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Autonomie und Schulleitung – Schafft endlich Klarheiten!

von Klaus Satzke
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„Aktuell wird das Schulautonomiepaket verhandelt. Das neue Regierungsprogramm sieht vor, dass das Reformpaket im April 2017 in den Ministerrat kommt und ab 1. Jänner 2018 umgesetzt werden soll. Im Jänner 2017 startete die Lehrergewerkschaft eine Informationskampagne mit Plakaten und drohte Streikmaßnahmen an. Auch Direktoren- und ElternvertreterInnen treten gegen die geplanten Reformen auf, da sie Sparmaßnahmen und Zentralismus befürchten.“ (Zitat aus „Neustart Schule“)

Man fragt sich, ob die Ministerin gut beraten ist, wenn sie die Öffentlichkeit nur in groben Umrissen über diese entscheidenden Gespräche informiert und nahezu alle wichtigen Detailfragen der Geheimhaltung unterliegen. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich die Koalition in Bildungsfragen zunächst auf sehr allgemeine Grundsätze einigt und in weiterer Folge die jeweilige Unterrichtsministerin auf den langen Weg der Auseinandersetzung mit den Ländern und der Lehrergewerkschaft geschickt wird. In den letzten Jahren haben weder die Ministerinnen Schmied noch Heinisch-Hosek diese Tour unbeschadet überstanden. Ministerin Hammerschmied sollte sich nicht darauf verlassen, dass -  lt. Kurier -  Kanzler Kern und Vizekanzler Mitterlehner im Interview „wild entschlossen“ sind, die Reform diesmal durchzuziehen, selbst dann, wenn es mit den Ländern und Gewerkschaften haarig wird. So klang es auch bei der letzten Novellierung des Lehrerdienstrechts und dann gab es ein Ergebnis, über das man lieber nicht redet. Ohne Unterstützung von außen, sei es durch den Rechnungshof, dessen glasklare Analysen der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt sind, sei es durch die zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, die in wichtigen Fragen hinter der Ministerin stehen, wird es unserer Ansicht nach nicht gehen. Was unter den gegebenen Bedingungen droht, das ist wieder einmal ein Minimalergebnis, das die Koalition als Riesenschritt abfeiert und das in Wahrheit wichtige Zukunftsfragen ungelöst lässt.

Schuld an diesem Dilemma ist nicht zuletzt der verwaschene Autonomie-Begriff, den die Ministerin immer wieder mit euphorischen Worten verwendet.  Auf diese Weise entsteht der Eindruck, dass mit einer erweiterten Autonomie (eine kleine Autonomieregelung besteht ja bereits seit 1993) quasi ein Selbstheilungsprozess eingeleitet würde, der  für sich alleine schon die Dinge zum Besseren wenden könnte. Man sollte aber  klar aussprechen, dass es vor allem darum geht, die Funktion der Schulleitung aufzuwerten und dieser damit auch ein gerüttelt Maß an zusätzlicher Verantwortung zu übertragen. Eine erweiterte Mitwirkung der Schulleitungen bei der Lehrer-Rekrutierung für die jeweilige Schule ist zwar ein wichtiger Aspekt, aber viel wichtiger ist die Verantwortung des Leiters / der Leiterin dafür, dass es an der Schule eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung gibt. Wer beispielsweise den erschütternd hohen Prozentsatz an Schülern mit massiven Leseschwächen senken will, der muss dort ansetzen. Die Aufgaben der Schulleitung in diesem Zusammenhang sollten daher endlich klar beschrieben werden (Die Ausführungen im Schulunterrichtsgesetz sind hier völlig unzureichend!) und ebenso klar müssen die für die Schulleitungen zugänglichen finanziellen und personellen Ressourcen sowie die abrufbaren Beratungs- und Unterstützungssysteme (Schulentwicklungsberatung über die Lehrerfortbildung) auf den Tisch gelegt werden. Für eine solche „mächtige / ermächtigte“ Schulleitung muss es selbstverständlich auch eine interne und externe Kontrolle geben, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Eine zeitgemäße Aufgabenklärung der Lehrerkonferenz sowie der Eltern- und Schülervertretung steht aber ohnehin schon lange an. Die hitzige Debatte darüber, ob Schulleiter oder die Schulpartner für die Entscheidung über Schulcluster und ganztätige verschränkte Schulkonzepte zuständig sind, erscheint  insofern absurd, als es sich hier um eine typische Frage der schulstandortübergreifenden Regionalplanung handelt, für die Bund und Länder gemeinsam die Verantwortung übernehmen müssen.