Helmut Seel / Neue Schulversuche mit Gesamtschulen: Was im Mittelstufenbereich noch nicht untersucht wurde !
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In der 4.Novelle des Schulorganisationsgesetzes 1971 wurden umfassende „Schulversuche zur Schulreform“ in Auftrag gegeben, welche 1972 eingerichtet wurden. Für den Bereich der Schulen der Zehn- bis Vierzehnjährigen sind u.a. „Schulversuche zur Integrierten Gesamtschule durchzuführen“. Dabei ist „die fünfte bis achte Schulstufe .... ohne Trennung in Hauptschule und allgemeinbildende höhere Schule zusammenzufassen (Integrierte Gesamtschule)“ (SchOG 1971, Art.II, § 4)
An den Schulversuchen beteiligten sich mehr als hundert Hauptschulen in allen Bundesländern. Leider konnte keine AHS zur Teilnahme gewonnen werden, Kooperationen ergaben sich nur mit Oberstufenrealgymnasien.
Zur Evaluation wurden Vergleichsuntersuchungen mit den Schultypen des normalen Schulsystems wissenschaftlich einwandfrei und unabhängig von der Institution, welche die Schulversuche einrichtete und betreute, durchgeführt. Dabei ergab sich:
< Die Leistungsgruppendifferenzierung hat sich bewährt.
< Die Leistungen in den I.Leistungsguppen waren mit den Leistungen in der AHS vergleicbar.
< Weniger leistungsfähige Schüler wurden in der Gesamtschule besser gefördert.
< Mehr Schülerinnen und Schüler aus bildungsferneren und sozial schwächeren Schichten fanden sich in der I.Leistungsgruppe als in der AHS.
< Die Gesamtschulen schnitten im Bereich der nicht-kognitiven Variablen (u.a. Schulangst, Lernmotivation, Sozialkontakte) besonders im Vergleich zur AHS besser ab.
Nach zehnjähriger Dauer wurden diese Schulversuche 1982 abgeschlossen. Die 7.Schulorganisationsgesetz-Novelle brachte die Reform der Hauptschule durch Einrichtung der Leistungsgruppendifferenzierung an Stelle der Klassenzüge. Eine allgemeine Mittelstufenschule als Integrierte Gesamtschule wurde nicht eingeführt. Die ÖVP begründete diese politische Entscheidung der Ablehnung der Gesamtschule wie folgt: Da die Schulversuche ausschließlich an bestehenden Hauptschulen eingerichtet und durchgeführt wurden, sind ihre Ergebnisse für den Bereich der Unterstufe der AHS nicht aussagekräftig.
Man könnte also meinen, es habe in den 70er- und 80er-Jahren genug Schulversuche mit Gesamtschulen.gegeben. Diese Behauptung stimmt nicht ganz. Die Gesamtschulversuche wurden nicht in ganzen Schulversuchsregionen unter Einbeziehung der bestehenden AHS-Unterstufen durchgeführt. Diese Schwachstelle war den Schulversuchsplanern des Jahres 1972 durchaus bewusst. Die Einführung größerer „Versuchsinseln“ (ganze Schulbezirke), die auch der Wissenschaftliche Beirat des Zentrums für Schulversuche vorgeschlagen hatte, wurde von der ÖVP abgelehnt. Sie bestand auf freiwilliger Beteiligung einzelner Schulen nach Genehmigung durch den zuständigen Landesschulrat. Die Möglichkeit der Verpflichtung aller Schulen einer Region (eines Bezirks) zur Teilnahme am Schulversuch erfordert aber jedenfalls eine neue rechtliche Grundlage im Schulorganisationsgesetz.
Den Stellungnahmen und Aussagen der Unterrichtsministerin Dr.Schmied ist zu entnehmen, dass solche Versuchregionen bei den neuen Schulversuchen mit der Gesamtschule vorgesehen seien. Hurra – ein Fortschritt gegenüber 1971 ! Die Ernüchterung folgt auf dem Fuß: Als solche Schulversuchsregionen sind nur Schulbezirke ohne AHS-Unterstufe vorgesehen ! Das heißt, die Schulversuche bleiben wieder auf die Hauptschulen beschränkt.
Solche „Schulversuche mit Gesamtschulen“ werden nichts Neues an Erkenntnissen bringen. Die Hauptschulen dieser Regionen sind bereits gut funktionierende Gesamtschulen für rd. 90 % eines Schülerjahrgangs des Standorts, welche ihre Schülerinnen und Schüler auch in anerkannter Weise auf die weiterführenden Schulen der Oberstufe vorbereiten. Rd. 60% der österreichischen Maturanten besuchte in der Mittelstufe eine Hauptschule. Dieses Faktum muss nicht mehr untersucht werden.
Aber Vorsicht, Frau Bundesministerin: Die ÖVP könnte sich nach Abschluss dieser neuen Schulversuche bezüglich der Generalisierbarkeit ihrer Ergebnisse der gleichen Ablehnungsargumentation bedienen wie 1982: Die AHS-Unterstufe war leider wieder nicht dabei ! Und in den Vergleichsuntersuchungen, welche zwar die übereinstimmenden Lehrpläne von Hauptschule und AHS-Unterstufe („Standards“) als Grundlage haben, wird nicht erfasst, was – wie behauptet wird – in der AHS-Unterstufe darüber hinausgehend quantitativ und qualitativ tatsächlich von der Schülern gelernt, und nicht nur von den Lehrern “durchgenommen“ wird.
Zur Erinnerung: Die Bildungssoziologie betrachtet die Strategie des „Experimentalisierens“ schon längst als ein Mittel zur Reformverhinderung (Bühl 1971).