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Helmut Seel / Der zweite Schritt der Lehrerbildungsreform

von Helmut Seel
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In langer Tradition bestehen in Österreich zwei verschiedene Stränge der Lehrerausbildung: einerseits die Ausbildung der Lehrer für das niedere Schulwesen über die Schaffung der Lehrerbildungsanstalten durch das Reichsvolksschulgesetz 1869 zur Pädagogischen Akademie (Schulorganisationsgesetz 1962) zur Pädagogischen Hochschule (Hochschulgesetz 2005); andererseits die Ausbildung der Lehrer für die Mittelschulen (seit 1962 „höhere" Schulen ) in einer Reihe von Prüfungsordnungen beginnend 1856 bis zur letzten 1937 und (diese politisch „bereinigt") 1947 („VO über die Erwerbung der Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen") zum Gesetz über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen (1971) und weiter zum Universitätsstudiengesetz 1997 und zum Universitätsgesetz 2002. Während die verschiedenen Prüfungsordnungen der Staatsprüfungen bis zum Jahr 1947 die Lehramtsstudien nur indirekt regelten, kann man erst seit dem Gesetz über geisteswisenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen von einer universitären Lehrerausbildung als einem spezifischen Diplomstudium „Lehramt an höheren Schulen" mit akademischer Graduierung zum Magister sprechen.

Nach der letzten - wenn auch teilweise missglückten - Reform.der Pflichtschullehrerbildung durch das Hochschulgesetz 2005, durch welche auch Synergien im Bereich der Lehrerausbildung und die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Lehramtsstudien erreicht werden sollten, steht nun die Reform der universitären Lehramtsstudien an.

Im Universitätsgesetz 2002 wird nämlich festgeschrieben, dass die Lehramtsstudien (ebenso wie die Medizinstudien) „nur in Form von Diplomstudien angeboten werden" dürfen (§ 54 (2), und nicht gegliedert in Bakkalaureatsstudien und Masterstudien im Sinne der „Bologna"-Struktur der Universitätsstudien, welche für alle anderen Studien die neue Norm ist. In diesem Punkt ist das Universitätsgesetz 2002 zu novellieren, da es im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode im Kapitel „Wissenschaft" unter Punkt 4 ausdrücklich heißt:"Weiterer Ausbau des Bologna-Prozesses speziell auch für Lehramtsstudien".

Der Hintergrund der Festlegung im Universitätsgesetz 2002 war zweifellos ein ideologisch-politischer: die Sicherung der AHS-Langform. Diese umfasst nach der international üblichen Gliederung der Schulsysteme (UNESCO, International Classification of Education) zwei Stufen: die Sekundarstufe I (Mittelstufe das Schulsystems, ISCED level 2) und die Sekundarstufe II (Oberstufe des Schulsystems. IDCED level 3). Der Absolvent der universitären Lehramtsstudien ist dementsprechend in beiden Stufen des Schulsystems lehrberechtigt, in der AHS-Unterstufe als Institution der Sekundarstufe I und in den Schultypen der Sekundarstufe II, d.h.in der AHS-Oberstufe und in den berufsbildenden höheren und mittleren Schulen.

Bei den Reformüberlegungen ist davon auszugehen, dass für die beiden Schultypen der Sekundarstufe I in Österreich, der AHS-Unterstufe und der Hauptschule, weitgehend übereinstimmende Lehrpläne bestehen und rd. 60 % der Schüler der zur zur Matura führenden Oberstufenschulen in der Mittelstufe die Hauptschule besuchten. Wenn an den Pädagogischen Hochschulen Hauptschullehrer (besser „Mittelstufenlehrer") in einem sechssemestrigen Studium mit Graduierung zum „Bachelor of Education" ausgebildet werden können, muss dies auch in einem sechssemestrigen Universitätsstudium mit Graduierung zum „Bakkalaureus"/ zur „Bakkalaurea" möglich sein, das zum Lehramt für die Sekundarstufe I (Mittelstufe des Schulsystems, AHS-.Unterstufe) führt. Damit würde den Bestimmungen für Bakkalaureatsstudien entsprochen werden, „die der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten dienen, welches die Anwendung wissenschaftlicher und künstlerischer Erkenntnisse und Methoden erfordern" (Universitätsgesetz 2002, § 51, Abs.2, Z.4).

An dieses Bakkalaureatsstudium kann ein Master-Studium anschließen, das in vier Semestern zum Lehramt für die Oberstufe des Schulsystems führt. Dieses zweistufige umfasssende Lehramtsstudium an der Universität könnte so unter Beachtung der „Bologna"-Struktur zur gleichwertigen Graduierung (Master) und wie bisher zu einem doppelten Lehramt führen: für die Mittelstufe und für die Oberstufe der Schulsystems.

Das Bakkalaureatsstudium zum Mittelstufenlehrer sollte humanwissenschaftliche Studien sowie fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien mit einer stufengerechten schulpraktischen Ausbildung verbinden, im Ausmaß ungefähr dem Hauptschullehrerstudium an den Pädagogischen Hochschulen entsprechend. Die Ausbildung zum Mittelstufenlehrer (Lehrer der AHS-Unterstufe) hat sich an den Bildungsszielen der Sekundarstufe I zu orientieren, u.a. der Einführung in das System der Wissenschaften durch die Entwicklung des Fachunterrichts, der Entwicklung einer begabungsgerechten Differenzierung im Anforderungsniveau als Grundlage der Bildungslaufbahnentscheidung und die Förderung der Allgemeinbildung. Diese darf dabei nicht als Summe der Wissens in den Lernbereichen des traditionellen Fächerkanons in systematischer Form gesehen werden, sondern als Befähigung zum Urteilen, Entscheiden und Handeln in persönlichen und gesellschaftlichen Problemfeldern. Der Unterricht bedarf daher inhaltlich einer thematischen und nicht systematischen Ordnung.

Das Master-Studium zum Oberstufenlehrer wird neben fachwissenschaftlichen Vertiefungen der Vorbereitung auf die Bewältung altersstufenspezifischer pädagogischer Probleme umfassen. Wesentlich ist, dass im Hinblick auf die AHS-Oberstufe zwischen den allgemeinbildenden und den studienvorbereitenden Aufgaben unterschieden wird. Die Aufgabe der Studienvorbereitung umfasst das Bekanntmachen mit der Systematik der hinter den Unterrichtsfächern stehenden Wissenschaften, das Einführen in wissenschaftsspezifische Verfahren sowie das Vertrautmachen mit hochschulischen Lehr- und Lernformen. Die Pflege der Allgemeinbildung sollte sich hinsichtlich des zu vermittelnden Wissens und Könnens am Bild des verantwortlich agierenden Mitglieds unserer demokratisch verfassten Gesellschaft orientieren. Beim Unterricht in berufsbildenden Schulen steht dieser allgemeinbildende Aspekt des Fachunterrichts im Vordergrund.

Die Reform des Lehramtstudiums an der Universität müsste jedenfalls als wesentliches Ergebnis zwei Perspektiven der Durchlässigkeit im Gesamtsystem der österreichischen Lehrerbildung verwirklichen:
- In horizontaler Hinsicht sollte durch aufeinander abgestimmte Formen der Lehrerbildung für die Mittelstufe Durchlässigkeit zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bestehen.
- In vertikaler Hinsicht ist die Möglichkeit zu sichern, dass Absolventen der Hauptschullehrerausbildung an den Pädagogischen Hochschulen zum universitären Masterstudium als Ausbildung zum Oberstufenlehrer in den entsprechenden Unterrichtsfächern zugelassen werden. Für letzteres gab es im Universitätsstudiengesetz 1997.bereits eine Vorstufe der Entwicklung (vgl. Anlage 1, Ziffer 3,8), welche den Absolventen der Hauptschulehrerausbildung an der Pädagogischen Akademie den Eintritt in den 2.Studienabschnitt des universitären Lehramtsstudiums ermöglichte.
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