Helmut Seel / Aus Erfahrung lernen? Gedanken zu einem bildungspolitischen "De´ ja` vu"-Erlebnis anlässlich der Reifeprüfungsreform
von Helmut SeelArtikel drucken
Frau Bundesministerin Dr.Schmied hat ihre Absichten für die Reform der Reifeprüfung in der Allgemeinbildenden höheren Schule bekannt gegeben. Die begrüßenswerte Planung einer „vorwissenschaftlichen Arbeit“ von 15 bis 17 Seiten Umfang als Hausarbeit weckt Erinnerungen an ähnliche Absichten und deren Schicksal in der Schulentwicklung.
Bereits 1922 hat man mit der Absicht, „der Beobachtung des geistigen Fortschritts und der Arbeitsweise der Schüler“ an Stelle der traditionellen punktuellen Maturaprüfung mehr Beachtung zu schenken, „als wichtiges Erprobungsmittel eine schriftliche Hausarbeit“ in Aussicht genommen („Volkserziehung“ 1922, Stück XX) und 1924 durch eine neue Reifeprüfungsverordnung für die Mittelschulen verbindlich eingeführt. Ihre Funktion wurde wie folgt beschrieben: „Die schriftliche Hausarbeit soll zeigen, in wieweit der Schüler imstande ist einen größeren, aber begrenzten Kreis von Tatsachen oder Gedanken mit Benützung einer bescheidenen Zahl von literarischen oder sonstigen Hilfsmittel zu behandeln und übersichtlich und klar darzustellen. Zu weitgehende, etwa gar hochschulmäßige Zielstellungen sind zu vermeiden“ („Volkserziehung“ , das Verordnungsblatt des Unterrichtsministeriums, 1924, Amtlicher Teil, 193). Von der Schulwissenschaftlichen Abteilung des Unterrichtsministeriums wurde eine erste umfassende Handreichung im Pädagogischen Teil der „Volkserziehung“ 1924 publiziert und 1925 die Themen der Hausarbeiten bei den Reifeprüfungen 1925 veröffentlicht.
In einer Befragung der Schulen (Gymnasien, Realgymnasien) 1926 lehnten jedoch 54 von 67 befragten Lehranstalten die Hausarbeit als Teil der Matura ab. In einer weiteren Reform der Reifeprüfungsvorschrift 1930 wurde daher die verpflichtende Hausarbeit wieder abgeschafft, die Schüler konnten sie jedoch als Bestandteil der Reifeprüfung wählen. Ab 1945 wurde sie nicht mehr durchgeführt und auch in der Reifeprüfungsordnung 1975 nicht wieder eingeführt. Sie war am Widerstand konservativ eingestellten Mittelschullehrer (AHS-Lehrer) gescheitert.
1986 empfahl die Schulreformkommmission auf Grund der Unzufriedenheit mit der traditionellen Form der Reifeprüfung (bestehend aus Klausurarbeiten und mündlichen Prüfungen), wieder eine Hausarbeit ins Auge zu fassen. Sie wurde im Schuljahr 1987 als Fachbereichsarbeit in Form eines Schulversuchs eingeführt. Nach der 11. SchOG-Novelle 1988, welche für die AHS-Oberstufe die Einführung von Wahlpflichtfächern brachte und im Rahmen der Unverbindlichen Übungen den Unterrichtsgegenstand „Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens“ vorsah, wurde eine Neuordnung der Reifeprüfung notwendig. Sie erfolgte 1990. Optional wurde nun eine Prüfungsvariante mit einer Fachbereichsarbeit in Form einer Hausarbeit (20 – 25 Seiten) als Vorprüfung eingeführt, wobei eine Klausurarbeit entfällt und das Thema der Hausarbeit in einer Fragestellung der mündlichen Prüfung berücksichtigt wird.
Derzeit wird diese Variante der Reifeprüfung von rd. 25 % der Schülerinnen und Schüler gewählt. Dieses begrenzte Ausmaß wird wohl auch mit der Fähigkeit und Bereitschaft der Lehrer, die damit verbundenen didaktischen Leistungen zu erbringen, in Zusammenhang stehen. In den „Gesammelten Erfahrungen der pädagogischen Schulaufsicht“ in der Steiermark mit dem Titel „Die Fachbereichsarbeit als Element der reformierten Reifeprüfung“ ist in der „Resumierenden Anmerkung“ ist dazu zu lesen, dass „im Allgemeinen die Fachbereichsarbeit noch nicht der gewohnten Lernkultur entspricht“. Aber „möglicherweise trägt gerade die Umgestaltung der Reifeprüfung zu einer neuen Lernkultur an der Oberstufe der AHS bei, die vernetztes Denken, Problemlösungskapazität, Leistungsfreude, Kritikfähigkeit und Mündigkeit unserer Schüler anstrebt“.
Diese angesprochene neue Lernkultur wird durch die didaktische und methodische Fokussierung auf den lernenden Schüler statt auf den lehrenden Lehrer gekennzeichnet sein. Unterrichten ist als Hilfestellung zum Lernen zu verstehen. Das entdeckende, forschende Lernen wird auch – oder gerade – in der Oberstufe der AHS die Regel sein müssen. Dabei werden die Formen des selbständigen Erarbeitens des Wissens und der Einsichten im Mittelpunkt stehen: Konfrontation mit Problemstellungen, eigenständige Lösungsversuche mit Fehlertoleranz unter Heranziehung von Informationsquellen und Anwendung sachgerechter Verfahrensweisen (die nach Bedarf zu vermitteln sind, wobei der Lehrvortrag den Charakter einer Problemlösungshilfe zur zeitlichen Ökonomisierung des Prozesse erhält) und Formulierung der Ergebnisse (Problemlösungen). Selbstverständlich kann nicht der gesamte Unterricht in der Form solchen exemplarischen Lehrens und Lernens erfolgen. Er bildet aber die Pfeiler, welche die ergänzenden Abschnitte des orientierenden Lehrens und Lernens hinsichtlich des Verständnisses tragen.
Die entsprechende Verbreitung dieser Lernkultur wird die Voraussetzung dafür sein, dass eine „vorwissenschaftliche Arbeit“ als Nachweis dafür, dass sich die Schülerinnen und Schüler selbständiges Lernen, selbständige Bewältigung von Problemen und Aufgaben in der Oberstufe der AHS tatsächlich angeeignet haben, dienen kann. Wird diese didaktisch-methodische Reform nicht stattfinden, muss wie in der 1.Republik mit dem Widerstand größerer Teile der Lehrerschaft gegenüber der Maturareform gerechnet werden. Flankierende Maßnahmen zur Reifeprüfungsreform erscheinen daher notwendig und müssten in intensiver Form gestartet werden, soll die Initiative der Bundesministerin nicht infolge von gegebenenfalls von der Gewerkschaft erzwungenen Kompromissen mit der Beibehaltung des Status quo enden.
Im Übrigen könnten wohl auch revolutionärere Überlegungen zur Reifeprüfung angestellt werden. 1908 veröffentlichte E. Martinak (Eduard Martinak war von 1903 bis 1930 Professor für Pädagogik an der Universität Graz und 1920 – 1922 Leiter der Mittelschulreform-Abteilung im Unterrichtsministerium) in Loos` „Handbuch der Erziehung II“ den Artikel „Maturitätsprüfung“, in welchem er analysiert, welchen Zwecken die Reifeprüfung dienen soll (z.B. dem Staat als Nachweis einer angemessenen Studienvorbereitung, der Schulaufsicht zur Kontrolle der Lehrerleistungen, den Lehrern als „Zuchtmittel für Fleiß und Disziplin“ insbesondere als „ein unentbehrliches Mittel, die Schüler in den beiden letzten Jahrgängen disziplinär in Schranken zu halten“ und den Schülern, um „die Beherrschung weiterer Stoffe zur Geltung gelangen zu lassen“. Martinaks Resume ´ kann nicht überraschen: „Ich stehe der Maturitätsprüfung ziemlich kühl gegenüber: sie ist unter den dermaligen Unterrichts- und Schulverhältnissen, bei der großen Schülerzahl, bei der großen Verschiedenheit der Anstalten, bei der außerordentlichen Mannigfaltigkeit der kulturellen Verhältnisse unseres Vaterlandes nicht gut zu entbehren, aber ich betrachte sie doch mehr als ein notwendiges Übel denn als eine an sich und durchaus segensvolle Einrichtung. Eine immer vollkommenere Ausgestaltung des höheren Schulbetriebes, reiche Differenzierung der Schulgestaltung, Zurückdrängen der Berechtigung, eine zunehmende Wertschätzung des Menschen und seines wirklichen Wissens und Könnens gegenüber dem, was er Schwarz auf Weiß an Zeugnissen vorweisen kann, wachsende Achtung vor tüchtigen Persönlichkeiten, kurz eine durchgreifende Besserung und Ethisierung alles geistigen Tuns wird nach und nach auch diese Prüfungsform überflüssig machen“ (190). Hundert Jahre später muss festgestellt werden: Der pädagogische Optimismus hat den großartigen Analytiker Martinak die Beharrungstendenz der Institutionen unterschätzen und die Innovationsbereitschaft der Schulerhalter und Lehrer überschätzen lassen !