenden und vertieften Allgemeinbildung unterscheiden, sie sollen sich auch an den Bildungsstandards orientieren und dürfen jetzt also auch noch um 30 % kürzen. Das alles soll in Qualitätsberichten, Entwicklungsplänen und Zielvereinbarungen den Niederschlag finden. Und an den Neuen Mittelschulen ist das dann die Grundlage für eine de facto 7-stufige Beurteilung der Schülerinnen und Schüler. Das kann nicht funktionieren!

In einer ganz hervorragenden Analyse hat kürzlich Lorenz Lassnigg („Schulreform: Der Mythos vom Neustart“ / Der Standard vom 11.11.2015) darauf hingewiesen, dass die Bildungspolitik in den letzten Jahrzehnten jede Menge Reformen eingeleitet hat. Er verweist auf die Autonomiereform 1993, den Umbau der Mittelstufe (NMS), die Bildungsstandards, die Maturareform, die neue Lehrerbildung, die Dienstrechtsreform, die Bifie-Gründung und Reform sowie den Aufbau von  Didaktikzentren, das Projekt  der Qualitätsentwicklung, verschiedene Initiativen zur Leseförderung, diverse Projekte zur Schulentwicklung und nicht zuletzt verschiedene Lehrplanreformen im Sinne der Kompetenzorientierung. Außerdem wurden auch beträchtliche zusätzliche Mittel in das Schulwesen gepumpt, die vor allem zu einer Erweiterung der Personalressourcen führten. Von Stillstand könne also gar nicht gesprochen werden, aber die Reformen erreichen schlicht und einfach nicht oder nur fragmentiert die Adressaten. „Die Frage ist daher nicht die Größe der Reform, sondern wie die Politik auf den Boden gebracht werden kann und warum eine derart universelle Wahrnehmung des Stillstandes entsteht. … Die Reformen kommen aufgrund der Zuständigkeitsstruktur nicht oder nur sehr fragmentiert auf den Boden. Vordergründig besteht eine dicht regulierte Bürokratie mit dem Ministerium an der Spitze und den Schulen/Lehrpersonen an der Basis, der Durchgriff ist jedoch auf der Landesebene gebrochen.“ (L. Lassnigg, siehe oben).An dieser pervertierten Situation verändern die neuen Bildungsdirektionen  gar nichts. Wieder keine Gesamtreform, sondern einzelne Reformbemühungen, deren Ergebnis in den Sternen steht!

K.S.