Helmut Seel / Viel Lärm um Nichts!
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Denn:
Nichts ist es geworden mit der Einführung eines verpflichtenden und beitragsfreien
Kindergartenjahres für alle Fünf bis Sechsjährigen zur Vorbereitung eines
erfolgreichen Schulstarts. In diesem Jahr hätte man den Defiziten in der
deutschsprachigen Kompetenz durch gezielte Maßnahmen der Betreuung kleiner
Gruppen Rechnung tragen können. Diese Defizite bestehen nicht nur bei Kindern,
deren Muttersprache nicht das Deutsche ist. Die gefundene Kompromissregelung ist
nicht akzeptabel: Vorverlegung der Einschreibung der Kinder in die Schule bereits
eineinhalb Jahre vor Beginn der Schulpflicht, um alle Eltern per Gesetz zur
Anmeldung verpflichten zu können. Bei der Einschreibung in die Schule ist die
Schulfähigkeit (Schulreife) der Kinder zu beurteilen. Kriterien sind laut
Schulpflichtgesetz der Stand der körperlichen und der geistigen Entwicklung, bei
vorzeitiger Aufnahme auch die soziale Reife der Kinder, welche der Schulleiter zu
beurteilen hat. Eine besondere Beurteilung der Sprachkompetenz in der
Unterrichtssprache Deutsch ist dort nicht vorgesehen. Eine rechtliche Grundlage dazu
fehlt damit derzeit. Nur wenn diese Sprachkompetenz nicht ausreichend gegeben ist,
sollen die Eltern unter Sanktionsandrohung verpflichtet werden, ihr Kind in den
Kindergarten zu schicken. Die Zuordnungsfrage (Welcher Schulleiter? Welcher
Kindergarten ?) ist nicht geklärt und ohne Krampf vermutlich gar nicht zu
beantworten. Pädagogisch psychologische Gründe lassen es jedenfalls unsinnig
erscheinen, dass mit dieser Überprüfung 18 Monate vor dem Schuleintritt eine sichere
Beurteilung der Schulfähigkeitskriterien zum Zeitpunkt des Schuleintritts möglich
wäre. Die Dynamik der individuellen Entwicklung der Kinder lässt eine solche
Beurteilung fragwürdig erscheinen.
Nichts ist es geworden mit einer Abstimmung der Fördermaßnahmen im Kindergarten
mit den in der Schule vorgesehenen Möglichkeiten. Sind nämlich die
Schulfähigkeitskriterien (einschließlich der Sprachkompetenz) zum Zeitpunkt der
beginnenden Schulpflicht nicht gegeben, sind die Kinder in die Vorschulstufe
aufzunehmen. Weiters können Kinder, deren vorzeitige Schulaufnahme widerrufen
wurde, in die Vorschulstufe wechseln. Dadurch wurde 1982 die Maßnahme der
Rückstellung dieser Kinder vom Schulbesuch ersetzt. Man hatte erkannt, dass ein
längeres Verweilen im anregungsarmen außerschulischen Milieu keine Verbesserung
der Schulfähigkeit erwarten lasse. Bildungsziel der Vorschulstufe ist die Vorbereitung
auf einen erfolgreichen Schulbesuch der Grundschule. Der Lehrplan ist darauf
ausgerichtet. Auch hier muss daher in Zukunft die Förderung der
unterrichtssprachlichen Kompetenz aller Kinder besonders betont werden. Die
Vorschulstufe kann bei entsprechender Schülerzahl als Vorschulklasse geführt
werden. Bei integrativer Führung der Vorschulstufe werden die Vorschüler mit den
Schülern der ersten Schulstufe gemeinsam in einem Klassenverband unterrichtet. Eine
gezielte Förderung der Schüler und Schülerinnen der Vorschulstufe ist dabei nur
möglich, wenn wenigstens für die Hälfte der Unterrichtszeit ein Assistenzlehrer zur
Verfügung steht. Die Erfahrung des Scheiterns früher durch die Verweigerung des
Schulbesuchs durch Rückstellung wird in der integrativen Führung der
Vorschulstufe aber nur verschoben: Während die Schüler und Schülerinnen der ersten Schulstufe in die zweite Schulstufe aufsteigen können, bleiben die Vorschüler zurück und werden in einen neuen Klassenverband von Schulanfängern eingeteilt.
Abschließend sei auch auf die bis zum Schuljahr 2007/08 mögliche Führung von
Sprachförderkursen in der Volksschule einschließlich der Vorschulstufe hingewiesen. Nichts ist auch daraus geworden, die Neugestaltung der vorschulischen Bildung zu
einer umfassenden Reform des Schuleintritts in Österreich zu nützen. Die
österreichische Schule "rekrutiert" ihre Schüler und Schülerinnen jahrgangsweise mit dem Stichtag 1. September. Das Element des Schulaufbaus ist die Jahrgangsklasse in
Verbindung mit den im Lehrplan festgelegten Schulstufen. Wer dieser
Deckungsgleichheit zwischen Jahrgangsstufe und Schulstufe nicht entsprechen kann, wird ausgeschieden: Beim Beginn der Schulpflicht durch Rückstellung bzw.
Einweisung in die Vorschulstufe, in der Folge am Ende eines jeden Schuljahres durch Verpflichtung zur Wiederholung der Schulstufe im Verband der nachfolgenden .
Jahrgangsklasse, wenn das Schulstufenziel nicht erreicht wurde. Die jahrgangsmäßige Aufnahme führt zu einem spezifischen Problem: Die Altersstreuung zwischen den Schulanfängern beträgt bis zu einem Jahr, der gerade Sechsjährige sitzt neben dem beinahe Siebenjährigen. Ein Jahr Entwicklungsvorsprung bedeutet in diesem
Lebensalter enorm viel. Signifikant bessere Lernleistungen der älteren Schüler und
Schülerinnen sind die Folge. Dies wirkt sich während der gesamten Volksschulzeit aus und beeinflusst auch noch die fragwürdige Selektionsentscheidung am Ende der vierten
Schulstufe. Jüngere Schüler und Schülerinnen sind auch deutlich häufiger von der Einweisung in die Vorschulstufe betroffen, auch dadurch werden die
Bildungschancen beeinflusst. Dieser Tatsache versuchte man bereits 1974 dadurch
Rechnung zu tragen, dass die erste und zweite Schulstufe zu einer Beurteilungseinheit zusammengefasst werden, alle Schülerinnen und Schüler steigen in die zweite
Schulstufe ohne Rücksicht auf die Leistungsbeurteilung auf. Dadurch wurde die Gesamtproblematik jedoch bestenfalls gemildert.
Eine Organisationsform, welche alle aufgezeigten Probleme lösen könnte, ist die Einrichtung einer Eingangsstufe, in welcher die Vorschulstufe (nach Bedarf), die erste und die zweite
Schulstufe zusammengefasst sind. Eine solche Organisationsform, welche die Sonderform der weniggegliederten zweiklassigen Volksschule zur Normalform werden lässt, ist seit 1998
allgemein möglich. Sie gestattet den Besuch der Unterstufe der Grundschule in einem (bei
Überspringen einer Schulstufe), zwei oder drei (einschließlich der Vorschulstufe) Schuljahren im gleichen Klassenverband. Der Klassenverband hat Bestand, jedes Jahr steigt die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in die dritte Schulstufe auf und wird durch eine entsprechende Zahl eintretender Schulanfänger ersetzt. Der altersheterogene Klassenverband stellt eine natürliche soziale Situation dar und ermöglicht besseres Lernen der Kinder von einander. Das Erlebnis des
Scheiterns durch Zurückbleiben (Zurückgelassenwerden) ist weitgehend abgeschafft.
Maßgebliche Vertreter der Reformpädagogik (z.B. Peter Petersen) haben aus diesen und noch anderen Gründen für die Mehrstufenklasse plädiert. Eine Voraussetzung für die Einbeziehung der Vorschulstufe ist allerdings, dass in diesen Klassen ein zweiter Lehrer eingesetzt wird. Er wäre aber auch für die Führung einer eigenen Vorschulklasse notwendig.
All dies hat der Versuch zur Neugestaltung der vorschulischen Bildung nicht gebracht. Die
koalitionären Berge haben gekreißt, ein Mäuschen ist geboren worden. Doch dieses ist leider eine Missgeburt. Wenn Vizekanzler Molterer hier eine geniale Lösung sieht, kann er wohl nur die Weise meinen, mit der die ÖVP wieder einmal eine Modernisierung des österreichischen
Schulsystems verhindert hat.